Versicherungspflichtig.... oder doch nicht ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Benutzeravatar
VolkerS
Beiträge: 4
Registriert: 07.01.2009, 13:38

Versicherungspflichtig.... oder doch nicht ?

Beitragvon VolkerS » 07.01.2009, 14:39

Hallo,

seit 2 Jahren bin ich unregelmäßiger Minijobber (<400 €) und seit dem gleichen Zeitraum bei der (jetzt mit der Techniker Krankenkasse fusionierten) IKK freiwillig krankenversichert. Bislang war ich der Ansicht das dies auch zwingend notwendig war weil durch die Gesundheitreform 2007 schließlich die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt wurde. Jetzt bin ich bei wikipedia aber im Artikel zur Versicherungsfreiheit über folgende Aussage gestoßen:

Aber auch Bezieher sehr geringer Einkommen sind versicherungsfrei. So z. B. die so genannten geringfügig Beschäftigten mit einem Einkommen bis zu 400,- Euro, auch Mini-Jobs genannt. Diese Personen sind oft kostenfrei familienversichert und unterliegen der Versicherungsfreiheitsgrenze nach § 8 I Nr. 1 SGB IV. Trotz Versicherungsfreiheit muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13% und zur Rentenversicherung in Höhe von 15% leisten. Es bietet sich für den "Mini-Jobber" auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung oder der privaten Absicherung.


Bedeutet das etwa, ich hätte auf die freiwillige Versicherung verzichten und statt dessen meinem Arbeitgeber den besagten Pauschalbeitrag bezahlen lassen können ?? :shock:

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Re: Versicherungspflichtig.... oder doch nicht ?

Beitragvon dij » 07.01.2009, 14:48

VolkerS hat geschrieben:Bedeutet das etwa, ich hätte auf die freiwillige Versicherung verzichten und statt dessen meinem Arbeitgeber den besagten Pauschalbeitrag bezahlen lassen können ?? :shock:


Nein. Minijobber sind in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Die allgemeine Versicherungspflicht seit 1. 4. 2007 hat damit nichts zu tun.

Die Pauschale zahlt der Arbeitgeber so oder so.

Benutzeravatar
VolkerS
Beiträge: 4
Registriert: 07.01.2009, 13:38

Beitragvon VolkerS » 07.01.2009, 16:02

Danke für die schnelle Antwort, dij !

Lieder hilft sie mir nicht wirklich viel weiter ....

Der seit dem Jahreswechsel geltende Standardbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert sich doch zu 8,2 % vom Brutto des Arbeitnehmers und zu 7,3 % vom Arbeitgeber. Bei einem Minijobber sind diese 15.5% auf 13% reduziert für die allein der Arbeitgeber aufzukommen hat.

Wenn dies soweit stimmt und der Arbeitgeber so oder so den vollen Beitrag aus eigener Tasche zahlt - als was hat die Kasse dann jene knappe 120 € verbucht die ich allmonatlich aufgrund der von mir abgeschlossenen freiwilligen Krankenversicherung überwiesen habe ?

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 07.01.2009, 16:16

VolkerS hat geschrieben:Wenn dies soweit stimmt und der Arbeitgeber so oder so den vollen Beitrag aus eigener Tasche zahlt - als was hat die Kasse dann jene knappe 120 € verbucht die ich allmonatlich aufgrund der von mir abgeschlossenen freiwilligen Krankenversicherung überwiesen habe ?


Es ist umgekehrt. Die Pauschale im Minijob ergibt keine Krankenversicherung, sie wandert in den allgemeinen Haushalt der Krankenkassen, ohne überhaupt den einzelnen Beschäftigten zugeordnet zu werden.

Nur in der Rentenversicherung kann man auf Grund eines Minijobs Ansprüche erwerben. Minimale im Standardfall; ganz ordentliche, wenn man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, den Beitrag um die fehlenden 4,9% aufstockt und somit volle Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung zahlt. Dafür bekommt man dann auch die entsprechenden Entgeltpunkte und Pflichtversicherungszeiten.

