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freiwillig versichert - ab wann bei Teilzeit pflichtvers.

Verfasst: 08.01.2009, 12:25
von Xantia
Hallo Zusammen,

bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert da mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Annahme:
Beginn Teilzeitarbeit Juni (für einen Monat) - Verdienst wäre unter Versicherungspflichtgrenze),
Beginn Elternzeit Juli

Würde ich durch den einen Monat Teilzeit wieder versicherungspflichtig (u. somit beitragsfrei :wink: ) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein ?

Oder funktioniert dies so nicht ? :cry:

Wäre für Infos sehr dankbar,
Gruß
Xantia

Verfasst: 08.01.2009, 15:43
von JarvisCocker
.....versicherungsplicht bedeutet doch nicht beitragsfrei... ?

edit :
ach so, geht um die Elternzeit...dann ist pflicht tatsächlich frei, sorry :oops:

schau mal hier....tipps und tricks :D

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen ... 1_03.phtml