Liebe Forenteilnehmer und -experten!
Zum 01.01.2009 gelten die "einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder". Dies führt nun bei unserer Familie (Ehefrau nach Elternzeit gekündigt, ich als Beamter in der PKV, unsere 4 Kinder freiwillig mit der Frau versichert) ab 01.01.2009 zu einer Beitragsverdoppelung auf 310 EUR GKV zusätzlich zu meinem PKV-Beitrag von ca. 115 EUR.
Meine Frau war seit dem Start ins Berufsleben in der GKV; während der Kindererziehung hatte sie kein Einkommen, musste dann 0 EUR bei gesetzlicher Mitgliedschaft zahlen. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (vor der Geburt unseres 4. Kindes, das jetzt 8 Monate alt ist) wurde meine Frau mit den Kindern freiwillig GKV, wobei die Kinder sich bei der Beitragsbemessung mindernd ausgewirkt haben und nur ein freiwilliger GKV-Beitrag von ca. 160 EUR zu bezahlen war.
Können wir nun gegen die Beitragsverdoppelung etwas unternehmen ? Wir haben vorsorglich Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der GKV eingelegt. Die PKV wäre nun insgesamt wohl etwas billiger, auf Grund der Notwendigkeit der aufwändigen Abrechnungen mit PKV und Beihilfestelle zögere ich noch, zu wechseln.
Ist von der Rechtmäßigkeit der o.g. Grundsätze auszugehen oder kann ich die Beitragsverdoppelung meiner Frau erfolgreich anfechten ? Seltsam, dass die GKV noch nicht früher darauf gekommen ist, die Beiträge hochzusetzen, denn die Familienumstände haben sich ja nicht geändert ?
Vielen Dank im voraus für evtl. Antworten.
Herr Ananjore
Beitragsverdoppelung bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft ok?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 22.01.2009, 23:24
Hm, das Problem an der ganzen Geschichte ist, das bis zum 31.12.2008 jede Krankenkasse für sich selber im Rahmen der Satzung regeln konnte, wie sich die Beiträge für die freiw. Versicherten berechnen. Da lagen schon Welten dazwischen. Es kam immer darauf an, bei welcher Krankenkasse man versichert war.
Diese sog. Satzungsautonomie (jede Kasse für sich selbst und Gott für uns alle) hat man zum 01.01.2009 abeschafft.
Ab dem 01.01.2009 regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen für ganz Deutschland und für alle Krankenkassen die Beitragsbemessung für alle freiwillig in Deutschland Versicherten einheitlich.
Dieser Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist schon tätig geworden und hat in einem mehr als 50-seitigen Script die Klamotte geregelt.
Na ja, was soll ich sagen, nach dem Lesen des lyrischen Ergusses muss ich feststellen, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen einen Spitznamen verdient hat. Man nennt ihn nämlich mittlerweile den Spitzbubenverband
Also, Du musst Dir jetzt den lyrischen Erguss des Spitzbubenverbandes (über 50 Seiten) reinpfeiffen und prüfen ob die Beitragsberechnung richtig ist. Das geht schon so richtig ins Eingemachte!!!
Diese sog. Satzungsautonomie (jede Kasse für sich selbst und Gott für uns alle) hat man zum 01.01.2009 abeschafft.
Ab dem 01.01.2009 regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen für ganz Deutschland und für alle Krankenkassen die Beitragsbemessung für alle freiwillig in Deutschland Versicherten einheitlich.
Dieser Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist schon tätig geworden und hat in einem mehr als 50-seitigen Script die Klamotte geregelt.
Na ja, was soll ich sagen, nach dem Lesen des lyrischen Ergusses muss ich feststellen, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen einen Spitznamen verdient hat. Man nennt ihn nämlich mittlerweile den Spitzbubenverband
Also, Du musst Dir jetzt den lyrischen Erguss des Spitzbubenverbandes (über 50 Seiten) reinpfeiffen und prüfen ob die Beitragsberechnung richtig ist. Das geht schon so richtig ins Eingemachte!!!
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- Registriert: 22.01.2009, 23:24
Hallo Rossi,
Danke für Deine wertvollen Basisinfos. Das von Dir genannte Regelwerk habe ich schon mal angeschaut und die Gründe für die Tarifanpassungen sind da auch irgendwo geregelt (wenn auch von Laien in kaum nachvollziehbaren Worten). Zwecks Erfolgsaussichten meines Widerspruchs ist meine Überlegung, zu hinterfragen, ob das Regelwerk von den es begründenden Rechtsgrundlagen abgesichert ist.
Unabhängig von o.g. Problematik ist es wohl das sinnvollste, wenn meine Frau schnellstens einen Minijob annimmt, denn dann sind ja alle Kids bei minimalem Beitrag mitversichert.