Benutzeravatar
VolkerS
Beiträge: 4
Registriert: 07.01.2009, 13:38

Beitragvon VolkerS » 07.01.2009, 17:19

OK, das mit der Pauschale ist mir soweit klar. Bleibt nur die Frage was es jetzt konkret mit der Versicherungsfreiheit des Minijobbers auf sich hat.

dij hat geschrieben:Minijobber sind in dieser Beschäftigung versicherungsfrei.


Bedeutet das quasi das Gegenteil von dem was ich ursprünglich dachte, nämlich nicht, das sie von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, sondern das sie ohne Krankenversicherung dastehen. Und sich deshalb - zwangsweise infolge der Gesundheitsreform.- selbst behelfen müssen. Und zwar indem sie entweder eine freiwillige Krankenversicherung abschließen (was den Ausdruck "freiwillig" ad absurdum führt) oder sich privat versichern.

Ist das so richtig ? [-o<

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4301
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 07.01.2009, 17:34

VolkerS hat geschrieben:OK, das mit der Pauschale ist mir soweit klar. Bleibt nur die Frage was es jetzt konkret mit der Versicherungsfreiheit des Minijobbers auf sich hat.

dij hat geschrieben:Minijobber sind in dieser Beschäftigung versicherungsfrei.


Bedeutet das quasi das Gegenteil von dem was ich ursprünglich dachte, nämlich nicht, das sie von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, sondern das sie ohne Krankenversicherung dastehen. Und sich deshalb - zwangsweise infolge der Gesundheitsreform.- selbst behelfen müssen. Und zwar indem sie entweder eine freiwillige Krankenversicherung abschließen (was den Ausdruck "freiwillig" ad absurdum führt) oder sich privat versichern.

Ist das so richtig ? [-o<


Nein, nicht ganz - beim Mini-Jobber wurde auch in der Vergangenheit
vorausgesetzt dass er über einen Krankenversicherungsschutz bei einer
GKV-Kasse oder einer PKV-Kasse hatte.
Natürlich war es möglich einen Mini-Job ganz ohne Hauptversicherung
zu machen - war dem Arbeitgeber eh egal.
So gesehen hat die Gesundheitsreform zum 01.04.2007 bzw. zum 01.01.2009 nix mit dem Mini-Job zu tun.
Gruß
Czauderna

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 07.01.2009, 17:35

Versicherungsfreiheit bedeutet, daß der Betreffende sich nicht (auf diesem Weg) in der GKV versichern muß, es aber auch nicht kann, wenn er es wollen sollte. Er ist also z.B. frei, in die PKV zu gehen.

Benutzeravatar
VolkerS
Beiträge: 4
Registriert: 07.01.2009, 13:38

Beitragvon VolkerS » 07.01.2009, 17:43

Alles klar. Also keine Chance um die roundabout 120€ im Monat herumzukommen. Schade eigentlich. :?

@ dij & Czauderna:

Danke für die erhellenden Einsichten ! :)

techniker
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 07.01.2009, 00:08

Beitragvon techniker » 07.01.2009, 18:09

hallo Volker,

ich bin auch ein suchender so wie du :D , eventuell hilft dir das weiter:

Wenn du freiwillig versichert bist und einen Nebenjob hast, dann zahlst du zum einen ja die Beiträge an die Kasse (freiwillig) und für den Nebenjob zahlt der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben. Das Bundessozialgericht hat einem Rentner recht gegeben der dies als unfair empfand. Habe dazu auch ein paar fragen in einen Thread geschrieben. Bei mir ist es nur so das ich der Hauptversicherte in einer GKV bin und meine Frau einen Nebenjob hat, kleiner aber vielleicht entscheidener Unterschied. Nach dem Stöbern hier im Forum bin ich zwar auf Antworten gestossen, inzwischen haben sich aber auch bei mir mehr Fragen als vorher gestellt...man möge mir verzeihen.

Ich versteh z.B. nicht warum die mich überhaupt als freiwillig versicherten aufgenommen haben, da ich Hauptberuflich selbständig bin. Vielleicht lag das daran das ich da schon vor der selbständigkeit pflichtversichert war.

Aktenzeichen Urteil steht im Thread "doppelter Beitrag"

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 07.01.2009, 20:33

techniker hat geschrieben:Ich versteh z.B. nicht warum die mich überhaupt als freiwillig versicherten aufgenommen haben, da ich Hauptberuflich selbständig bin.


Wieso denn nicht?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste