Mann-PKV, Frau-freiwillig GKV & schwanger

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Mann-PKV, Frau-freiwillig GKV & schwanger

Beitragvon bembelpower » 11.03.2009, 11:07

Hallo liebe Forumsgemeinde,

habe eine relativ schrierige Konstellation:
Ich selber bin Privat versichert und habe ein Jahresbrutto von ca. 50.000 - 55.000€. Meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert, hat einen Sohn aus erster Ehe (welcher bei ihr mitversichert ist) und derzeit schwanger. Aus diesem Grund wird sie das nächste/die nächsten Jahre ein max. Einkommen von ca. 400€ (kleiner Friseurladen, Ich AG läuft im Juni aus) haben.
Wie kann/soll ich das zu erwartende Kind am besten versichern?

Gruss

Czauderna
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Re: Mann-PKV, Frau-freiwillig GKV & schwanger

Beitragvon Czauderna » 11.03.2009, 16:49

bembelpower hat geschrieben:Hallo liebe Forumsgemeinde,

habe eine relativ schrierige Konstellation:
Ich selber bin Privat versichert und habe ein Jahresbrutto von ca. 50.000 - 55.000€. Meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert, hat einen Sohn aus erster Ehe (welcher bei ihr mitversichert ist) und derzeit schwanger. Aus diesem Grund wird sie das nächste/die nächsten Jahre ein max. Einkommen von ca. 400€ (kleiner Friseurladen, Ich AG läuft im Juni aus) haben.
Wie kann/soll ich das zu erwartende Kind am besten versichern?

Gruss


Hallo,
das wird etwas teurer werden - nicht nur, dass das Neugeborene ab Geburt eie eigene Versicherung haben muss, egal ob PKV oder GKV.
auch die Ehefrau wird unter Berücksichtigung des Einkommens des PKV-Versicherten Ehemannes Beiträge entrichten müssen, denn das sie zusammen mit dem Kind aus erster Ehe in die PKV wechseln wird, halte ich für eher unwahrscheinlich.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon bembelpower » 11.03.2009, 19:57

Hört sich dann doch so an als gebe es keine kostengünstige Möglichkeit.

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Beitragvon Rossi » 11.03.2009, 20:10

Doch es dürfte schon einen Weg geben, der sich evtl. sogar rechnet.

Bist Du hauptberuflich selbständig, oder bist Du angestellt und verdienst oberhalb der JAEG?

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Beitragvon bembelpower » 11.03.2009, 20:24

Hallo Rossi ich bin Angestellter und meine Frau selbstständig, allerdings wird sie aufgrund des Kindes jetzt kürzer treten, bzw. erst einmal aufhören.

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Beitragvon Czauderna » 11.03.2009, 21:06

Rossi hat geschrieben:Doch es dürfte schon einen Weg geben, der sich evtl. sogar rechnet.

Bist Du hauptberuflich selbständig, oder bist Du angestellt und verdienst oberhalb der JAEG?


Hallo Rossi,
na, jetzt b in aber mal gespannt.

Gruß

Czauderna

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Beitragvon Rossi » 11.03.2009, 21:08

Na, dann fange ich mal mit meinen Überlegungen an.

Wir müssen dann sehen, ob es sich rechnet.

allerdings wird sie aufgrund des Kindes jetzt kürzer treten, bzw. erst einmal aufhören.


Das ist schon mal sehr gut.

Okay, Du musst jetzt zusehen, dass Dein Verdienst unterhalb der sog. JAEG liegt. Die JAEG beträgt derzeit 48.600,00 Euro jährlich / 4.050,00 Euro monatlich.

Das sog. sozialversicherungspflichtige Einkommen kann vermindert werden, indem Du bspw. eine betriebliche Altersversorgung oder eine sog. Direktversicherung abschliesst. In dieser Konstellation hält der Arbeitgeber einen bestimmten Anteil des Lohnes direkt ein und zahlt diesen Anteil voll in die betriebliche Altersversorgung oder in die sog. Direktversicherung. Hat den Vorteil, dass hier keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Man nennt es auch die sog. Engeltumwandlung. Vorteil ist klipp und klar, dass die Entgeltumwandlung zu 100 % investiert wird; ach ja Zinsen kommen auch noch dazu. Später bei der Auszahlung unterliegt es allerdings nach der heutigen Gesetzeslage der Steuer und Beitragspflicht in der KV/PV. Aber mal sehen, was da noch so kommt.

Wenn es Dir gelingt - durch die Engeltumwandlung - unterhalb von monatlich 4.050,00 Euro zu kommen, wirst Du selber wieder versicherungspflichtig in der GKV. Die private KV kannst Du aussergewöhnlich kündigen. Dat klappt allerdings nur, wenn Du noch keine 55 Jahre alt bist, aber gehe ich mal davon aus, Du wirst ja gerade wieder Papa. Na ja, Lois Trenker ist natürlich noch viel später Papa geworden.

