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Was kann ich machen...............?
Verfasst: 29.12.2008, 23:05
von hennep
Hallo liebe Forumsleser................
Folgendes Problem.........:
Ich habe mich 2004 selbständig gemacht und war auch bis 31.12.2006
privat krankenversichert.Aufgrund der Beitragserhöhung war ich nicht mehr in der Lage meine Beiträge zu bezahlen.Ich habe gekündigt und war ab diesem Zeitpunkt ----unversichert-----!
Heute habe ich mein Gewerbe abgemeldet und habe mich arbeitsuchend gemeldet,da ich freiwillige Beiträge in die ALV gezahlt habe.Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt muß aber Bescheinigung bringen über GKV Mitgliedschaft.also bin ich zur BarmerErsatzkasse gegangen um diese zu beantragen,ich fiel aus Allen Wolken als mir der Mitarbeiter sagte ich müsse um versichert zu sein 5.600 Euro nachzahlen um die Mitgliedschaft zu bekommen (gesetzliche Vorgabe Stichtag 01.04.2007).Er gab mir den Tip mich woanders umzuschauen sprich andere gesetzliche Kasse.
Habe ich getan aber bei über 200 gesetzlichen Kassen schwer,und bisher keinen Erfolg.Fragen:
Was kann ich tun ?
Welche gesetzliche würde mich aufnehmen (Tip?)..........?
Kann das Arbeitsamt helfen?
Danke im voraus für Eure Hilfe
Hennep

Verfasst: 29.12.2008, 23:54
von dij
Da hat die Krankenkasse wieder mal keine Ahnung. Wenn vor der Zeit ohne Versicherung zuletzt eine private Krankenversicherung bestand, gibt es keine rückwirkende Versicherung in der gesetzlichen, also auch keine Nachzahlung.
Verfasst: 30.12.2008, 11:53
von hennep
Hi dij...............
Danke für die Antwort,AOK hat mir das gleiche gesagt auch eine private Kasse,an welche Stelle kann man sich wenden?
Welche Alternativen bestehen?
Danke unserer Gesundheitsministerin Frau Schmidt........................!
wer ist kompetent einen zu beraten?
Gruß
HENNEP
Verfasst: 30.12.2008, 12:31
von Czauderna
Hallo,
ja, ich sehe die Sache auch so, dass die PKV für dich zuständig ist
weil das
deine letzte Kasse war.
wende dich an diese und schliesse eine Versicherung ab dem 01.01.2009
ab, denn spätestens ab dann musst du und muss die Kasse (meines Wissens nach)
Gruß
Czauderna
Verfasst: 30.12.2008, 15:06
von dij
Sehe ich nicht so. Hennep wird versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (eine Befreiung wäre eventuell möglich, scheint aber nicht gewünscht). Also GKV.
Andererseits war er für die Vergangenheit der PKV zuzuordnen, also keine Versicherungspflicht nach Nr. 13 und somit keine Nachzahlung.
Verfasst: 30.12.2008, 15:33
von Czauderna
Hallo,
warum sollte er versicherungspflichtig werden ??
Wenn ich das richtig gelesen habe, hat er eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen - löst diese
Krankenversicherungspflicht aus ??
Ich lasse mich da gerne aufklären.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 30.12.2008, 17:35
von hennep
Danke für Eure Statements,habe heute mit der Gewerkschaft telefoniert,und die haben mir Hoffnung gemacht,als ALG1 Berechtigter(hier freiwillige Weiterversicherung..Gott sei Dank) bin ich GSK pflichtig,darf mir nicht unschädlich ausgelegt werden,nicht bestraft werden durch Unwissenheit!Sgb 5 § 5 ..........,wäre anders wenn keine Versicherung bestanden hätte.Es kommt auf die Durchführungsbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit an,wichtig ist das ich die Voraussetzungen für ALG1 erfülle...das tu ich ...zahle seit fast 3 Jahren Beiträge ein.Werde mich an den Arbeitsberater wenden ,und dann werde ich sehen,was passiert,die Kasse ist mir doch egal Hauptsache wieder versichert.Danke an Euch
Gruß
HENNEP
Verfasst: 30.12.2008, 19:08
von Czauderna
Hallo,
ja, stimmt, habe mich inzwischen nochmal schlau gemacht - mit dem
Leistungsbeginn tritt auch Krankenversicherungspflicht ein, also GKV-Kasse.
Gruß
Czauderna