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Aufnahme in eine GKV?

Verfasst: 02.02.2009, 18:57
von Lili3010
Hallo, Hallo,

mein Lebensgefährte (60) ist Brite und lebt und arbeitet seit mehreren Jahren in Deutschland. Er war in Deutschland nie gesetzlich krankenversichert; ist seit 4 Jahren bei einer britisch/amerikanischen privaten Krankenversicherung, einer sog. Expat-Versicherung (Auswanderer-Vers.) Vor 1,5 Jahren kam die Diagnose Krebs - nun wird er immer noch behandelt - ist aber auf dem Wege der Besserung.

Diese private Expat-Versicherung möchte nach 4 Jahren den Vertrag überprüfen Sie nehmen sich das Recht heraus, ihn abzulehnen oder den Beitrag so hoch anzusetzen, daß er dies nicht mehr begleichen kann. Er ist seit Anfang dieser Behandlung arbeitsunfähig (Selbständig). Wir rechnen aber damit, daß ihn die Versicherung ablehnen wird.

Weiß jemand, ob ihn eine GKV aufnehmen muß?

Mir ist bekannt, daß er sich mit mir mitversichern lassen kann, aber deswegen möchten wir nicht heiraten ;)

Ich bin um jeden Tipp dankbar, da mir diese Situation ziemliche Sorgen bereitet.

1000 Dank und
Herzliche Grüße
Lili -help-

Verfasst: 02.02.2009, 19:15
von DKV-Service-Center
hi Lili,
das sich die Frauen immer so gegen die Ehe stemmen :-)
Von weiten und ohne die Vorversicherung zu kennen bleibt nur der Basistarif der PKV ca.570,- Euro und Pflege.
Gruß
Tip alle Möglichkeiten ausschöpfen um die Versicherung zu erhalten ich nehme an er hat keine Deutsche Staatsbürgerschaft ?

Verfasst: 02.02.2009, 19:25
von Lili3010
Hallo,

eins habe ich vergessen:

ich habe gehört, daß GKV verpflichtet sind Schwerbehinderte aufzunehmen. Ist das richtig? Mein Freund sind zu 100 % schwerbehindert.

Merci!
Lili

Verfasst: 02.02.2009, 19:38
von Rossi
Jooh, es gibt da so eine Möglichkeit als Schwerbehinderter aufgenommen zu werden. Allerdings muss man dort richtig aufpassen.

Eine Aufnahme in die GKV als freiwilliges Mitglied ist nur innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Feststellungsbescheides möglich. Wenn der Feststellungsbescheid schon länger als 3 Monate vorliegt, dann geht es definitiv nicht mehr.

Ansonsten, wenn der Feststellungsbescheid gerade erst - also noch keine 3 Monate her - dann geht es, wenn man die erforderliche Vorversicherungszeit von 3 Jahren in den letzten 5 Jahren über die Ehegattin, oder ein Elternteil ableitet. Voraussetzung natürlich nur, Vorversicherungszeiten in der GKV der BRD oder eines EU-Staat. Darüber hinaus haben viele GKV eine Altersbegrenzung drinne. Aber es gibt in Deutschland eine Kv, die keine Altersbegrenzung hat.