Keine Krankenversicherung? Wo ist man dann?

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KV-11
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Keine Krankenversicherung? Wo ist man dann?

Beitragvon KV-11 » 28.02.2009, 21:12

Hallo

ich war nach meinem studium ganz kurz (wurde von XXX gekündigt) nicht gesetzlich krankenversichert. ich habe aber noch bei meinen eltern gewohnt.
war noch iin der Bewerbungsphase und war auch dabei meinen arbeitslosenantrag auszufüllen....

Bin ich denn dann familienversichert?

Die Krankenkasse meldet sich jetzt und meint ich soll rechtfertigen, bei wem ich in diesem Zeitraum versichert war und meint, ich müsste dann für diesen zeitraum einen Betrag bezahlen, obwohl DIE mich gekündigt haben. Dürfen die das? Die können doch nicht einfach für den Zeitraum geld verlangen, wo ich nicht versichert war und schon gar nicht wenn die mir gekündigt haben? :(

P.S. Ich war in diesem zeitraum 26

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.02.2009, 22:08

Hallo KV 11 dürfen die das :-)

Ja Sie dürfen :-) Allerdings verstehe ich nicht was man Ihnen gekündigt hat. Ich nehme einmal an das Studium war fertig und somit wurde Ihre Familienversicherung aufgehoben?
Es ist jetzt entscheidend ,wie Sie wo, versichert sind.

Gruß

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Beitragvon KV-11 » 28.02.2009, 22:36

Ja genau, ich war fertig und war auf arbeitssuche. war dann nicht mehr familienversichert.
ich war bei der AxK verischert.
Aber irgendwie verstehe ich das nicht. erst wird einem gekündigt, dann verlangt man für den zeitraum, indem die sowieso nix für mich geleitstet haben, einen beitrag. mir kommts wie reine abzocke vor. da kann ja jede KK ankommen und geld verlangen...

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.02.2009, 22:40

:-)

die kostenlose Familienversicherung wurde gekündigt und nun haben Sie die Pflicht sich anderweilig (nicht mehr kostenfrei ) zu versichern.
Abgefragt wird jetzt immer der Zeitraum ab 01.04.2007 bis heute Sie mussen jeden Monat belegen können , wenn nicht Nachzahlung.
Gruß

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Beitragvon KV-11 » 28.02.2009, 22:48

das ist die reinste abzocke. ](*,)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.02.2009, 22:51

Nein das ist ein Gesetz welche die von uns gewählten Volksvertreter gemacht haben :-)

Gruß

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.02.2009, 22:58

Ich bin dabei mit einem Redakteur welcher noch nen Arsch in der Hose hat Beispiele zu veröffentlichen.
Gerade der Fall der jungen Studenten 2004 fertig mit Studium 2009 Hura der erste richtige Job , bisher nur Praktikum und Minijobs,
Dann kommt die Kasse und sagt Herzlichen Glückwunsch Ihr AG hat Sie bei uns angemeldet
bitte zahlen Sie 23 Monate mal 140 Euro 3220 € nach.
Bei Interesse Unterlagen bitte an mich allerdings
werden keine Annonymen Daten verwendet :-)
Gruß

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Beitragvon KV-11 » 28.02.2009, 23:04

würd ich gern, aber ist mir zu riskant ;)

Gruss

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Beitragvon Rossi » 28.02.2009, 23:06

Nun denn, es war doch leider der Wille des lieben Gesetzgebers.

Seit dem 01.04.2007 bzw. 01.01.2009 rennt in Deutschland keiner mehr unversichert durch die Gegend. Das jenes Kohle kosten, müsste jeden einleuchten.

Kv-11 postet derzeit, völlig lapidar, "das ist die reinste abzocke"

Wir haben hier auch schon andere Fälle gehabt - bspw. Birgit - die mehr als froh war, dass es diese Versicherungspflicht gibt. Sonst hätte sie nämlich Haus und Hof verloren.

Nehmen wir an, Kv-11 müsste jetzt auch zum Arzt, er bzw. sie ist schwerkrank; dann ist es keine Abzocke mehr, sondern eine wunderbare Geschichte. Kommt also immer darauf an, ob man einen Glückwunsch ausspricht. Aber dafür ist es eine Solidargemeinschaft!!!

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Beitragvon Dipling » 01.03.2009, 07:13

An sich ist die GKV beweispflichtig, dass zuletzt eine GKV und damit Versicherungs- und Beitragspflicht in der GKV bestand. Das (ehemalige?) Mitglied ist hingegen nicht beweispflichtig, dass woanders eine Versicherung bestand.

Der Beweis ist bei fehlender Mitwirkung des mutmaßlich Versicherungspflichtigen kaum zu führen. Die Frage ist, ob man so eine Verweigerungshaltung in der Praxis durchziehen will und kann.

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Beitragvon Cassiesmann » 01.03.2009, 10:25

KV-11 hat geschrieben:das ist die reinste abzocke. ](*,)


Eine andere Sichtweise wäre Folgende:

Ihnen wär in der Zeit etwas passiert, bspw. ein Unfall. Das Krankenhaus hätte sie behandelt und die alte Kasse hätte die Kosten übernommen. Das obwohl Sie keine Beiträge gezahlt haben. Somit hätte die Allgemeinheit die Kosten für Sie getragen, weil Sie ja nicht versichert waren.

Dies ist kein soziales Verhalten!

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Beitragvon Czauderna » 01.03.2009, 11:42

KV-11 hat geschrieben:das ist die reinste abzocke. ](*,)


Hallo,

ja, natürlich - reine Abzocke - aber wenn es zu Leistungen gekommen wäre dann ist es geradezu selbstverständlich dass wir alle (sprich der Staat oder die Gesellschaft) dafür zahlen - das ist dann keine Abzocke sondern Solidarität ??
Gruß
Czauderna


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