Nehmen wir an, Du verdienst nur 4.000,00 Euro brutto, dann berechnet sich Dein KV/PV-Beitrag wie folgt:

BBG max. 3.675,00 Euro

* 15,5 % für die KV = 569,83 Euro
*1,95 % für die PV = 71,66 Euro

Also bist Du für 641,49 Euro in der GKV/PKV, abzüglich des Arbeitgeberanteils. Da die Holde nicht mehr hauptberuflich selbständig ist, wird sie dann kostenlos in die Familienversicherung gepackt. Das gleiche gilt dann für das gemeinsame Kind. Dann hast Du also 3 Personen für 641,99 Euro, abzüglich des Arbeitgeberanteils versichert. Das Stiefkind kann man unter den Voraussetzungen, dass Du den überwiegend Unterhalt des Kindes sicherstellst auch kostenlos in Deine Familienversicherung packen; dann wären es 4 Personen für 641,99 Euro. Ansonsten müsste man auch noch eine kostenlose Familienversicherung über den leiblichen Vater prüfen.

Machst Du es anders, dann wird für die freiw. Kv der Holden die hälfte Deines Einkommens, allerdings bis zu einem Höchstbeitrag von 1.837,50 Euro angerechnet. In dieser Konstellation würde die freiw. KV insgesamt voraussichtlich 310,00 Euro kosten; für das gemeinsame Kind noch einmal 141,54 Euro monatlich.

Jetzt musst Du gegenüberstellen.

xxxxxx Euro für Deine private Kv abzüglich Arbeitgeberanteil
310,00 Euro freiw. Kv Ehefrau
141,54 Euro freiw. Kv Kind

oder

641,49 Euro abzüglich Arbeitgeberanteil für die Pflichtversicherung.

Sofern Du der besonderen JAEG unterliegst - weil schon länger privat versichert - muss es anders aussehen.

Allerdings solltest Du definitiv den Steuerberater des Arbeitgebers konsultieren.

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Beitragvon Rossi » 11.03.2009, 21:32

Jooh, Günter, dann gib doch mal Deinen Senf dazu!

Ich bin zuversichtlich, dass wird sich rechnen!

Aber schauen wir mal, auch ich koche meinen Tee nur mit Wasser und bin defintiv nicht allwissend.

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Beitragvon JarvisCocker » 11.03.2009, 21:50

Rossi hat geschrieben:Na, dann fange ich mal mit meinen Überlegungen an.


Okay, Du musst jetzt zusehen, dass Dein Verdienst unterhalb der sog. JAEG liegt. Die JAEG beträgt derzeit 48.600,00 Euro jährlich / 4.050,00 Euro monatlich.

......

Wenn es Dir gelingt - durch die Engeltumwandlung - unterhalb von monatlich 4.050,00 Euro zu kommen, wirst Du selber wieder versicherungspflichtig in der GKV. definitiv den Steuerberater des Arbeitgebers konsultieren.



Man kann durch den Weg der Entgeldumwandlung seinen Verdienst nicht beliebig reduzieren, (steuerfrei einzahlen kann man soviel man will) sondern nur um den Betrag für den keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, 2400 sind das glaube ich. Wenn er zur Zeit 50.000 hat gehts, bei 55.000 nicht..

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Beitragvon bembelpower » 11.03.2009, 22:28

Also erst einmal danke für die klasse Antwort Rossi!!!!

Das Jahreseinkommen Ist bei mir ein wenig Ü-Stunden abhängig. Könnte ich also nur für das aktuelle Jahr Einfluß nehmen. Da unser Kind allerdings in vorraussichtlich 4 Wochen das Licht der Erde erblickt hat dies wahrscheinlich aktuell keinen Einfluß!?

Ich habe auch irgendwo gelesen das ich den gesetzlichen Beitrag meiner Frau auch bis zum max. Beitrag teilweise von meinem Arbeitgeber zahlen lassen könnte, wäre eventuell auch noch interessant!

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Beitragvon Rossi » 11.03.2009, 22:55

Oh, oh, der Rossi vermutet schon etwas fürchterliches.

Bei der Feststellung, ob jemand die JAEG überschreitet, ist eine sog. vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen. Hier sind also alle Lohnzahlungen zu berücksichtigen, die mit Sicherheit gezahlt werden. Hierzu zählen dann natürlich vertraglich gesicherte Einmalzahlungen, wie bpsw. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dieses kann man vorausschauend berechnen und mit einfliessen lassen.

Gretchenfrage; ist die vorausschauende Betrachtungsweise auch bei Überstunden möglich? Weisst Du genau am 01.01. eines Kalenderjahres, wieviel Überstunden Du machst und ob Du die JAEG überschreitest? Nee, vermutlich nicht.

Und dann geht es nämlich los. Ergo sind die Überstunden bei der Grenze von 4.050,00 Euro nicht zu berücksichtigen. Genauso sieht es das gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Kv´en.

