Familienversicherung / Mieteinnahmen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

michelmann
Beiträge: 3
Registriert: 11.01.2009, 17:35

Familienversicherung / Mieteinnahmen

Beitragvon michelmann » 11.01.2009, 17:53

Hallo !

Meine Frau war bisher als geringfügig Beschäftige bei mir mitversichert.

Sie hat jetzt monatliche Mieteinnahmen von 409 € + 90 € aus der geringfügigen Beschäftigung und fällt somit aus der Familienversicherung raus!

Wie wird jetzt der Beitrag berechnet ? Kann ich davon ausgehen, dass hier gemäß dem neuen Beitragssatz von 15,5% (von 409) 63,40€ erhoben werden?

Wer kennt sich hier aus ?

Danke im voraus !

Michelmann
Zuletzt geändert von michelmann am 11.01.2009, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4301
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 11.01.2009, 18:10

Hallo,
weder noch - das Gesetz sieht eine fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 850,00 € vor, d.h. der
Beitrag wird sich auf ca. 145,00 € mtl. belaufen incl. Pflegeversicherung.
Gruß
Czauderna

michelmann
Beiträge: 3
Registriert: 11.01.2009, 17:35

Beitragvon michelmann » 11.01.2009, 18:13

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
weder noch - das Gesetz sieht eine fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 850,00 € vor, d.h. der
Beitrag wird sich auf ca. 145,00 € mtl. belaufen incl. Pflegeversicherung.
Gruß
Czauderna


Vielen Dank !

Gruß Michelmann :-))

michelmann
Beiträge: 3
Registriert: 11.01.2009, 17:35

Beitragvon michelmann » 11.01.2009, 18:21

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
weder noch - das Gesetz sieht eine fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 850,00 € vor, d.h. der
Beitrag wird sich auf ca. 145,00 € mtl. belaufen incl. Pflegeversicherung.
Gruß
Czauderna


Da stünden wir uns ja besser, wenn die Miete um 96€ kürzen ! Das sollte doch legal sein oder ?

Gruß Michelmann :-)

E.Kacmaz
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 306
Registriert: 17.12.2007, 01:13

Beitragvon E.Kacmaz » 11.01.2009, 23:39

michelmann hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
weder noch - das Gesetz sieht eine fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 850,00 € vor, d.h. der
Beitrag wird sich auf ca. 145,00 € mtl. belaufen incl. Pflegeversicherung.
Gruß
Czauderna


Da stünden wir uns ja besser, wenn die Miete um 96€ kürzen ! Das sollte doch legal sein oder ?

Gruß Michelmann :-)


wieso 96 €????

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4301
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 12.01.2009, 09:48

michelmann hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
weder noch - das Gesetz sieht eine fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 850,00 € vor, d.h. der
Beitrag wird sich auf ca. 145,00 € mtl. belaufen incl. Pflegeversicherung.
Gruß
Czauderna


Da stünden wir uns ja besser, wenn die Miete um 96€ kürzen ! Das sollte doch legal sein oder ?

Gruß Michelmann :-)



Hallo,

ja, es steht ihnen frei die Miete so anzupassen dass Sie daraus keinen
Nachteil haben - wie sagte schon unser Alt-Kanzler - wichtig ist was hinten rauskommt.
Gruß
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste