Ich bin selbständig mit einem niedrigen Einkommen. Als Mindesteinkommen werden 1.890 € veranschlagt. Eine Minderung des Mindesteinkommens wurde abgelehnt, weil es Einkünfte aus Verpachtungen gibt. Ich bleibe trotzdem deutlich unter den veranschlagten 1890,00 € . Ich kann die Beiträge perspektivisch nicht mehr zahlen.
Was kann ich tun, welche Alternativen muss ich ins Auge fassen.
Freiwillige Versicherung bei Barmer zieht mir die Schuhe aus
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Freiwillige Versicherung bei Barmer zieht mir die Schuhe
karli59 hat geschrieben:Ich bin selbständig mit einem niedrigen Einkommen. Als Mindesteinkommen werden 1.890 € veranschlagt. Eine Minderung des Mindesteinkommens wurde abgelehnt, weil es Einkünfte aus Verpachtungen gibt. Ich bleibe trotzdem deutlich unter den veranschlagten 1890,00 € . Ich kann die Beiträge perspektivisch nicht mehr zahlen.
Was kann ich tun, welche Alternativen muss ich ins Auge fassen.
Hallo,
alternativ gibt es da nur die PKV weil es da nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand geht und nicht nach dem Einkommen.
Ob das dann günstiger für dich wäre - das weiß ich nicht.
Die von dir genannten 1890,00 € gelten nicht nur für die Barmer sondern für alle anderen GKV-Kassen auch.
Gruß
Czauderna
Da haben die Gestzgeber aber ein großes Loch hinterlassen. Das Einkommen fängt nicht automatisch bei 1850 € an. Da versucht man dem Sozialstaat nicht auf der Tasche zu liegen und was hat man davon, man wird von allen Seiten ausgeplündert zuerst von der KV.
Also bleibt mir nur der Weg zu einer PKV? Mit 50 sicher nicht so einfach, denn richtig gesund ist dem Alter kaum einer. Viele wissen es nur nicht, was die PKV dann irgendwann krumm nimmt (unterschlagene Vorerkrankungen).
Also bleibt mir nur der Weg zu einer PKV? Mit 50 sicher nicht so einfach, denn richtig gesund ist dem Alter kaum einer. Viele wissen es nur nicht, was die PKV dann irgendwann krumm nimmt (unterschlagene Vorerkrankungen).
Du kannst natürlich die freiw. Kv. jetzt kündigen und die Aufnahme in den Basistarif verlangen, jene Möglichkeit hat der Gesetzgeber explizit geschaffen. Dort sind keine Risikozuschläge möglich und zudem ist der Beitrag dort auch noch begrenzt.
Allerdings kostet die gesamte Klamotte incl. Pflege bei Dir mit Sicherheit 650,00 Euro monatlich.
Ist halt ne Frage, was günstiger ist?!?!
Allerdings kostet die gesamte Klamotte incl. Pflege bei Dir mit Sicherheit 650,00 Euro monatlich.
Ist halt ne Frage, was günstiger ist?!?!
karli59 hat geschrieben:Sich erschießen ist am günstigsten. Keine Angst, ich mache es nicht.
Trotzdem, da hat man 30 Jahre eingezahlt, war fast nie krank, brauchte keine teuren Spezialbehandlungen oder Op's und ist am Ende doch der letzte Dreck, wenn es einen finanziellen Engpass gibt.
Hallo,
ja, wenn es nach diesen Kriterien ginge hätten wir nicht die Krankenversicherung die wir nun mal haben.
Ich kann nicht sagen wie und warum der Gesetzgeber für hauptberuflich Selbständige diese Mindestgrenze festgelegt hat - wenn man aber die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet dann waren die Selbständigen eigentlich gar nicht für diese vorgesehen sondern eher der PKV zugedacht, ähnlich der Beamten.
Mal Grundsätzlich - wenn eine selbständige Tätigkeit nicht mehr soviel einbringt dass Kranken-, Pflegeversicherung und die Altersvorsorge nicht mehr finanziert werden können dann sollte man sich das eventuell mal überlegen - das soll jetzt bestimmt kein Vorwurf sein sondern nur so ein Gedanke von einem Gehaltsempfänger der gut reden hat.