Was mir nicht einleuchtet, ist, dass wir ja jetzt für 2 Verdiener zahlen, obwohl nur einer verdient. Mein PKV-Beitrag wird überhaupt nicht berücksichtigt. Wenn ich GKV wäre, dann würde nur ein Verdienst für die ganze Familie berücksichtigt.
Hat noch irgendeiner eine zündende Idee, wie ich die enorme Beitragssteigerung verhindern könnte ?
Danke nochmal,
Herr Ananjore
Danke für Deine wertvollen Basisinfos. Das von Dir genannte Regelwerk habe ich schon mal angeschaut und die Gründe für die Tarifanpassungen sind da auch irgendwo geregelt (wenn auch von Laien in kaum nachvollziehbaren Worten). Zwecks Erfolgsaussichten meines Widerspruchs ist meine Überlegung, zu hinterfragen, ob das Regelwerk von den es begründenden Rechtsgrundlagen abgesichert ist.
Unabhängig von o.g. Problematik ist es wohl das sinnvollste, wenn meine Frau schnellstens einen Minijob annimmt, denn dann sind ja alle Kids bei minimalem Beitrag mitversichert.
Was mir nicht einleuchtet, ist, dass wir ja jetzt für 2 Verdiener zahlen, obwohl nur einer verdient. Mein PKV-Beitrag wird überhaupt nicht berücksichtigt. Wenn ich GKV wäre, dann würde nur ein Verdienst für die ganze Familie berücksichtigt.
Hat noch irgendeiner eine zündende Idee, wie ich die enorme Beitragssteigerung verhindern könnte ?
Danke nochmal,
Herr Ananjore
Nee, ehrlich gesagt, habe ich keine Idee dagegen vorzugehen.
Der Gesetzgeber hat eindeutig den Spitzbubenverband dazu ermächtigt. Von dieser Ermächtigungsgrundlage hat er Gebrauch gemacht.
Alles andere muss die Rechtsprechung regeln. Leider gibt es hierzu noch keine, ist auch völlig klar; seit dem 01.01.2009 gibt es diese Grundlage.
Klaro, man kann gegen die Berechnung des Beitrages Widerspruch erheben. Leider hat dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung; will heissen dennoch muss man erst löhnen.
Man kann allenfalls einen Antrag auf Ausetzung der Vollziehung stellen. Diesen Antrag kann man entweder bei der Kv oder beim Sozialgericht stellen. Aber der Antrag hat nur Erfolg, wenn ersnthafte Zweifel an der Beitragsbrechnung bestehen. Und dort geht es schon los!! Ich persönlich sehe dort keine Chancen; ist aber nur meine Meinung.
Klar hast Du ne Möglichkeit diese enorme Beitragseinstufung zu verhindern.
Die Holde hat die Möglichkeit die freiw. Kv zu kündigen und in die private Kv zu wechseln. Vielleicht wird es ja billiger; aber glaube ich nicht.
Der Wille des GKV-WSG war eindeutig; jeder soll über eine bezahlbare Versicherung verfügen. Du musst Dir jetzt leider aussuchen, was bezahlbarer ist.
Der Gesetzgeber hat eindeutig den Spitzbubenverband dazu ermächtigt. Von dieser Ermächtigungsgrundlage hat er Gebrauch gemacht.
Alles andere muss die Rechtsprechung regeln. Leider gibt es hierzu noch keine, ist auch völlig klar; seit dem 01.01.2009 gibt es diese Grundlage.
Klaro, man kann gegen die Berechnung des Beitrages Widerspruch erheben. Leider hat dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung; will heissen dennoch muss man erst löhnen.
Man kann allenfalls einen Antrag auf Ausetzung der Vollziehung stellen. Diesen Antrag kann man entweder bei der Kv oder beim Sozialgericht stellen. Aber der Antrag hat nur Erfolg, wenn ersnthafte Zweifel an der Beitragsbrechnung bestehen. Und dort geht es schon los!! Ich persönlich sehe dort keine Chancen; ist aber nur meine Meinung.
Klar hast Du ne Möglichkeit diese enorme Beitragseinstufung zu verhindern.
Die Holde hat die Möglichkeit die freiw. Kv zu kündigen und in die private Kv zu wechseln. Vielleicht wird es ja billiger; aber glaube ich nicht.
Der Wille des GKV-WSG war eindeutig; jeder soll über eine bezahlbare Versicherung verfügen. Du musst Dir jetzt leider aussuchen, was bezahlbarer ist.
Beitragsverdoppelung bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft ok?
