Bitte um Hilfe bei wieder Versicherung

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Bane100
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Bitte um Hilfe bei wieder Versicherung

Beitragvon Bane100 » 14.03.2009, 19:28

Guten Tag

Ich habe da folgendes Problem und würde mich sehr freuen wenn ich hier etwas Hilfe bzw. Infos bekomme zu meinem Problem .

Es schaut bei mir so aus bin seit 4 Jahren Arbeitslos und beziehe keinerlei Gelder ,, vor dieser zeit habe ich bei einem Freund gearbeitet im Security Bereich dies war aber alles unter der Hand .

Es ist nun folgendes das letzte mal das ich Gesetzlich Versichert war ist schon recht lange her (leider) , da ich aber endlich mal mein Leben wieder in denn griff bekommen möchte schaue ich gerade das ich wieder versichert werde da ich Probleme mit meinen Zähnen habe .

Frage ist wenn ich mich bei meiner ehemaligen Gesetzlichen Versicherung melde muss ich denn Beitrag bis zum April 07 erstatten wie viel würde da auf mich zu kommen ? , besteht das Möglichkeit denn selbigen Betrag in Raten zu zahlen oder sogar diesen nicht zu zahlen ? .

Meine Lebensgefährtin bekommt in 6 Monaten ein Kind auf das ich mich echt freue , möchte das nun endlich geregelt bekommen mit der GKV so das ich mich dann auch wieder auf Job Suche begeben kann bis jetzt war das eben wegen meinem Zahn Problem eine echte Zwickmühle für mich .

Ich würde mich sehr über Infos freuen und sage schon mal Danke .

Dipling
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Beitragvon Dipling » 15.03.2009, 17:44

Dies ist das falsche Unterforum, aber egal.

Grundsätzlich sind Beiträge seit dem 01.04.2007 nachzuzahlen. Macht beim Mindestsatz von ca. 130 EUR mtl. ca. 3000 EUR.
Außerdem drohen horrende Säumniszuschläge: 5% pro Monat, also 60% pro Jahr! Die Säumniszuschläge werden in der Regel erlassen, wenn der rückständige Beitrag sofort gezahlt wird. Anders ist es bei Ratenzahlung, so dass die groteske Situation eintreten kann, dass die Säumniszuschläge höher als die Raten sind und sich die Schuld deshalb sogar vergrößert.

Wenn der Nichtversicherte die verspätete Meldung bei der Kasse nicht zu vertreten hat, müssen die Kassen in ihrer Satzung vorsehen, den nachzuzahlenden Betrag angemessen zu ermäßigen oder ganz erlassen (§ 186 (11) SGB V).
Unkenntnis über die Versicherungspflicht reicht als Grund aber nicht aus.

Die Kassen sollen darüber hinaus laut Bundesgesundheitsministerium bei sozial Schwachen kulant sein. In der Praxis unterscheidet sich die Handhabung je nach Kasse und Sachbearbeiter stark, da klare Vorgaben fehlen.

Vielleicht eine Möglichkeit, wenn die Lebensgefährtin GKV-versichert ist:
Heirat und dadurch in die kostenlose Familienversicherung hineinrutschen. Die fehlende Vorversicherung wird dabei gewöhnlich nicht geprüft, daher mit Glück keine Nachzahlungen.


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