Kein Krankengeld bei verspäteter Abgabe der Bescheinigung
Verfasst: 11.02.2009, 14:46
Mir wurde im Dezember nach 4wöchiger Probezeit gekündigt. Während der Kündigungsfrist wurde ich krank. Ich gab meine Krankmeldung beim Arbeitgeber ab, behielt aber die Bescheinigung für die Krankenkasse vorerst, um beim Arbeitsamt nachweisen zu können, dass ich krank war und mich daher nicht arbeitslos melden konnte. (Hätte ja auch eine Kopie machen können, ich Dussel...). Ich gab die Bescheinigung einen Monat später bei der Krankenkasse ab, diese weigert sich jetzt mir Krankengeld zu zahlen, wegen verspäteter Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Geht das so einfach?