Mir steigt vor Wut die Zornesröte ins Gesicht wenn ich solche
Äußerungen lese, und zwar:
Ich zahle als Rentner (70 J.) für mich a l l e i n e € 684,--
in die private Krankenversicherung (einschl. Pflegevers.);
Bin seit 30 Jahren privat versichert und kann nicht zurück
in die GKV (was auch richtig ist).
Und da mokiert sich ein sog. Staatsdiener (Beamter - € 115,-- Beitrag)
über einen Gesamtmonatsbeitrag für 6 Personen von € 425,--.
Ich bekomme einen Wutanfall wenn ich darüber nachdenke.
Aber an diesem übersteigerten Anspruchdenken der gesamten
Bevölkerung werden wir kaputt gehen.
Äußerungen lese, und zwar:
Ich zahle als Rentner (70 J.) für mich a l l e i n e € 684,--
in die private Krankenversicherung (einschl. Pflegevers.);
Bin seit 30 Jahren privat versichert und kann nicht zurück
in die GKV (was auch richtig ist).
Und da mokiert sich ein sog. Staatsdiener (Beamter - € 115,-- Beitrag)
über einen Gesamtmonatsbeitrag für 6 Personen von € 425,--.
Ich bekomme einen Wutanfall wenn ich darüber nachdenke.
Aber an diesem übersteigerten Anspruchdenken der gesamten
Bevölkerung werden wir kaputt gehen.
Ich zahle als Rentner (70 J.) für mich a l l e i n e € 684,--
in die private Krankenversicherung (einschl. Pflegevers.);
Bin seit 30 Jahren privat versichert und kann nicht zurück
in die GKV (was auch richtig ist).
Das sind mir die Richtigen ! Jahrelang gut verdient und sich bei der GKV aus dem Staub gemacht, um zu SPAREN !!!

Würden auch die Besserverdiener einzahlen, ginge es der GKV besser.

EDIT: mal darüber nachgedacht, dass Beamte auch lieber Familienversichert wären ? Frau und Kind kostenfrei beim Alleinverdiener mit einbezogen werden wollen ?
@ rossi
ich muß rossi Recht geben; aus heutiger Sicht wäre es sicher
sinnvoller gewesen in der Solidargemeinschaft zu bleiben.
Aber das mit dem "Beitrag s p a r e n " stimmt nur in den
Anfangsjahren.
Die Beitragserhöhungen in den Folgejahren haben längst
alle Vorteile aufgefressen.
Ich finde es auch richtig, dass man eine Rückkehr in die GKV
nur sehr schwer und nur unter bestimmten Voraussetzungen
vornehmen kann.
Ich bin gerne in der PKV und kann es mir (Gott sei Dank)
auch leisten.
Nur - Solidargemeinschaft hin oder her - mir gefällt halt
das System nicht.
10köpfige Familie, nur Vater arbeitet versicherungspflichtig,
zahlt genau so hohen Beitrag in der GKV wie ein Alleinverdiener
ohne Familie.
Aber das ist politisch so gewollt, und man kann es moralisch
evtl. auch verstehen.
Und das die Beamten immer schon nur Minibeiträge in das
gesamte Sozialsystem einzahlen, ist für mich schon lange
ein Dorn im Auge.
Vielleicht kann man mich ein b i ß c h e n verstehen.
ich muß rossi Recht geben; aus heutiger Sicht wäre es sicher
sinnvoller gewesen in der Solidargemeinschaft zu bleiben.
Aber das mit dem "Beitrag s p a r e n " stimmt nur in den
Anfangsjahren.
Die Beitragserhöhungen in den Folgejahren haben längst
alle Vorteile aufgefressen.
Ich finde es auch richtig, dass man eine Rückkehr in die GKV
nur sehr schwer und nur unter bestimmten Voraussetzungen
vornehmen kann.
Ich bin gerne in der PKV und kann es mir (Gott sei Dank)
auch leisten.
Nur - Solidargemeinschaft hin oder her - mir gefällt halt
das System nicht.
10köpfige Familie, nur Vater arbeitet versicherungspflichtig,
zahlt genau so hohen Beitrag in der GKV wie ein Alleinverdiener
ohne Familie.
Aber das ist politisch so gewollt, und man kann es moralisch
evtl. auch verstehen.
Und das die Beamten immer schon nur Minibeiträge in das
gesamte Sozialsystem einzahlen, ist für mich schon lange
ein Dorn im Auge.
Vielleicht kann man mich ein b i ß c h e n verstehen.
Und das die Beamten immer schon nur Minibeiträge in das
gesamte Sozialsystem einzahlen, ist für mich schon lange
ein Dorn im Auge
Kein Problem. Dann soll der Staat die Bruttolöhne zahlen, die auch in der freien Wirtschaft gezahlt werden und schon wird man die Beiträge der Solzialversicherungen gerne abdrücken

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