Berechnung Krankengeld nach Reha-Maßnahme. Bitte um Hilfe!
Verfasst: 01.02.2009, 16:44
Hallo,
zu folgender Frage würde ich mich sehr über eine fachkundige Antwort freuen:
Seit 10 Monaten beziehe ich Krankengeld, mein Arbeitsvertrag hat zum 31.10.08 geendet. Ich würde gerne eine Reha-Maßnahme beginnen, bin mir aber nicht sicher, ob mich diese aus finanziellen Gründen aus meinem soz. Kontext reißen würde. Will sagen, ich habe nur ein geringes Einkommen bezogen und komme mit dem Krankengeld gerade einmal über die Runden und möchte nicht auch noch in eine Wohngemeinschaft umziehen müssen.
Mein konkreten Fragen:
1.) Kann mir jemand sagen, auch wenn dies ein Krankenversicherungsforum ist, auf welcher Basis das Übergangsgeld in meinem Fall berechnet würde? Wird hierfür mein letztes Arbeitsentgelt (ich war zuletzt 30 Monate ununterbrochen beschäftigt) oder der Krankengeldsatz als Berechnungsgrundlage herangezogen? Träger wäre bei mir der Rentenversicherer, da ich insgesamt schon über 60 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
2.) Wie wird das Krankengeld bei etwaigem Abbruch oder Mißerfolg einer Reha-Maßnahme im Anschluss hieran berechnet, also wenn ich wieterhin arbeitsunfähig entlassen würde? Wird dieses dann auf Basis des Übergangsgeldes berechnet oder gilt hierfür wie gehabt mein letztes Arbeitsentgelt?
3.) Wird Übergangsgeld auf die Maximalbezugsdauer von Krankengeld, also 72 (78 inkl. Lohnfortzahlung) Wochen angerechnet oder ist dieses hiervon unabhängig?
Ich wäre wirklich sehr dankbar für eine fundierte Erläuterung der Berechnungen und Antwort auf meine Fragen. Denn nach Durchsicht dieses und anderer Foren bin ich doch etwas verzweifelt ob der widersprüchlichen Aussagen.
Letztlich könnte ich die Reha-Maßnahme nicht beginnen, wenn das Krankengeld nach einer Reha bis zur Aussteuerung sogar noch unterhalb des Übergangsgeldes liegen würde.
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!
Zur Ergänzung/ Berechnung:
Letztes Bruttomonatseinkommen: 1600 Euro, keine sonstigen Entgelte
Derzeitiger Krankengeldsatz pro Tag nach Abzug der Vers.-Beiträge: 28,81 Euro
Gruß,
Chris
zu folgender Frage würde ich mich sehr über eine fachkundige Antwort freuen:
Seit 10 Monaten beziehe ich Krankengeld, mein Arbeitsvertrag hat zum 31.10.08 geendet. Ich würde gerne eine Reha-Maßnahme beginnen, bin mir aber nicht sicher, ob mich diese aus finanziellen Gründen aus meinem soz. Kontext reißen würde. Will sagen, ich habe nur ein geringes Einkommen bezogen und komme mit dem Krankengeld gerade einmal über die Runden und möchte nicht auch noch in eine Wohngemeinschaft umziehen müssen.
Mein konkreten Fragen:
1.) Kann mir jemand sagen, auch wenn dies ein Krankenversicherungsforum ist, auf welcher Basis das Übergangsgeld in meinem Fall berechnet würde? Wird hierfür mein letztes Arbeitsentgelt (ich war zuletzt 30 Monate ununterbrochen beschäftigt) oder der Krankengeldsatz als Berechnungsgrundlage herangezogen? Träger wäre bei mir der Rentenversicherer, da ich insgesamt schon über 60 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
2.) Wie wird das Krankengeld bei etwaigem Abbruch oder Mißerfolg einer Reha-Maßnahme im Anschluss hieran berechnet, also wenn ich wieterhin arbeitsunfähig entlassen würde? Wird dieses dann auf Basis des Übergangsgeldes berechnet oder gilt hierfür wie gehabt mein letztes Arbeitsentgelt?
3.) Wird Übergangsgeld auf die Maximalbezugsdauer von Krankengeld, also 72 (78 inkl. Lohnfortzahlung) Wochen angerechnet oder ist dieses hiervon unabhängig?
Ich wäre wirklich sehr dankbar für eine fundierte Erläuterung der Berechnungen und Antwort auf meine Fragen. Denn nach Durchsicht dieses und anderer Foren bin ich doch etwas verzweifelt ob der widersprüchlichen Aussagen.
Letztlich könnte ich die Reha-Maßnahme nicht beginnen, wenn das Krankengeld nach einer Reha bis zur Aussteuerung sogar noch unterhalb des Übergangsgeldes liegen würde.
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!
Zur Ergänzung/ Berechnung:
Letztes Bruttomonatseinkommen: 1600 Euro, keine sonstigen Entgelte
Derzeitiger Krankengeldsatz pro Tag nach Abzug der Vers.-Beiträge: 28,81 Euro
Gruß,
Chris