Rückckehr in die GKV nach Verminderung des Verdienstes
Verfasst: 20.02.2009, 17:50
Hallo,
ich bin zur Zeit als Arbeitnehmer privat Versichert und habe folgenden Sachverhalt.
Ab dem 01.03.2009 habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Arbeitszeitverkürzung vereinbart, mein Gehalt sinkt also und ich komme mit dem neuen Gehalt auf 12 Monate hochgerechnet (inkl. Weinachts- und Urlaubsgeld) um 46,28 EUR überhalb der JAEG. Durch Entgeltumwandlung (monatlich oder Einmalzahlung) komme ich deutlich unter der JAEG von 48600 EUR.
Allerdings habe ich die ersten beide Monate, d.h. Januar und Februar mehr verdient und evtl. steht in diesem Jahr noch eine Gewinnbeteiligung aus (steht noch nicht fest... wir sind ja mitten in einer Wirtschaftskrise).
Nach Meinung der gesetzlichen Kasse und meines Arbeitgebers bin ich aufgrund des niedrigeren Lohnes wieder sozialversicherungspflichtig d.h. ich muss mich gesetzlich versichern lassen.
Was ist aber wenn durch den monatlichen Verdienst vom Januar und Februar plus die Gewinnbeteiligung meine Jahreseinkommen gerade so über die JAEG von 48600 EUR steigt ?
Im Netz habe ich gelesen, dass das nicht berücksichtigt wird, sondern das ab Zeitpunkt des neuen monatlichen Verdienstes neu bewertet werden muss und somit der Mehrverdienst vom Januar und Februar nicht berücksichtigt werden kann.
Stimmt das ? Hat sich diese Regelung durch die Gesundheitsreform ab 01.01.2009 geändert ?
Im Grunde genommen bin ich sogar froh wenn es so ist, denn auf lange Sicht möchte aufgrund privater Gründe ich nicht mehr so viel Arbeiten, d.h. der vereinbarte Stundensatz soll auch im nächsten Jahr so bleiben.
Aber was passiert wenn ich im neuen Jahr dann wieder mehr als die JAEG verdienen sollte ? Bleibe ich dann in der Gesetzlichen Kasse oder muss ich wieder in die Private ?
Ach ja ich war in den letzten 5 Jahre mind. 24 Monate gesetzlich versichert und bin auch unter 55 .... somit ist der Rückweg in die GVK möglich.
Bin für Tipps hierzu dankbar.
Gruß
Pinuccio
ich bin zur Zeit als Arbeitnehmer privat Versichert und habe folgenden Sachverhalt.
Ab dem 01.03.2009 habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Arbeitszeitverkürzung vereinbart, mein Gehalt sinkt also und ich komme mit dem neuen Gehalt auf 12 Monate hochgerechnet (inkl. Weinachts- und Urlaubsgeld) um 46,28 EUR überhalb der JAEG. Durch Entgeltumwandlung (monatlich oder Einmalzahlung) komme ich deutlich unter der JAEG von 48600 EUR.
Allerdings habe ich die ersten beide Monate, d.h. Januar und Februar mehr verdient und evtl. steht in diesem Jahr noch eine Gewinnbeteiligung aus (steht noch nicht fest... wir sind ja mitten in einer Wirtschaftskrise).
Nach Meinung der gesetzlichen Kasse und meines Arbeitgebers bin ich aufgrund des niedrigeren Lohnes wieder sozialversicherungspflichtig d.h. ich muss mich gesetzlich versichern lassen.
Was ist aber wenn durch den monatlichen Verdienst vom Januar und Februar plus die Gewinnbeteiligung meine Jahreseinkommen gerade so über die JAEG von 48600 EUR steigt ?
Im Netz habe ich gelesen, dass das nicht berücksichtigt wird, sondern das ab Zeitpunkt des neuen monatlichen Verdienstes neu bewertet werden muss und somit der Mehrverdienst vom Januar und Februar nicht berücksichtigt werden kann.
Stimmt das ? Hat sich diese Regelung durch die Gesundheitsreform ab 01.01.2009 geändert ?
Im Grunde genommen bin ich sogar froh wenn es so ist, denn auf lange Sicht möchte aufgrund privater Gründe ich nicht mehr so viel Arbeiten, d.h. der vereinbarte Stundensatz soll auch im nächsten Jahr so bleiben.
Aber was passiert wenn ich im neuen Jahr dann wieder mehr als die JAEG verdienen sollte ? Bleibe ich dann in der Gesetzlichen Kasse oder muss ich wieder in die Private ?
Ach ja ich war in den letzten 5 Jahre mind. 24 Monate gesetzlich versichert und bin auch unter 55 .... somit ist der Rückweg in die GVK möglich.
Bin für Tipps hierzu dankbar.
Gruß
Pinuccio