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Versicherungspflicht wenn Mitte Jahr Umstieg auf Teilzeit

Verfasst: 14.01.2009, 12:18
von Xantia
Hallo Zusammen,

leider wurde meine Frage noch nicht beantwortet - deshalb nochmals umformuliert:

bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert da mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Da mein Mann privat versichert ist müsste ich in der Elternzeit so Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. ](*,)


Annahme: Teilzeitarbeit vor der Elternzeit!
Beginn Teilzeitarbeit Juni (für einen Monat) - Verdienst wäre unter Versicherungspflichtgrenze),
Beginn Elternzeit Juli

Würde ich durch den einen Monat Teilzeit wieder versicherungspflichtig (u. somit beitragsfrei ) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein ?


Wäre für Infos sehr dankbar, .-.
Gruß
Xantia

Verfasst: 14.01.2009, 21:56
von Rossi
Tja, Xantia, was soll ich Dir posten.

Ich kann zwischen den Zeilen lesen und weiss worauf Du hinaus willst.

Du möchtest gerne während der Elternzeit bzw. während des Elterngeldbezuges den bisherigen Beitrag für die freiw. Kv. sparen und suchst hierfür nach Wegen.

Dieses ergibt sich schon allein aus der Sachverhaltsschilderung. Welcher Arbeitgeber stellt 1 Monat vor der Entbindung eine hochschwangere Frau ein? Es gibt ja auch noch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. D. h., 6 Wochen vor der Entbindung, besteht keine Verpflichtung zu arbeiten. Wenn man will, kann man allerdings.

Na klaro, gibt es hier Möglichkeiten zu trixen.

Aber ich persönlich bin auch Mitglied der Solidargemeinschaft und finde so etwas nicht gut.

Aber lese Dir die Bestimmungen des § 192 und 224 SGB V durch, dann wirst Du die Lösung finden.

Aber passe auf; Äpfel sind nicht gleich Birnen.

Allein die unterschiedlichen Begriffe und deren Anspruchsvoraussetzungen hierfür sind schon sehr unterschiedlich und sehr umfassend, ferner lösen sie unterschiedliche Folgen (Zeitraum der Beitragsfeiheit) aus. Insbesondere geht es um die Begriffe:



Mutterschaftgeld
Elternzeit
Bezug Elterngeld


und natürlich der daraus resultierenden Beitragsfeiheit.

Bei meinen Seminaren brauche ich ca. 2 Stunden um es vernünftig und verständlich erklären zu können.

Verfasst: 14.01.2009, 22:25
von JarvisCocker
lies dir doch mal den link durch, den ich dir bei deinem ersten Fragen genannt habe, da steht doch unter "persönliche Strategie" drin was du willst

viewtopic.php?p=9356#9356

Verfasst: 14.01.2009, 22:31
von Rossi
jooh, auf jeden Fall, man erkennt sofort alle Lücken, wo man durchschlüpfen kann!?!?

Danke !

Verfasst: 15.01.2009, 19:39
von Xantia
Hallo Zusammen,

und danke für die Antworten.

@JarvisCocker: Jetzt habe ich die richtige Info im Text gefunden. Danke !

@Rossi: Es geht nicht darum, als hochschwangere Frau 1 Monat vor der Entbindung eingestellt zu werden - es geht darum, von einem vorhandenen 100% Job 1-2 Monate vor der Mutterschutzzeit auf Teilzeit zu wechseln so dass die Versicherungspflicht wieder eintritt.

Und was die Solidargemeinschaft angeht: ich leiste meinen Beitrag, zahle als freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse seit Jahren gutes Geld in die gesetzliche Krankenkasse ein. Dennoch bin ich in der Elternzeit schlechter gestellt als die pflichtigen Mitglieder - da diese beitragsfrei versichert sind (unabhängig z.B. vom Verdienst des Partners).
Nicht nur meiner Meinung nach eine Gesetzeslücke.

Ich würde 2 Jahre lang monatlich etwa 280,- Euro Beiträge zahlen müssen, um dann bei Wiedereinstieg ins Arbeitsleben durch die dann nur mögliche Teilzeit sofort in die Pflichtversicherung zu rutschen. -nö-


Gruß,
Xantia

Verfasst: 15.01.2009, 23:47
von Rossi
Hm, okay, dann habe ich den Sachverhalt nicht richtig verstanden, Asche auf mein Haupt.

Zum Thema Unterschreitung der JAEG und der daraus resultierenden Verischerungspflicht haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen ausführlich ausgelassen.

Guckst Du hier: http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf

Das BSG hat sich schon vor Jahren mit der Beitragsfreiheit eines freiwillig Versicherten während des damaligen Erziehungesgeldes beschäftigt. Leider war die Entscheidung nicht in Deinem Sinne.

Auf der anderen Seite passt das damalige Urteil des BSG definitiv nicht mit dem heutigen Sachverhalt überein. Da liegen schon Welten dazwischen.

Aber dann musst Du evtl. klagen.

Ich habe mal in einem anderen Forum hierzu etwas geschrieben.

Guckst Du hier: http://www.krankenkassenforum.de/elternzeit-beitragsfrei-vt1666.html?highlight=krankengeld

nochmals danke

Verfasst: 16.01.2009, 20:26
von Xantia
Hallo,

@Rossi
Danke für die weiteren Infos. Der erste link war sehr aufschlussreich.
:o

Gruß,
Xantia