GKV - nach Ende Dienstzeit bei der Bundeswehr als SaZ 12

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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gisobot
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GKV - nach Ende Dienstzeit bei der Bundeswehr als SaZ 12

Beitragvon gisobot » 01.02.2009, 15:47

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ich bin Zeitsoldat und verlasse die Bundeswehr am 30.06.2010. Ich habe bei der DKV eine kleine Anwartschaft, bin allerdings in den letzten 3 Jahren nicht über die sog. Jahreseinkommensgrenze gekommen, so dass ich mit Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses wohl zunächst in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss. Vor der Bundeswehr war ich bei der DKV privat familienversichert. Ich war also noch nie Mitglied bei einer gesetzlichen Kasse.

Jetzt meine Frage:
Welche gesetzliche Kasse nimmt mich in einem solchen Fall als Mitglied auf?

Danke für die Anworten.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.02.2009, 15:54

Wenn Du sofort im Anschluss an die Bundeswehrzeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber aufnimmst, bist Du gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bei eine GKV pflichtversichert. Also wirst Du im Bereich der GKV landen.

Hast Du im Anschluss an die BW-Zeit nicht sofort eine Arbeitstelle, kannst Du doch das Soldatenarbeitslosengeld beantragen. Hierdurch wird ebenfalls eine Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ausgelöst. Wenn Du willst, kannst Du allerdings ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Dieses ist möglich, wenn Du dann die Anwartschaft in eine PKV-Vollversicherung - die den Leistungen der GKV entspricht - umwandelst. Hierfür würdest Du dann einen Beitragszuschuss bekommen.

Stellst Du den Antrag nicht, wirst Du im Bereich der GKV versicherungspflichtig und erhälst 360 Kalendertage ALG I. Nach dem Erschöpfen des ALG I-Anspruches kannst Du dich im Bereich der GKV freiwillig versichern. Die 360 Kalendertage gelten als 12 Monate.


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