Falsch Versichert
Verfasst: 01.09.2006, 10:02
ich erlebe gerade eine schöne geschichte zum Thema Krankenversicherung.
Im Jahr 2002 habe ich von der Technikerkrankenkasse die Nachricht erhalten das ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liege und Freiwillig versichert bin. im Jahr 2003 habe ich mich dann entschlossen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ich habe mich bei der Central Krankenversicherung angemeldet und die gesetzliche bei der techniker Krankenkasse gekündigt was auch ohne Probleme und Einspruch lief. Auch von meinem Arbeitgeber kam kein Einspruch. Seit dem bin ich nun prvat Krankenversichert! Nun wurde unser Betrieb dieses Jahr von der Rentenversicherung Baden Württemberg geprüft und es wurde festgestellt das ich 2003 nicht wechseln hätte dürfen da ich 2002 nur Freiwillig und nicht privat Versichert war und dadurch 2003 eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gilt die ich nicht überschreite.
Das hat jedoch damals niemand bemerkt!!
Da hat mich mein Arbeitgeber falsch gemeldet.
Hier hat unsere Regierung ein schönes Gesetz geschaffen. Wenn man 2002 privat Versichert war gilt eine niedrigere Grenze in den Folgejahren als wenn man 2002 gesetzlich oder freiwillig Versichtert war.
Nun werde ich Rückwirkend zum 1.12.2003 wieder gesetzlich Krankenversichert.
Wer hätte das damals prüfen müssen das ich nicht Wechseln darf? D.h. kann ich die Schuld abschieben?
Nun muss ich das Geld von der Privaten zurückfordern und Rückwirkend zum 1.12.2003 in die gesetzliche einzahlen.
Auch mein Arbeitgeber natürlich. Wenn man überlegt was das nun an Kosten und Aufwand verursacht. AUch meine Lohnsteuer für die jahre muss ich neu machen. WIeder kosten uns AUfwand für mich und den Staat.
Ganz zu schweigen von der 3 Klassen Versicherung.
Im Jahr 2002 habe ich von der Technikerkrankenkasse die Nachricht erhalten das ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liege und Freiwillig versichert bin. im Jahr 2003 habe ich mich dann entschlossen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ich habe mich bei der Central Krankenversicherung angemeldet und die gesetzliche bei der techniker Krankenkasse gekündigt was auch ohne Probleme und Einspruch lief. Auch von meinem Arbeitgeber kam kein Einspruch. Seit dem bin ich nun prvat Krankenversichert! Nun wurde unser Betrieb dieses Jahr von der Rentenversicherung Baden Württemberg geprüft und es wurde festgestellt das ich 2003 nicht wechseln hätte dürfen da ich 2002 nur Freiwillig und nicht privat Versichert war und dadurch 2003 eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gilt die ich nicht überschreite.
Das hat jedoch damals niemand bemerkt!!
Da hat mich mein Arbeitgeber falsch gemeldet.
Hier hat unsere Regierung ein schönes Gesetz geschaffen. Wenn man 2002 privat Versichert war gilt eine niedrigere Grenze in den Folgejahren als wenn man 2002 gesetzlich oder freiwillig Versichtert war.
Nun werde ich Rückwirkend zum 1.12.2003 wieder gesetzlich Krankenversichert.
Wer hätte das damals prüfen müssen das ich nicht Wechseln darf? D.h. kann ich die Schuld abschieben?
Nun muss ich das Geld von der Privaten zurückfordern und Rückwirkend zum 1.12.2003 in die gesetzliche einzahlen.
Auch mein Arbeitgeber natürlich. Wenn man überlegt was das nun an Kosten und Aufwand verursacht. AUch meine Lohnsteuer für die jahre muss ich neu machen. WIeder kosten uns AUfwand für mich und den Staat.
Ganz zu schweigen von der 3 Klassen Versicherung.