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Minijob und freiwillig versichert

Verfasst: 23.01.2009, 11:14
von henni
Hallo! :D

Stimmt das wirklich? Muss das jede Krankenkasse anerkennen?
http://www.openpr.de/news/127145/Minijo ... erten.html
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar! Bin schon ganz verzweifelt.
Viele Grüße!

Verfasst: 23.01.2009, 12:01
von Czauderna
Hallo,
ja klar - die gesetzlichen Krankenkasse sind an Recht und Gesetz, also auch an die Rechtsprechung gebunden.
Für die KV gilt Beitragsfreiheit weil dieser Betrag durch vom Arbeitgeber bezahlte Pauschale bereits mit Beitrag belegt ist - eine nochmalige Beitragsberechnung beim Versicherten würde zu eine doppelten Abführung führen - das geht eben nicht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.01.2009, 12:14
von henni
Vielen Dank erst einmal für die Antwort! :D Es ist nur so, dass meine KV sagt, dass sie ALLE Einnahmen als Berechnungsgrundlage heranzieht (steht auch auf deren HP). Theoretisch müsste sie das ja auch angeben, dass eben nur die Pflegeversicherung bei einem Minijob abgeführt werden muss. Das steht da auch, aber nur bei der Seite "REntner", aber nicht bei anderen freiwillig Versicherten.
Zu viel gezahltes Geld kann ich doch zurückverlangen oder?

Ist das manchmal so, dass manche KV erst einmal das Geld nehmen und erst, wenn sich jemand beschwert, rücken sie das Geld wieder raus? Das kann es doch wohl nicht sein... :(
Wenn ich nicht zufällig auf diese Gesetz gestoßen wäre, hätte ich denen ja auch alles geglaubt.

Verfasst: 23.01.2009, 12:53
von Czauderna
Hallo,
auch auf Seiten der Kassen gibt es Mitarbeiter/innen, die nicht entsprechend Bescheid wissen - das leider so.
Ich würde gegen die Einstufung schriftlich Widerspruch einlegen, auf die
Rechtsprechung verweisen und ggf. einen rechtsmittelfähigen bescheid
fordern. Ich glaube schon, dass dann auf Kassenseite mal nachgedacht und nachgelesen wird.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.02.2009, 00:33
von Motorpsycho
Hallo henni,

nun habe ich das gleiche Problem. Bisher wurden meine Einkünfte (Referendariatsgehalt und ca. 150€ aus Minijob) zusammen gezählt und daraus der KK-Beitrag ermittelt. Heute hatte ich bei meiner Krankenkasse angerufen, weil ich auch gehört hatte, dass der Minijob nicht einberechnet werden darf - aber die KK meinte, dass meine Info nicht stimmt...und nun :? ???

Gruß Motropsycho

Verfasst: 21.02.2009, 12:47
von Czauderna
[quote="Motorpsycho"]Hallo henni,

nun habe ich das gleiche Problem. Bisher wurden meine Einkünfte (Referendariatsgehalt und ca. 150€ aus Minijob) zusammen gezählt und daraus der KK-Beitrag ermittelt. Heute hatte ich bei meiner Krankenkasse angerufen, weil ich auch gehört hatte, dass der Minijob nicht einberechnet werden darf - aber die KK meinte, dass meine Info nicht stimmt...und nun :? ???

Gruß Motropsycho[/quote)

Hallo ich würde die Kasse mal mit der Tatsache konfrontieren dass diese
400,00 € aus dem Mini-Jon bereits mit Beiträgen belegt sind durch die Zahlung des Arbeitgebers, und dies mit der Pauschale von 13%.
wenn nun du selbst auch noch einmal dafür Beiträge zahlen sollst dann wären wir beica. 27% Beitragsbelastung für diesen Betrag und das kann es einfach nicht sein - das wird dann auch (hoffentlich) die Kasse einsehen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 03.03.2009, 14:46
von henni
Hallo Motorpsycho,
habe Deinen Beitrag erst heute gesehen.
Ich bin zur Krankenkasse gegangen, und die Dame, die mich beraten hat, hat auch gesagt, dass das nicht stimme. Ich hatte aber das entsprechende Gesetz dabei. Dann hat sie gesagt, dass sie mal bei der Zentrale anruft. Die hat mir dann recht gegeben.
Fazit: Es stimmt also wirklich, die KK dürfen nur den Beitrag zur Pflegeversicherung berechnen und deine KK müsste eigentlich das Geld zurückzahlen! Hast Du denn mittlerweile was erreicht?

Verfasst: 28.04.2009, 00:10
von Bernd aus D
Hallo,

bin auch neu hier und wollte mal fragen, ob ich das wirklich alles richtig verstanden habe.

