KV im EU-Ausland (Heimatsland) oder PKV als Flucht vor GKV

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sqyliv
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KV im EU-Ausland (Heimatsland) oder PKV als Flucht vor GKV

Beitragvon sqyliv » 25.03.2009, 20:04

Hallo an alle :)

Ich stöbere schon seit gestern auf dem Forum, doch ähnlichen Fall habe bisher nicht gefunden. Ich wäre den Spezialisten hier dankbar für eine Klarstellung meiner Situation, da ich sonst keine Ahnung habe wo ich noch nachfragen könnte...


Folgende Situation:

1. Ich lebe in DE seit 14 Jahren und war bisher nur in den GKV Pflicht- und seit meiner Selbständigkeit 2006 -Freiwillig versichert.

2. Im Januar 2007 bin ich zum Schluss gekommen, dass ich eigentlich gar keine KV brauche (bis auf eventuell Unfall-/ Schwerkrankheiten/ oder Berufsvers.), da ich nie zum Arzt gehe (kein Vertrauen, bin auch nie krank und Erkältung kann ich selbst bewältigen). Nur auf den Zahnarzt kann ich nicht verzichten, aber denn kann ich dann 1-2 Mal im Jahr selbst bezahlen.
- Also die freiwillige KV habe ich zum 31.07.2007 gekündigt.

3. Ende 2007 war mein Geschäft pleite und ich bekam AGII natürlich mit GKV bewilligt, die ich eigentlich gar nicht wollte.

4. Seit 2008 bin ich wieder selbständig, diesmal erfolgreich, also endete mein AGII und die GKV zum 31.10.2008. Seither bin ich glücklich unversichert!

5. Im Februar 2009 war Ende mit dem Glück, denn da hat sich zum ersten Mal die letzte GKV (wo ich über AGII gemeldet wurde) und bietet um Auskunft. Ich habe es ignoriert und blauäugig gedacht, dass sie mich irgendwann vergessen und in Ruhe lassen werden.

6. Im März kam zweites Anschreiben mit der selben Biete, was mich nachdenklich gamacht hat. Da sagte meine Bekannte Sie hat gleiches Problem mit der selben GKV, sie wäre aber schon weiter: bei der hat die GKV bereits die Nachzahlung nach den höchsten Bemessungsgrenzen schön ausgerechnet!
Dann bekam ich richtig ANGST...


Jetzt meine Fragen:

1. Muss ich die letzte GKV extra kündigen, obwohl bereits der AGII dies für mich getan hat???

2. Erste Variante:
Was wäre, wenn ich mich jetzt ab Januar 2009 bei einer PKV anmelden würde? Müsste ich die zwei Monate (Nov und Dez) nachzahlen, wenn ja wie viel? Ich habe, wie gesagt keine Leistungen in Anspruch genommen...

3. Zweite Variante:
Wird mir eine polnische KV (aus EU-Ausland) für PL und DE als polnische Staatangehörige in Deutschland anerkannt?
Tipp: Wohnsitz in PL und DE, Einkommen nur in DE.


Weiss jemand dazu einen Rat? 8-[
Bin für jegliche Antworten schon im Voraus sehr dankbar...

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.03.2009, 23:24

Nun denn, Deine Gedankenansätze sind sehr creativ um der sog. Versicherungskralle - jeder soll in Deutschland versichert sein - zu entgehen.

Meine bescheidene Auffassung.

Du kannst eine Pflichtversicherung definitiv nicht kündigen, denn sie entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und sie endet genauso kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Mit anderen Worten; die Versicherungskralle hat kraft Gesetzes schon 2-mal bei Dir zugeschlagen, nämlich in nachfolgenden Zeiträumen:

01.08.2007 - Zeitpunkt Antragstellung ALG II

ab 01.11.2008 bis fortlaufend


Aber aufgehoben ist nicht aufgeschoben, irgendwann erwischt es jeden!!!

Und so wie es aussieht, ist die GKV schon wach geworden. Die Kralle kreist um Dich und sie greift bald zu! Boah, da kommt wat!!!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.03.2009, 10:46

Ein Kündigung der GKV-Mitgliedschaft ist nur noch mit Nachweis einer Anschlußversicherung möglich, es sei denn, man wandert aus.
Wobei eine PKV maximal zwei Monate rückwirkend abgeschlossen werden kann. Außerdem kommt das Problem hinzu, dass viele PKV-Unternehmen den Vertragsschluß ablehnen müssten, denn an sich besteht Versicherungspflicht in der PKV.

Da erscheint mir die Variante mit der polnischen Krankenversicherung schon erfolgversprechender.

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Beitragvon sqyliv » 26.03.2009, 21:54

Danke für die schnellen Antworte, ich war heute in der Sache aktiv und habe folgendes erfahren:

Ich kann mich nicht in PL versichern, da nicht die anmeldung sondern Arbeitsort bestimmend ist. Da ich in DE meine Brötchen verdiene, muss ich mich wohl in DE versichern....

Außerdem die Bindungsfristen sind nur bei einem Wechsel von einer GKV in eine andere GKV wichtig, wenn man in die PKV wechselt gibt es keine.
Ich habe heute Antrag auf eine PKV rückwirkend zum 01.01.2009 gestellt, es bleiben nur die zwei Monate ( Nov. und Dez. 2008) für die ich mir was einfallen muss. :-(((

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 27.03.2009, 09:01

Hallo,
ich hoffe du hast den Antrag über einen Makler gestellt ? !
Nach Richtlinien der Bafin datieren die meisten PKV's gar nicht mehr zurück.
Nur noch einige wenige werden wohl auch monatelange Rückdatierungen akzeptieren.

Freundliche Grüße
Philipp Mättig

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Beitragvon Dipling » 27.03.2009, 10:19

Formal muss der Threadersteller der GKV übrigens nicht beweisen, dass eine Versicherung bestand, sondern die GKV muss beweisen, dass keine Versicherung bestand, um die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durchzuführen - was bei fehlender Mitwirkung des TE sehr schwierig ist/wäre.

Selbständige zahlen in der GKV übrigens nicht zwingend den Höchstbeitrag, sondern je nach Einkommen oft nur ca. 300 EUR, in Sonderfällen nur ca. 200 EUR monatlich.

sqyliv
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Beitragvon sqyliv » 27.03.2009, 11:04

Philchen:

Warum die Hoffnung an Makler??? In der Tat ging es über einen Makler, aber welche Bedeutung hat das? :roll:


Dipling:

Das ist eine tolle Nachricht! Wie kann ich allerdings meine fehlende Mitwirkung weiterhin fortsetzen, während ich bereits 2tes Anschreiben mit Fragebogen bekommen habe. Meine Bekannte, die schon ein paar Schritte weiter ist, musst jetzt für ihre fehlender Mitwirkung fett bezahlen, denn die selbe KK hat ihr eine dicke Nachzahlung nach den höchsten Bemessungssätzen berechnet!

Wenn ich dasselbe nicht abwarten will, muss ich doch irgendwie reagieren...


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