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Versicherung der Kinder bei z.Zt unbekannten einkünften
Verfasst: 03.03.2009, 19:13
von madness
Guten Tag
Ich hätte ein Paar Fragen...
Situation:
Mann
Status: Freiberuflich - freiwillig GKV
Sein Auftraggeber ist pleite und demzufolge ist er ab Feb. 09 in Elternzeit - voraussichtlich für 12 Monate... Sollte er allerdings einen guten Job finden - wird die Elternzeit "aufgegeben"...
Frau
Status: Angestellt - PRIVAT versichert
Der Arbeitgeber der Frau wird demnächst 50% der Stellen abbauen, die Warscheinlichkeit ist also relativ gross dass die Frau bald arbeitslos sein könnte
2 Kinder:
zur Zeit bei dem Mann mitversichert in der GKV (Mann hat mehr verdient).
Frage 1: wieviel kostet eine freiwillige GKV bei Elternzeit? ist es voller Beitrag oder ist es % von Elterngeld?
Frage 2: da wir zur zeit keinerlei Prognosen machen können wie dieses Jahr finanziell für uns ausgeht, mein Mann aber erstmal DEUTLICH weniger verdient als ich (wobei das kann sich in ein Paar Monate wieder ändern) - Wie ist die vorgeschriebene / emfohlene vorgehensweise zur Versicherung der Kinder? sollen sie bis auf weiteres bei dem Mann bleiben? sollen wir sie im Monat-Takt wechseln GKV/PKV?
Vielen Dank im Voraus.
Verfasst: 03.03.2009, 19:37
von Rossi
Tja, die Beitragsberechnung für die freiw. Kv. ist immer wieder ein Buch mit sieben Siegeln.
Wie heisst es noch so schön in dem gemeinsamen Rundschreiben des sog. Spitzbubenverbandes.
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen.
Wenn ich den letzten Halbsatz lese, dann zählt das Elterngeld wohl offensichtlich zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Soo und nu geht es weiter, wenn das Elterngeld nicht die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze erreicht - derzeit 1.863,75 Euro - dann wird auch noch ein Teil des Ehegatteneinkommens bis zu dieser Grenze hinzugerechnet. Liegt das Elterngeld über 1.863,75 Euro, wird nix hinzugerechnet. Aber ich meine, das Elterngeld beträgt eh nur max. 1.800,00 Euro.
Insofern denke ich mal, wir können ne beitragspflichtige Einnahme von max. 1.863,75 Euro unterstellen. Diese ist dann mit 14,9 % für die Kv und 1,9 % für die Pv zu multiplizieren.
Tja und dann geht noch weiter. Die Kinder fliegen aus der kostenlosen Familienversicherung (Killervorschrift § 10 Abs. 3 SGB V). Grund hierfür ist, dass das Gesamteinkommen der Mutti vermutlich oberhalb von 4.050,00 Euro liegt und Mutti privat versichert ist. Ergo beide Kinder entweder freiwillig in der GKV oder eine private Kv.
Wobei ich muss Dir ehrlich gestehen; so etwas darf durch die Elternzeit nicht passieren.
Mal nen vernünftiges Gespräch mit der GKV suchen!!!
Verfasst: 03.03.2009, 20:14
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Tja, die Beitragsberechnung für die freiw. Kv. ist immer wieder ein Buch mit sieben Siegeln.
Wie heisst es noch so schön in dem gemeinsamen Rundschreiben des sog. Spitzbubenverbandes.
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen.
Wenn ich den letzten Halbsatz lese, dann zählt das Elterngeld wohl offensichtlich zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Soo und nu geht es weiter, wenn das Elterngeld nicht die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze erreicht - derzeit 1.863,75 Euro - dann wird auch noch ein Teil des Ehegatteneinkommens bis zu dieser Grenze hinzugerechnet. Liegt das Elterngeld über 1.863,75 Euro, wird nix hinzugerechnet. Aber ich meine, das Elterngeld beträgt eh nur max. 1.800,00 Euro.
Insofern denke ich mal, wir können ne beitragspflichtige Einnahme von max. 1.863,75 Euro unterstellen. Diese ist dann mit 14,9 % für die Kv und 1,9 % für die Pv zu multiplizieren.
Tja und dann geht noch weiter. Die Kinder fliegen aus der kostenlosen Familienversicherung (Killervorschrift § 10 Abs. 3 SGB V). Grund hierfür ist, dass das Gesamteinkommen der Mutti vermutlich oberhalb von 4.050,00 Euro liegt und Mutti privat versichert ist. Ergo beide Kinder entweder freiwillig in der GKV oder eine private Kv.
Wobei ich muss Dir ehrlich gestehen; so etwas darf durch die Elternzeit nicht passieren.
Mal nen vernünftiges Gespräch mit der GKV suchen!!!
Hallo,
ich bin immer wieder begeistert von diesen fundierten und sachlichen Beiträgen - wirklich und mein voller Ernst.
Nur der Begriff "Spitzbubenverband" stört mich etwas - aber vielleicht ja auch nur mich - dann ist es nicht weiter schlimm.
Gruss und nix für ungut
Czauderna
Verfasst: 03.03.2009, 20:22
von DKV-Service-Center

