Doppelter Krankenkassenbeitrag
Verfasst: 07.01.2009, 00:38
guten abend,
wie so viel hier habe ich auch ein Problem mit meiner GKV. Seit fast 3 Jahren bin ich selbständig (aus der not her raus) und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Eine PKV kommt nicht in Frage weil wir ein schwerbehindertes Kind haben (geb das immer an wenn die mich anrufen und mir ne private Versicherung anbieten wollen, komischer weise beenden die dann immer das Gespräch
)
Nun ist es ja so das bei der Familienversicherung das Gesamte Familien Einkommen berechnet wird. War in meinen Ersten beiden Jahren nicht viel, im ersten Minus und im zweiten ca. 18000 €. An die Krankenkasse habe ich jährlich immer so im Schnitt an die 3500 € gezahlt. Für das erste Jahr wurde mir gesagt, ja Sie haben ja 6 Monate Förderung erhalten, das wird als Grundlage genommen für die Beitragsberechnung. Im Zweiten Jahr wurde dann behauptet, ja Sie haben ja einen Mitarbeiter, wir gehen davon aus das Sie so viel verdienen.
Im dritten Jahr habe ich dann den Mitarbeiter rausgeschmissen und somit 1000 € an Krankenkassenbeiträgen gespart. Beitrag war dann an die 2500 € bei einem ca Gewinn von 20000 €. Nun hat meine Frau auch noch angefangen zu arbeiten und bekommt auf minijob basis ca. 260 € im Monat. Dafür führt der Arbeitgeber abgaben an die KV ab. Sind jährlich ca. 500 € zu den 2500 € die ich als selbständiger an die GKV zahle.
Ich habe ein Urteil gefunden welches meines Erachtens nach meine Meinung bestätigt. AZ B 12 KR 20/01 R Bundessozialgericht.
Das habe ich dann genommen und bei meiner Krankenkasse angerufen. Natürlich haben die alles abgelehnt, eine Beitragserstattung in Höhe der Abgaben meiner Frau komme nicht in Frage weil Ihr Einkommen nicht zum Familieneinkommen zählt. Auf meine Frage warum ich das denn immer angeben muss bekam ich die Antwort, müssen Sie ja nicht.
Könnt Ihr mir helfen?
Frage 1 Was zählt bei freiwillig versicherten zum Familieneinkommen.
Frage 2 Stimmt es das man 4 Jahre lang Beiträge rückwirkend erstattet kriegen kann? Satzung der GKV sagt unter Beitragserstattung: " kein Text"
Frage 3 Ist das angebebene Urteil für "meinen Fall" zutreffend?
ich danke euch im vorraus
gruß vom techniker
wie so viel hier habe ich auch ein Problem mit meiner GKV. Seit fast 3 Jahren bin ich selbständig (aus der not her raus) und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Eine PKV kommt nicht in Frage weil wir ein schwerbehindertes Kind haben (geb das immer an wenn die mich anrufen und mir ne private Versicherung anbieten wollen, komischer weise beenden die dann immer das Gespräch

Nun ist es ja so das bei der Familienversicherung das Gesamte Familien Einkommen berechnet wird. War in meinen Ersten beiden Jahren nicht viel, im ersten Minus und im zweiten ca. 18000 €. An die Krankenkasse habe ich jährlich immer so im Schnitt an die 3500 € gezahlt. Für das erste Jahr wurde mir gesagt, ja Sie haben ja 6 Monate Förderung erhalten, das wird als Grundlage genommen für die Beitragsberechnung. Im Zweiten Jahr wurde dann behauptet, ja Sie haben ja einen Mitarbeiter, wir gehen davon aus das Sie so viel verdienen.
Im dritten Jahr habe ich dann den Mitarbeiter rausgeschmissen und somit 1000 € an Krankenkassenbeiträgen gespart. Beitrag war dann an die 2500 € bei einem ca Gewinn von 20000 €. Nun hat meine Frau auch noch angefangen zu arbeiten und bekommt auf minijob basis ca. 260 € im Monat. Dafür führt der Arbeitgeber abgaben an die KV ab. Sind jährlich ca. 500 € zu den 2500 € die ich als selbständiger an die GKV zahle.
Ich habe ein Urteil gefunden welches meines Erachtens nach meine Meinung bestätigt. AZ B 12 KR 20/01 R Bundessozialgericht.
Das habe ich dann genommen und bei meiner Krankenkasse angerufen. Natürlich haben die alles abgelehnt, eine Beitragserstattung in Höhe der Abgaben meiner Frau komme nicht in Frage weil Ihr Einkommen nicht zum Familieneinkommen zählt. Auf meine Frage warum ich das denn immer angeben muss bekam ich die Antwort, müssen Sie ja nicht.
Könnt Ihr mir helfen?
Frage 1 Was zählt bei freiwillig versicherten zum Familieneinkommen.
Frage 2 Stimmt es das man 4 Jahre lang Beiträge rückwirkend erstattet kriegen kann? Satzung der GKV sagt unter Beitragserstattung: " kein Text"
Frage 3 Ist das angebebene Urteil für "meinen Fall" zutreffend?
ich danke euch im vorraus
gruß vom techniker