Nachzahlung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Bayern
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Nachzahlung

Beitragvon Bayern » 25.10.2006, 21:23

Hallo zusammen,

ich habe zum 1.4 diesen Jahres die Gesetzliche Krankenkasse gewechselt. (Angestellter über Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Nun (24.10) bekomme ich ein Schreiben von der neuen Krankenkasse das mein Arbeitgeber seit dem 1.4 keine Beiträge abgeführt hat.
Inkl. der Aufforderung die Summe jetzt Nachzuzahlen....
Ich wurde von meinem Arbeitgeber nicht Informiert das ich mich selber um die Abführung der Beiträge kümmern muss.
Und da mein Einkommen aufgrund verschiedener Zahlungen immer Schwankt sind mir das zuviel Ausgezahlte nicht Aufgefallen....

Meine Fragen:
Ist mein Arbeitgeber nicht Verpflichtet die Beträge für mich Abzuführen?
Gibt es irgendwelche Fristen in denen die Krankenkasse mich zur Zahlung auffordern muss (hätte müssen?)

Vielen Dank im Voraus!

Andi
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Beitragvon Andi » 26.10.2006, 11:17

Tja, da ist die Kasse schon im Recht. Als freiwilliges Mitglied erhälst du vom Arbeitgeber der Beitragsszuschuss und zahlst der Krankenkasse den Beitrag.
Ich verstehe aber nicht, warum du von Arbeitgeber / Krankenkasse nicht informiert wurdest. Ein Frist muss die Kasse m.E. nicht einhalten. Die Beiträge stehen ihr zu.


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