jo nur dich
ich freu mich immer fg
Verfasst: 03.03.2009, 20:58
von Czauderna
DKV-Service-Center hat geschrieben::-) jo nur dich

ich freu mich immer fg
Hallo,
dass dich das freut ist ja kein Wunder bei diesem Namen - da ist Freuen schon Pflichtjavascript:emoticon('O:)')
Gruß
Czauderna
Verfasst: 03.03.2009, 21:06
von Rossi
@Czauderna, jooh dabei bin ich noch nicht einmal "Sofa"!
Aber das SGB V ist mein lieblings SGB!
Tja der Begriff "Spitzbubenverband" ist leider hier im Forum entstanden. Als ich mir damals zum ersten mal die Richtlinien für die Beitragsbemessung der freiwillig Versicherten reingepfiffen habe, konnte ich es mir nicht verkneifen.
Gerade die Pauschale Beitragsbemessung für die Heimbewohner (3,6 facher Eckregelsatz) hat mich komplett vom Hocker gehauen. Viele Sozialhilfeträger proben schon jetzt den Uffstand. In Berlin gibt es schon ein Urteil, da sind es nicht 1.250,00 Euro sondern schlappe 845,00 Euro. Tja und da liegen Welten dazwischen. Es geht doch immer nur um die liebe Kohle!!!
Es grüsst der Rossi
Verfasst: 03.03.2009, 21:12
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:@Czauderna, jooh dabei bin ich noch nicht einmal "Sofa"!
Aber das SGB V ist mein lieblings SGB!
Tja der Begriff "Spitzbubenverband" ist leider hier im Forum entstanden. Als ich mir damals zum ersten mal die Richtlinien für die Beitragsbemessung der freiwillig Versicherten reingepfiffen habe, konnte ich es mir nicht verkneifen.
Gerade die Pauschale Beitragsbemessung für die Heimbewohner (3,6 facher Eckregelsatz) hat mich komplett vom Hocker gehauen. Viele Sozialhilfeträger proben schon jetzt den Uffstand. In Berlin gibt es schon ein Urteil, da sind es nicht 1.250,00 Euro sondern schlappe 845,00 Euro. Tja und da liegen Welten dazwischen. Es geht doch immer nur um die liebe Kohle!!!
Es grüsst der Rossi
Hallo Rossi,
hast ja recht wenn dich das aufregt - mich übrigens auch.
Aber es beruhigt mich schon dass du geschrieben hast das dieser Begriff "leider" hier im Forum entstanden ist.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 03.03.2009, 21:21
von Rossi
Nicht nur der 3,6 fache Eckregelsatz ist mehr als abenteuerlich, sondern auch die Tatsache, dass die Krankenkassen demnächst jeden Sozialhilfeempfänger - ausserhalb von Heimen - auf die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen überprüfen müssen.
Während bislang viele Sozialhilfeträger mit den Krankenkassen für diese Personenkreise Pauschalvereinbarungen hatten, um klipp und klar den Verwaltungsaufwand zu minimieren, hat man diese gestandene Praxis nicht übernommen.
Es ensteht somit demnächst auf beiden Seiten ein erhöhter Verwaltungsaufwand; die Kassen fordern die Sozialhilfescheide an und setzen den Beitrag fest; die Sachbearbeiter in der Sozialhilfe prüfen die Beitragseinstufung. Was glaubst Du wohl, wie hoch hier der Fehlerquotient ist? Aber irgendwie sind wir alle Staatsdiener und wollen immer etwas zu tun haben. Man hat ja eine Daseinsberechtigung!
Verfasst: 04.03.2009, 09:00
von madness
Hallo nochmal
Rossi - vielen Dank für die ausführliche Antwort
Kann mir jemand sagen ab wann "fliegen die Kinder aus der Versicherung raus"? (e.g. im Monatstakt, zum Jahresende?)
Es ist uns sehr wichtig, weil - wenn sie mit mir in der PKV kommen - zahlt mein Arbeitgeber 50% deren Beiträge, wenn sie freiwillig bei GKV umgestellt werden, dann mussen wir dies zu 100% selber tragen. Sollte mein Mann zum ende des Jahres doch wieder mehr als ich verdienen (und recht auf kostenlose mitversicherung der Kinder behalten) werden wir diese zuviel gezahlte Beiträge nie sehen - sowohl im Fall "Kinder bleiben in der GKV" als auch in dem Fall "mitversichern mit Mutter"
Ich wurde es auch gerne vermeiden dass wir im Monatstakt Versicherung der Kinder wechseln

...
Verfasst: 04.03.2009, 14:15
von Rossi
Ab dem Zeitpunkt, wo Du weniger verdienst als der andere Elternteil. Übersetzt, ab Beginn der Elternzeit; ist zumindest meine bescheidene Auffassung.
Aber ich würde es noch einmal klipp und klar mit der GKV in Ruhe bei einem Tässchen Kaffee bequatschen.