seit 2 Jahren bin ich unregelmäßiger Minijobber (<400 €) und seit dem gleichen Zeitraum bei der (jetzt mit der Techniker Krankenkasse fusionierten) IKK freiwillig krankenversichert. Bislang war ich der Ansicht das dies auch zwingend notwendig war weil durch die Gesundheitreform 2007 schließlich die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt wurde. Jetzt bin ich bei wikipedia aber im Artikel zur Versicherungsfreiheit über folgende Aussage gestoßen:
Aber auch Bezieher sehr geringer Einkommen sind versicherungsfrei. So z. B. die so genannten geringfügig Beschäftigten mit einem Einkommen bis zu 400,- Euro, auch Mini-Jobs genannt. Diese Personen sind oft kostenfrei familienversichert und unterliegen der Versicherungsfreiheitsgrenze nach § 8 I Nr. 1 SGB IV. Trotz Versicherungsfreiheit muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13% und zur Rentenversicherung in Höhe von 15% leisten. Es bietet sich für den "Mini-Jobber" auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung oder der privaten Absicherung.
Bedeutet das etwa, ich hätte auf die freiwillige Versicherung verzichten und statt dessen meinem Arbeitgeber den besagten Pauschalbeitrag bezahlen lassen können ??