Zitat:

Maßgebend für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist nach wie vor das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Zum regelmäßigen Jah-resarbeitsentgelt gehören neben dem laufend gezahlten Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung des Arbeitnehmers, dessen Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit festzustellen ist, auch einmalig gezahlte Bezüge, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Ferner sind Vergütungen für vertraglich vorgesehenen Bereitschaftsdienst in die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts mit einzubeziehen. Vergütungen für Überstunden gehören dagegen zu den unregelmäßigen Arbeitsentgeltbestandteilen und sind daher bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts außer Betracht zu lassen; etwas anderes gilt lediglich für feste Pauschbeträge, die als Abgeltung für Überstunden regelmäßig zum laufenden Arbeitsentgelt gezahlt werden.

Nun denn, wenn Dein Lohn - ohne Überstunden - unterhalb von 4.050,00 Euro liegt, dann würde ich im Schweinsgalopp Kontakt mit einem Arbeitgeberservice einer gesetzlichen Kv aufnehmen und zusehen, dass Du ab dem nächsten Monat versicherungspflichtig wirst.

Ansonsten, wenn der Festlohn derzeit nocht über 4.050,00 Euro liegt, machst Du eine Entgeltumwandlung, dann funtzt es auch.

Vorausgesetzt; Du möchtest mit der Familie Mitglied der Solidargemeinschaft werden.

Du kannst es natürlich auch alles so weiterlaufen lassen, in der Hoffnung oder Angst, dass es nie auffällt!!!

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Beitragvon Rossi » 11.03.2009, 22:58

Ach ja,

Ich habe auch irgendwo gelesen das ich den gesetzlichen Beitrag meiner Frau auch bis zum max. Beitrag teilweise von meinem Arbeitgeber zahlen lassen könnte, wäre eventuell auch noch interessant!


Ist eine Traumvorstellung, die Du leider falsch verstanden hast.

Es kommt darauf an, wie hoch der Beitragszuschuss des Arbeitsgeber derzeit für Dich selber beträgt; unter Umständen kann man hier eine Aufstockung beantragen.

Aber wird sich nicht lohnen.

Es gibt so ein Slogan, wer rechnen kann, ist immer im Vorteil.

Es grüsst der Rossi, der jetzt in die Heia geht!!

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Beitragvon Czauderna » 11.03.2009, 23:05

Rossi hat geschrieben:Jooh, Günter, dann gib doch mal Deinen Senf dazu!

Ich bin zuversichtlich, das wird sich rechnen!

Aber schauen wir mal, auch ich koche meinen Tee nur mit Wasser und bin defintiv nicht allwissend.


Hallo,
mein lieber Mann - das war ja schon fast eine Doktorarbeit !!!
Ja, das könnte so gehen, aber da muss wirklich auch alles so klappen -
ich würde sagen - eine mögliche aber doch im vorliegenden Falle eher
eine theoretische Möglichkeit.
Gruß

Guenter

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Beitragvon Rossi » 11.03.2009, 23:18

Nee, keine Theorie, sondern eine völlig legale Möglichkeit unter Studium der einschlägigen Rechtslektüre!

Und dann sollten wir es mal unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsfonds betrachten. Die Krankenkasse bekommt 4 neue Mitglieder, unter Umständen ziemlich jung, keine gravierenden Krankheiten. Sie erhält dafür sog. Schlüsselzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Ab dem 01.01.2009 bekommen solche potentiellen Mitglieder in der Regel einen roten Teppich von der potentiellen GKV zuvor ausgelegt. Vor dem 01.01.2009 war alles anders!

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Beitragvon Czauderna » 11.03.2009, 23:28

Rossi hat geschrieben:Nee, keine Theorie, sondern eine völlig legale Möglichkeit unter Studium der einschlägigen Rechtslektüre!

Und dann sollten wir es mal unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsfonds betrachten. Die Krankenkasse bekommt 4 neue Mitglieder, unter Umständen ziemlich jung, keine gravierenden Krankheiten. Sie erhält dafür sog. Schlüsselzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Ab dem 01.01.2009 bekommen solche potentiellen Mitglieder in der Regel einen roten Teppich von der potentiellen GKV zuvor ausgelegt. Vor dem 01.01.2009 war alles anders!


Hallo,
das sind aber zwei Paar Schuhe - zum Einen - wenn ich der Meinung bin das dies im vorliegenden Falle eher Theorie ist dann sage ich damit nicht das es nicht legal wäre - Ilegale Sachen würden wir doch hier nie breit treten, oder ?

Was den Gesundheitsfond und die guten Risikien angeht - auch da bin ich mir z.Zt. etwas unsicher. Ich frage mich eher ob die Kassen nicht besser im Fond abschneiden, die ehr alte und dazu noch kranke Mitglieder á Masse versichert haben (Ironie aus)
Gruß
Guenter


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