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GKV familienversichert trotz Selbstständigkeit??

Verfasst: 04.02.2009, 21:03
von heymi
Hallo, hab grad schon mal im Forum gesucht. Möglicherweise hab ich mein Thema übersehen - bitte nicht böse sein.

Nun zu meiner Frage:
Ich bin seit 5 Jahren selbstständig und seit dem auch PKV versichert. Jetzt hat meine (wie viele andere) PKV die Beiträge enorm angehoben und das Geschäft wirft z.Zt. auch nicht mehr viel ab (unter 340 € Gewinn / Monat). Meine Frau ist als AN gesetzlich pflichtversichert. Kann ich vorübergehend über meine Frau familienversichert sein ohne meine Selbstständigkeit abzumelden?
Nach SGB V § 10 Abs.4 darf ja eine hauptberufliche Selbstständigkeit nicht bestehen.

Ich habe aber einen Kommentar gelesen welcher folgendes aussagt:
"Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt."

Mit meinen 340 € Gewinn kann ja nicht von einer wirtschaftlichen Bedeutung sprechen....

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
heymi

Verfasst: 04.02.2009, 22:39
von Czauderna
Hallo,
die Beurteilung der hauptberuflichen Selbständigkeit wird nicht anhand einiger weniger Monate vorgenommen sondern für das ganze Jahr beurteilt - Grundlage bildet der Einkommenssteuerbescheid.
Bei 340,00 € auf Dauer kann man nun wirklich nicht von einer
hauptberuflichen Selbständigkeit sprechen - allerdings werden auch andere
Einkünfte herangezogen.
Ich würde mit der Kasse reden ob da nicht eine einvernehmliche Regelung getroffen werden könnte (wenn es wirklich nur die 340,00 €) sind.
Die Kasse könnte (muss nicht - ist auch nur ein Planspiel) die Familienversicherung einräumen mit der Massgabe dass, wenn der nächste Einkommenssteuerbescheid vorliegt und die Prüfung ergibt dass es doch mehr war die Familienversicherung rückwirkend endet und die Beiträge dann nachgezahlt werden.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.02.2009, 23:57
von heymi
Welche Beiträge kämen in diesem Fall auf mich zu? Ich würde meine PKV auf Anwartschaft stellen, um später zu alten Bedingungen wieder einsteigen zu können. Muss ich mit dem GKV Beitrag rechnen als wäre ich freiwillig versichert?

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort @Czaudera

heymi

Verfasst: 05.02.2009, 10:56
von dr.kuwano
Hallo,

soweit ich weiss muss allerdings das Gewerbe als "Nebengewerbe" angemeldet sein.
So was es zumindest vor einigen Jahren bei meiner Frau. Dann darf der gewinn nicht ueber 350 Euro liegen.

Musste vorab eine Gewinnerwartung formlos einreichen und dann die Einkommensteuer erklaerung.

Viel glueck.

Verfasst: 09.02.2009, 21:39
von heymi
So, bin jetzt nebenberuflich selbstständig und habe einen Antrag zur Familienversicherung bei der GKV eingereicht. Mal sehen was jetzt passiert.

Werde Euch über den Fortgang informieren. 8)

Vielen Dank jedenfalls schon mal... =D>

heymi