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selbständigkeit und angestelltenverhältnis
Verfasst: 16.01.2009, 09:20
von akeakamai
Folgende Frage:
Ich bin hauptberuflich selbständig, fahre aber noch Verluste ein und bin freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Seit einem Monat bin ich nebenberuflich angestellt (20 Stunden/Woche), verdiene dort 680€ brutto und bin dort auch KV.
Muß ich zusätzlich den vollen Beitrag aus meiner Selbständigkeit an die KV bezahlen und den Beitrag aus dem Angestelltenverhältnis?
Wird nur die Zeit berechnet, welche Tätigkeit hauptberuflich ist oder der Verdienst?
Verfasst: 16.01.2009, 16:43
von DKV-Service-Center
allo Ake...
am besten durch die Krankenkasse die Versicherungpflicht überprüfen lassen.
Sollte dabei hauptberuflich Selbstständig herrauskommen so sind für das Angestelltenverhältnis keine Beiträge zu zahlen.
Gruß
Verfasst: 16.01.2009, 17:28
von Rossi
Öhm, da passt wat nich!!
Habe ich noch nie gehört, das jemand freiwillig und gleichzeitig durch eine Beschäftigung pflichtversichert ist. Da läuft etwas falsch!!!
Wenn Du hauptberuflich selbständig bist, dann ist die Beschäftigung (Angestellter) sozialversicherungsfrei. D. h.; der Arbeitgeber darf keine Beiträge vom Lohn einhalten. Dieses ergibt sich aus § 5 Abs. 5 SGB V:
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Bei der Angestelltentätigkeit handelt es sich zunächst um eine Beschäftigung im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 (SV-pflichtig), die aber durch die hauptberufliche Selbständigkeit wieder versicherungsfrei wird.
Ergo, Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und den Sachverhalt klären.
Bei 20 Stunden Angestelltentätigkeit kann man nämlich unterstellen, dass Du nur nebenberuflich selbständig bist. Es dürfte auf jeden Fall nebenberuflich sein, wenn die nebenberufliche Tätigkeit unterhalb von 18 Stunden wöchentlich liegt. Jenes wirst Du dann mit Sicherheit auch dokumentieren müssen.
Re: selbständigkeit und angestelltenverhältnis
Verfasst: 18.01.2009, 18:34
von SGBDOC
akeakamai hat geschrieben:Folgende Frage:
Ich bin hauptberuflich selbständig, fahre aber noch Verluste ein und bin freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Seit einem Monat bin ich nebenberuflich angestellt (20 Stunden/Woche), verdiene dort 680€ brutto und bin dort auch KV.
Muß ich zusätzlich den vollen Beitrag aus meiner Selbständigkeit an die KV bezahlen und den Beitrag aus dem Angestelltenverhältnis?
Wird nur die Zeit berechnet, welche Tätigkeit hauptberuflich ist oder der Verdienst?
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Das "Einfahren" von Verlusten sagt zunächst nichts über die selbstständige Tätigkeit aus. Stichwort: Privatentnahmen, Abschreibungen, Verlustausgleich aus Vorjahren, Beschäftigung von Arbeitnehmern u.s.w. Bleibt die Frage: Welches ist die Haupteinnahmequelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und an wieviel Stunden in der Woche wird die selbstständige Tätigkeit ausgeübt?