Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

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ulli79
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Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Beitragvon ulli79 » 25.03.2009, 16:49

Guten Tag,

ich bin 59 Jahre alt und möchte gern in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Ich habe mich vor 15 Jahren selbständig gemacht und bin seit 9 Jahren privat versichert.

Seit ca. 2,5 Jahren läuft das Geschäft sehr schlecht, so dass ich seitdem auch nicht über die Bemessungsgrenze komme. (In letzter Zeit so schlecht, dass ich lediglich die Unkosten reinhole und von meinen Ersparnissen leben muss).
Jetzt habe ich allerdings die Möglichkeit wieder in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln, was ich annehmen werde.

Da werde ich allerdings ebenfalls sehr viel weniger verdienen, als die Bemessungsgrenze für Privatversicherungen. Mein Beitrag für die private Krankenversicherung würde so fast die Hälfte meines Nettolohns verbrauchen.

Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Wie bewerkstellige ich das am besten?

Ich bin für jeden Rat und jede Idee dankbar! .-.

Vielen Dank!
ulli79

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Beitragvon Rossi » 25.03.2009, 19:20

Ups, so einfach ist das nicht!

Es gibt leider noch die sog. über 55-jährige Regelung.

Bei der derzeitigen Schilderung des Sachverhaltes, wird der Angestelltenjob leider keine SV-Pflicht in der GKV auslösen.

Wie sieht es aus, bist Du vielleicht verheiratet und die Holde ist in der GKV; dann gibt es dort nämlich eine Möglichkeit.

ulli79
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Beitragvon ulli79 » 26.03.2009, 09:30

Von der 55-jährigen Regelung habe ich auch schon gelesen. Ziemlich schlechtes Timing für mich... :?
Ich bin verheiratet und mein Mann (ulli ist kurz für Ulrike) ist schon seit einigen Jahren in Rente. Er war immer (seit der Wende) in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Habe auch gelesen, dass Arbeitslosegeldempfänger wieder in die GKV wechseln können/müssen. Gilt das denn für über 55-jährige?

Vielen Dank für deine Antwort.

Grüße,
ulli79

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Beitragvon Rossi » 26.03.2009, 11:52

Nun denn, ist doch gar nicht mal schlecht, dass der Ehemann in der GKV ist.

Jetzt gehst Du erst einmal hin und meldest das Gewerbe ab, bzw. löst den Krempel uff.

Da Du dann nicht mehr hauptberuflich selbständig bist, gehst Du in die kostenlosen Familienversicherung des Ehemannes. Dieses geht natürlich nur, wenn Du derzeit keine anderen bzw. sonstigen Einkünfte hast bzw. wenn sie unterhalb von 360,00 Euro liegen.

Aufgrund der Familenversicherung hast Du die Möglichkeit die priv. Kv. rückwirkend ausserordentlich zu kündigen. Das ganze ziehst Du durch, sollte innerhalb von 1 Monat möglich sein.

Danach nimmst Du dann (nach 1 Monat Familienversicherung) den Angestelltenjob auf und Du wirst versicherungspflichtig in der GKV, weil man den § 6 Abs. 3 a SGB V sehr wörtlich nehmen muss.

Was meinst Du - Czauderna - dazu?

Dat müsste funtzen!!!

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Beitragvon ulli79 » 26.03.2009, 14:06

Hallo Rossi,

das klingt ja alles ganz toll...und relativ einfach:

- Selbständigkeit auflösen
- kurzeitig keine Einnahmen haben, um familienverischert zu werden
- danach Angestelltenjob mit Versicherungspflicht bei GKV

Danke erst mal für die vielen Tipps. Werde das alles mal überdenken und dann in die Wege leiten. :)

Jetzt würd emich natürlich noch interessieren, ob das bei Leuten hier im Forum schon mal geklappt hat?

Liebe Grüße,
ulli79

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.03.2009, 16:16

Gehe mal davon aus, dass die Kv zunächst zicken macht.

Aber der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig:

(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.



Wenn nur einer der hier geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, dann wirst Du versicherungspflichtig.

Es scheitert nämlich schon im ersten Satz:

(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei,wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.


Na klaro bist Du über 55 Jahre alt; völlig klar, daran ist nichts zu rütteln.

Aber bist Du in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen. Ein klares nein, du warst 1 Monat familienversichert in der GKV und wirst somit versicherungspflichtig. Alle weiteren Voraussetzungen müssen nicht mehr geprüft werden.

Ist zumindest mein bescheidenes Ergebnis, nach dem Studium der einschlägigen Rechtslektüre.


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