Krankenversicherungspflicht

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Hoimar
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Krankenversicherungspflicht

Beitragvon Hoimar » 24.03.2009, 13:17

Hallo Forum,

folgendes Problem: ich überlege jemanden einzustellen der seit Mitte letzten Jahres ohne Krankenversicherung ist, da er sich nach Beendigung seines letzten Beschäftigungsverhältnisses nicht arbeitslos gemeldet hat.

Er bezieht weder ALG I noch II und ist auch nicht bei den entsprechenden Ämtern gemeldet, daher eben keine KV. Bitte spart mir die Fragen wieso er das so macht oder wovon er gelebt hat.

Jetzt die Frage: da ja eine Krankenversicherungspflicht besteht, wird er nun Beiträge nachzahlen müssen wenn ich ihn einstelle? Werde ich an diesen Kosten als sein neuer Arbeitgeber besteiligt sein?

Danke für jede Antwort

Hoimar

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 24.03.2009, 13:27

Ja, er muss nachzahlen. Nein, der AG ist dafür nicht verantwortlich.


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