Selbständig mit niedrigem Einkommen

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dhama
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Selbständig mit niedrigem Einkommen

Beitragvon dhama » 02.01.2009, 07:52

Habe mich aus Hartz IV selbst. gemacht und verdiene lt Steuerbescheid ca.850 Euro im Monat. Davon bezahle ich ab 1.9. 323,19 Euro GKV, Basis ist ein Mindesteinkommen von 1890 Euro, staatl. festgelegt. Ich verdiene also 1000 Euro weniger muss aber von der erhöhten Summe zahlen. Krankengeld würde nochmals mit über 40 Euro zu Buche schlagen. Wäre ich Angestellter müsste ich nicht einmal die Hälfte dessen bezahlen. Wo bleibt da der Gleiheitsaspekt? Denke das viele das Gleiche Problem haben. Es gibt zwar eine Regelung um die Berechnung auf 1200 Euro zu setzen, dafür müsste das Einkommen meiner Frau und meins zusammen unter 1800 Euro liegen, wir liegen aber knapp drüber. Aber was hat das Einkommen meiner Frau mit mir zu tun? Kennt jemand einen Ausweg?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.01.2009, 13:36

Hallo,

das ist nun mal eine gesetzliche Vorschrift und deshalb ist in dieser Konstellation da leider nichts zu ändern.

Wenn man sich selbständig macht sollte man dies wirklich nur dann tun,
wenn diese Selbständigkeit soviel Einkünfte ermöglicht wie man sie zur Lebenshaltung benötigt - dazu gehören eben in der Kalkulation ganz besonders die Beiträge zu notwendigen Versicherungen und das ist die
Kranken- und Pflegeversicherung mit Sicherheit.

Ich weiß, es nicht unbedingt hilfreich für dich in der jetzigen Lage, ich
bin aber lieber ehrlich als dir irgendwelche Phrasen zu schreiben.

Gruß

Czauderna

verwundert
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Re: Selbständig mit niedrigem Einkommen

Beitragvon verwundert » 03.01.2009, 10:35

dhama hat geschrieben:Kennt jemand einen Ausweg?


Hallo dhama,

vor diesem Problem stehe ich auch seit letztem Jahr. Bin aber schon seit über 10 Jahren selbständig. Gegen die Einstufung des Mindesteinkommens hatte ich nie etwas bis ich Anfang letzten Jahres plötzlich krank geworden bin und auch auf das Krankengeld ab dem 21. Tag Zugriff (habe ich ja auch bezahlt mit meinem Vertrag) genommen habe. Dabei fiel mir auf, dass urplötzlich zur Berechnung des Krankengeldes meine tatsächlichen Einnahmen (die weit darunter liegen) herangezogen wurden. Es gibt in der Tat eine Vielzahl von Ungereimtheiten und es wird mir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben als das Ganze vor das Sozialgericht zu bringen. Bei Interesse schicke eine PN auch wenn die Fälle verschieden sind. Grüsse und nicht den Kopf in den Sand stecken.

Vielleicht kennt jemanden ja noch einen guten RA der sich in den Sozialgesetzbüchern auskennt.

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Beitragvon SGBDOC » 03.01.2009, 23:46

Der Selbständige wird grundsätzlich nach Personenkreiszugehörigkeit versichert. Liegt sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, kann er einen Antrag auf einkommensbezogene Einstufung stellen. Stellt er diesen, wird das Einkommen durch den Steuerbescheid nachgewiesen. Hier liegt nun das Problem. Der Selbständige der 500.000 Euro im Jahr verdient, aber durch geschickte Abschreibung es schafft das Einkommen steuerlich auf sagen wir 1000 Euro im Monat zu senken, zahlt die gleichen Beiträge wie derjenige, der ohne Abschreibung tatsächlich nur 1000 Euro im Monat verdient.

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Re: Selbständig mit niedrigem Einkommen

Beitragvon SGBDOC » 03.01.2009, 23:53

verwundert hat geschrieben:
dhama hat geschrieben:Kennt jemand einen Ausweg?


Hallo dhama,

vor diesem Problem stehe ich auch seit letztem Jahr. Bin aber schon seit über 10 Jahren selbständig. Gegen die Einstufung des Mindesteinkommens hatte ich nie etwas bis ich Anfang letzten Jahres plötzlich krank geworden bin und auch auf das Krankengeld ab dem 21. Tag Zugriff (habe ich ja auch bezahlt mit meinem Vertrag) genommen habe. Dabei fiel mir auf, dass urplötzlich zur Berechnung des Krankengeldes meine tatsächlichen Einnahmen (die weit darunter liegen) herangezogen wurden. Es gibt in der Tat eine Vielzahl von Ungereimtheiten und es wird mir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben als das Ganze vor das Sozialgericht zu bringen. Bei Interesse schicke eine PN auch wenn die Fälle verschieden sind. Grüsse und nicht den Kopf in den Sand stecken.

Vielleicht kennt jemanden ja noch einen guten RA der sich in den Sozialgesetzbüchern auskennt.

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Die Absicherung mit KG ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es muss hierfür ein Antrag gestellt werden. Mit der Antragstellung sind die Konditionen bekannt. D.h., dem Versicherungsnehmer müssen die Konditionen im Versicherungsfall bekannt sein. Wenn er mit den Konditionen seiner KK nicht einverstanden ist, braucht er den Vertrag ja nicht abschließen und kann sich z.B. Angebote (Zusatzversicherung) anderer Anbieter einholen. Den Gang vor das SG kann man sich sparen.


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