Bin nun leider schon seit 2 Jahren ohne Job, aber nicht offiziell als arbeitslos gemeldet, bin Teilhaber einer Mehrfamilienimmobilie mit monatlichen Mieteinnahmen von ca. 1200 Euro. Bei der BEK zahle ich als "Freiwillig Versicherter" bislang um die 180 Euro für KV + PV monatlich. Nun habe ich einen sog. Minijob auf 400 Euro-Basis. Frage nochmals, da ich im Internet teilweise unterschiedliche Meinungen dazu gelesen habe:

Muss ich für die nächste jährliche Beitragseinstufung die 400 Euro angeben? Wenn ja, fallen wirklich nur die PV-Beiträge von 6,80 Euro monatlich an, oder werden die 400 Euro auf die 1200 Euro komplett angerechnet? Mein Arbeitgeber zahlt natürlich den monatlichen Pauschalbetrag an die Bundesknappschaft!!!

Das wären für mich nämlich nochmal gut 60 Euro KV mehr im Monat bei ca. 15,5% Beiträgen.

Würde mich über eine Antwort freuen, um endlich Gewißheit zu haben.

Gruß

Bernd aus Dortmund

Verfasst: 28.04.2009, 00:36
von Rossi
Nach dem jüngsten Urteil des BSG spielt dieser Mini-Job wohl bei der Beitragsberechnung für die Krankenversicherung keine Rolle. D. h., hier wird nix eingerechnet.

Im Bereich der Pflegeversicherung ist es hingegen anders. Hier unterliegen die Einkünfte aus dem Minijob sehrwohl der Beitragsbemessung.

Es läuft unter dem Motto, warum einfacher, wenn es komplizierter geht!

Verfasst: 28.04.2009, 14:42
von Bernd aus D
Vielen Dank für die schnelle Antwort @Rossi!

Ich werde dann also die 400 Euro zusätzlich angeben und mal schauen, wie die KK reagiert. Der PV-Anteil ist ja nicht so hoch!

Grüße

Bernd

Verfasst: 30.04.2009, 23:34
von ratte1
Rossi hat geschrieben:Nach dem jüngsten Urteil des BSG spielt dieser Mini-Job wohl bei der Beitragsberechnung für die Krankenversicherung keine Rolle. D. h., hier wird nix eingerechnet.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass in jedem Fall der Mindestbeitrag zu zahlen ist. Der 400,- EURO-Job wirkt sich nicht so aus, dass dann nur noch von 440,- EURO KV-Beiträge zu zahlen wärend.

Freiwillige KV-Beiträge sind also mindestens von 840,- EURO zu zahlen.
Nur wenn das anderweitige Einkommen mindestens 840,- EURO beträgt, sind von dem Einkommens des Mini-Jobs keine KV-Beiträge mehr zu zahlen.

MfG

ratte1

Verfasst: 01.05.2009, 00:10
von Rossi
Nun denn, ist es wirklich so- Ratte1?

Wichtig ist dabei zu beachten, dass in jedem Fall der Mindestbeitrag zu zahlen ist. Der 400,- EURO-Job wirkt sich nicht so aus, dass dann nur noch von 440,- EURO KV-Beiträge zu zahlen wärend.



Woraus entnimmst Du dieses?

Ich habe mir jetzt mal die 2 BSG-Entscheidungen ein wenig reingepfiffen und sehe es derzeit noch anders.

Ich bin natürlich für jeden Hinweis, dass es nicht so ist, dankbar.

Es geht hier allein darum, welche Einnahmen beitragspflichtig (Einnahmen zum Lebensunterhalt) sind. Dazu gehört dann natürlich auch die Einnahmen aus dem sog. Mini-Job.

Aber dann muss man defitiv auf der anderen Seite gucken, wer die Beiträge zu tragen hat.

Und genau dort - Ratte1 - gehen die Meinungen defintiv auseinander!

Ich habe gewisse Einnahmen zum Lebensunterhalt, die der sog. Beitragpflicht unterliegen. Völlig klar!! Aber dann gibt es den Grundsatz, wer trägt was. Und jenes ist dann in § 249 B SGB V geregelt. Hiernach trägt nämlich der Arbeitgeber von dieser beitragspflichtigen Einnahme 13 % für die Kv; der Arbeitnehmer selber nix.!

Und genau dort ist der Ansatzpunkt, ergo sind die Einnahmen aus dem Mini-Job von der Mindestgrenze von 840,00 Euro abzuziehen.

So liest es der Rossi auf jeden Fall!!!

Verfasst: 01.05.2009, 00:25
von ratte1
Hallo,
Rossi hat geschrieben:Nun denn, ist es wirklich so- Ratte1
Bin ganz sicher, dass es so ist. Leider komme ich erst Anfang der Woche an die entsprechenden Unterlagen, melde mich dann wieder!

Schönen 1. Mai!

MfG

ratte1

Verfasst: 01.05.2009, 00:31
von Rossi
Wunderbar,

ich freue mich auf die Diskussion.

Verfasst: 19.05.2009, 22:00
von Rossi
Wie sieht es aus Ratte1?

Hast Du Informationen herausgekramt?

Ich habe mir jetzt noch einmal beide Urteile des BSG (Bereich Kv und Pv) reingepfiffen.

So eindeutig, wie die Kassen vielleicht meinen, ist es meines Erachtens nicht.

Aber der Rossi kocht den Tee auch nur mit Wasser!