Bis Januar 2009 habe ich in Frankreich gearbeitet. Bis auf kleinere Nebenjobs war ich in Deutschland noch nie angestellt.
Bis jetzt hatte ich trotz der staatlichen Versicherung in Frankreich eine private Deutsche Krankenversicherung, die mir meine Mutter bezahlt hat.
Dies ist allerdings relativ teuer.
Aktuell sieht meine persönliche Situation etwas schwierig aus. Ich würde gerne wieder anfangen zu studieren und vorher noch einen Auslandsaufendhalt in Columbien machen, um Spanish zu lernen...
Meine Mutter sagt nun, dass einfachste wäre sich erst einmal eine Arbeit in Deutschland zu suchen um staatlichen Versicherungsschutz beanspruchen zu können. Ist dies richtig? Wie lange müsste ich arbeiten, damit dieser auch noch nach der Kündigung möglich ist?
Wie sieht es mit Auslandsversicherungen aus?
Ich glaube, dies alles klingt sehr chaotisch und ich gebe zu, dass ich mich bis dahin noch nicht wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Ich bin für jeden Tip dankbar....
Vom Ausland nach Deutschland - Wie versichern
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Was war das für eine private Versicherung in Deutschland. War es eine reine Auslandskrankenversicherung, oder eine reguläre Krankheitskostenversicherung?
Ansonsten, wenn Du hier ein Studium aufnimmst, bist Du automatisch hierüber in einer GKV pflichtversichert. Kostenpunkt ca. 60,00 Euro monatlich. Du kannst Dich natürlich auf Antrag von dieser studentischen Pflichtversicherung befreien lassen. Wäre aber glaube ich, dann nicht klug, oder?
Ansonsten, wenn Du hier ein Studium aufnimmst, bist Du automatisch hierüber in einer GKV pflichtversichert. Kostenpunkt ca. 60,00 Euro monatlich. Du kannst Dich natürlich auf Antrag von dieser studentischen Pflichtversicherung befreien lassen. Wäre aber glaube ich, dann nicht klug, oder?
okay, wenn es eine PKV-Vollversicherung war, dann musst Du auch in der PKV erst einmal bleiben. Da geht kein Weg dran vorbei. Die GKV nimmt Dich erst als Student (nach der Einschreibung).
Aber mal was anderes.
Hast Du in Frankreich mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet? Wenn ja, hast Du in Deutschland mal irgendwann nur 1 Tag sozialversicherungspflichtig (mit Arbeitslsoenversicherung) gearbeitet? Dann ist es nämlich relativ einfach. Du dackelst im Schweinsgalopp zur Agentur für Arbeit und beantragst ALG I. Die Zeiten aus Frankreich zählen dann nämlich mit (wenn 1 Tag in Deutschland gearbeitet) und Du bekommst ALG I. Das ALG I löst Versicherungspflicht in der GKV aus und schwups bist Du herzlich willkommen im Club der Solidargemeinschaft der GKV. Ach ja, dann hast Du sogar ein aussergewöhnliches Kündigungsrecht für die private Kv.
Aber mal was anderes.
Hast Du in Frankreich mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet? Wenn ja, hast Du in Deutschland mal irgendwann nur 1 Tag sozialversicherungspflichtig (mit Arbeitslsoenversicherung) gearbeitet? Dann ist es nämlich relativ einfach. Du dackelst im Schweinsgalopp zur Agentur für Arbeit und beantragst ALG I. Die Zeiten aus Frankreich zählen dann nämlich mit (wenn 1 Tag in Deutschland gearbeitet) und Du bekommst ALG I. Das ALG I löst Versicherungspflicht in der GKV aus und schwups bist Du herzlich willkommen im Club der Solidargemeinschaft der GKV. Ach ja, dann hast Du sogar ein aussergewöhnliches Kündigungsrecht für die private Kv.
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