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Pflichtversicherung mit 61 Jahren

Verfasst: 11.02.2009, 19:10
von Piper
Hallo zusammen,

mein Partner (61, Spanier) war hier in D nie gesetzlich versichert. Er hat jetzt ein Angebot für einen Job in der er mehr als 400 € verdienen kann. Wird er dadurch pflichtversichert?

Vielen Dank und liebe Grüße
Piper

Verfasst: 11.02.2009, 19:55
von dij
Kommt auf den bisherigen Versicherungs- und den Aufenthaltsstatus (Wohnsitz in D?) an.

Verfasst: 11.02.2009, 20:00
von Piper
privatversichert (Auswandererversicherung in S). Wurde aber wegen einer Krankheitsgeschichte für weiteren Vertrag abgelehnt.

Aufenthalt in D über 20 Jahre

Verfasst: 12.02.2009, 21:19
von Rossi
Wo ist das Problem?

Die Killervorschrift des § 6 Abs. 3 a SGB V (Versicherungsfreiheit für über 55-jährige) trifft hier nicht zu.

Alle dort genannten Ausschlusskriterien müssen erfüllt sein, unter anderem, dass er hautpberuflich selbständig (§ 5 Abs. 5 SGB V oder Versicherungsfrei § 6 SGB V, oder von der Versicherungspflicht befreit § 8 SGB V) ist. Alle 3 K.O-Kriterien sind hier nicht erfüllt, ergo Versicherungspflicht durch die Aufnahme der Beschäftigung.

Aber ich bin mir sicher, die Kvén sehen es teilweise anders. Aber da muss man flankierend reagieren und den Kvén den Gesetzestext unter die Nase jubeln.