Gruß
Czauderna
Ich beschäftige mich schon ein paar Tage mit der Problematik. Wenn ich zur PKV wechsele, kann ich mich nach dem Erschießen noch erhängen. Die Standardangebote sehen zwar verlockend aus, sobald man aber Alter und eventuelle Risiken abgehandelt hat, sieht die Sache völlig anders aus. Entweder die wollen wegen der angeblichen Risiken gleich mein gesamtes reales Einkommen oder ich darf (fast) alles alleine bezahlen und obendrein noch einen Obolus an die KV.
Ich war auch einmal ein Gehaltsempfänger mit einem relativ sicheren Einkommen, bis es das Leben anders meinte.
Ich war auch einmal ein Gehaltsempfänger mit einem relativ sicheren Einkommen, bis es das Leben anders meinte.
Tja, karli59, was soll ich Dir posten. Es sieht so aus, als ob die GKV wohl noch die günstigste Alternative ist. Was willst Du mehr; alles hat seinen Preis.
Viele Leute gehen beim Aldi zum einkaufen, warum, weil er günstig ist und das Preis-Leistungsverhältnis passt. Man kann natürlich auch in den Feinkostenladen gehen.
Aber Du hast noch einen Trost; wenn Du treues Mitglied der Solidargemeinschaft in der GKV bleibst, profitierst Du nachher unter Umständen im Rentenalter davon. Selbst Mini-Rentner sind dort für Mini-Beiträge pflichtversichert; im Bereich der PKV interessiert es keinen, dort geht es nach Alter und Gesundheitszustand.
Aber darüber kann man sich stundenlang unterhalten!!
Viele Leute gehen beim Aldi zum einkaufen, warum, weil er günstig ist und das Preis-Leistungsverhältnis passt. Man kann natürlich auch in den Feinkostenladen gehen.
Aber Du hast noch einen Trost; wenn Du treues Mitglied der Solidargemeinschaft in der GKV bleibst, profitierst Du nachher unter Umständen im Rentenalter davon. Selbst Mini-Rentner sind dort für Mini-Beiträge pflichtversichert; im Bereich der PKV interessiert es keinen, dort geht es nach Alter und Gesundheitszustand.
Aber darüber kann man sich stundenlang unterhalten!!
Beitrag / Einkommen unter der Mindestbemessungsgrenze
Hallo,
ich bin als freiwilliges Mitglied in der GKV auch am Suchen nach Informationen zur Beitragsbemessung und es scheint auch schwierig zu sein, bei der Festsetzung zu hoher Beiträge eine Erstattung zu bekommen - dagegen gestatten sich die GKVs das Recht zu bis zu 4 Jahre zurück Beiträge nachzufordern (aber wohl nur wenn die Beitragsbescheide vorläufig ergangen sind).
Haben denn die GKVs keine Möglichkeit, auf der Basis ihrer Satzung auch niedrigere Beiträge festzusetzen ?
Wenn die Arbeitszeit max. 8 Stunden in der Woche beträgt kann man sich arbeitslos melden. Aber selbst dann gilt man wohl als hauptberuflich selbständig und die Einstufung als arbeitslos bringt nichts.
Beim Ansatz der Einkünfte hat wohl jede Kasse einen Ermessensspielraum, welche Einkünfte wurden denn bei Deiner Kasse herangezogen (Gewinn aus ...., Umsatz aus ...., Einkünfte aus Kapitalerträgen) ?
Liebe Grüsse,
Kirija
ich bin als freiwilliges Mitglied in der GKV auch am Suchen nach Informationen zur Beitragsbemessung und es scheint auch schwierig zu sein, bei der Festsetzung zu hoher Beiträge eine Erstattung zu bekommen - dagegen gestatten sich die GKVs das Recht zu bis zu 4 Jahre zurück Beiträge nachzufordern (aber wohl nur wenn die Beitragsbescheide vorläufig ergangen sind).
Haben denn die GKVs keine Möglichkeit, auf der Basis ihrer Satzung auch niedrigere Beiträge festzusetzen ?
Wenn die Arbeitszeit max. 8 Stunden in der Woche beträgt kann man sich arbeitslos melden. Aber selbst dann gilt man wohl als hauptberuflich selbständig und die Einstufung als arbeitslos bringt nichts.
Beim Ansatz der Einkünfte hat wohl jede Kasse einen Ermessensspielraum, welche Einkünfte wurden denn bei Deiner Kasse herangezogen (Gewinn aus ...., Umsatz aus ...., Einkünfte aus Kapitalerträgen) ?
Liebe Grüsse,
Kirija
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste