Krankenversicherung fuer Spanierin in Dtl. + andere Fragen

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niconj
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Krankenversicherung fuer Spanierin in Dtl. + andere Fragen

Beitragvon niconj » 30.03.2009, 12:37

Hallo,

ich habe ein paar Fragen, die ich auch nach langer Suche im Netz und in diesem Forum nicht beantworten kann.

Ich lebe schon eine Weile in Spanien und habe hier auch meine Freundin kennengelernt. Wir haben schon vor einiger Zeit darueber geredet, dass es besser waere in Dtl. zu leben. Da ich mein Studium noch zu Ende bringen muss, ist das auch eine Pflichtentscheidung.

Nun ist sie durch die gesetzliche Krankenversicherung von Spanien versichert und waere das auch im Ausland so wie ich eben hier auch mit dieser europaeischen Krankenkarte (Hinten auf meiner Chipkarte drauf).

Meine Frage ist, wie lange sie denn damit hier in Dtl. leben kann ohne eine eigene Versicherung abzuschliessen. Darueberhinaus wird sie wohl auch erstmal nicht arbeiten, da sie schwanger ist und das Kind "schon" im November zur Welt kommen wird.

Dann besteht noch die Frage wie ich am Besten das Kind versichern sollte. Ich selbst bin in der studentischen KV und zahle ja nur 68€ im Monat. Geld spielt eben eine Rolle und ich frage mich, ob es dahingehend Hilfe vom Staat gibt bis ich mein Studium fertig habe. Das Kind hat ja dann die dt. Staatsbuergerschaft.


Uff... mal meine Fragen kurz zusammengefasst. ;)

1. Wie lange ist man als Spanier mit der europaeischen KV versichert.
2. Was wird alles dadurch gedeckt. (Evtl. sogar die Geburt und der Aufenthalt im KH?)
3. Wie wird das Kind versichert?
4. Gibt es auch als Student die Moeglichkeit der Familienversicherung?
5. Welche Hilfe kann man vom Staat (auch wenn "nur" fuer das Kind) erwarten?


Vielen lieben Dank fuers Lesen und die evtl. Hilfe.

Nico.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.03.2009, 16:49

Nun denn, das geht jetzt so richtig ins eingemachte:

1. Wie lange ist man als Spanier mit der europaeischen KV versichert.


Man nennt so etwas Betreuung. D. h., eine in Deutschland ausgewählte Krankenkasse übernimmt auftragsweise die Leistungserbringung für die spanische Krankenkasse.

Dieses geht solang, wie die Mitgliedschaft in Spanien auch besteht. Hierzu kommt es auf das inländische Recht in Spanien an, nämlich wer, wann, wielange und wo versichert ist.

Ich könnte mir vorstellen, wenn die Holde den Wohnsitz nach Deutschland verlagert ist Feierabend mit der spanischen Krankenversicherung. Würde sie hingegen eine Rente beziehen und wäre hierdurch in Spanien versichert, geht es weiter. Genauso verhält es sich bspw. bei Studenten.

Ein Ansatz wäre vielleicht Arbeitslosengeld. Wenn Sie derzeit in Spanien ALG bekommt, kann Sie dieses ALG für 3 Monate nach Deutschland exportieren und wäre dann durch die Arbeitsagentur in Deutschland gegen Krankheit versichert. Bezieht sie derzeit kein ALG, dürfte es schlecht aussehen.

Am besten die DVKA (googeln) Deutsche Verbindungskrankenkasse Ausland kontaktieren und dort den Fachmann für Spanien verlangen.

Wenn alle Stricke reissen, ist sie hier in Deutschland gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert, wenn sie sich hier zur Arbeitsuche aufhält.



2. Was wird alles dadurch gedeckt. (Evtl. sogar die Geburt und der Aufenthalt im KH?)


Wenn jemand in Deutschland betreut wird, werden alle Sachleistungen nach dem deutschen System (SGB V) erbracht. Geldleistungen kann man nur dann in Spanien beantragen und es gilt dann das dortige Recht.

3. Wie wird das Kind versichert?


Ich würde das Kind in Deine kostenlose Familienversicherung packen.

4. Gibt es auch als Student die Moeglichkeit der Familienversicherung?


Grundsätzlich ja, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

5. Welche Hilfe kann man vom Staat (auch wenn "nur" fuer das Kind) erwarten?


Ihr könnt ALG II beantragen, als Student bist Du selber zwar vom Leistungsanspruch ausgeschlossen, jedoch kann das Kind das sog. Sozialgeld erhalten. Bei der Lebensgefährtin könnte es auch dazu führen, dass kein Anspruch auf ALG II besteht, da sie EU-Bürgerin ist und sich im Rahmen der Freizügigkeit hier aufhält.

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Beitragvon niconj » 01.04.2009, 12:28

Danke fuer die Antworten. Das hat mir erstmal weitergeholfen und mir (leider) auch viel Arbeit verschafft. ;)

Meine Frage nach der Familien KV eher, dass ich so eine aufmach. Ich bin schon 29 und schon lange nicht mehr in der meiner Eltern. Ich dachte, dass ich dann meine eigene FKV habe. Geht das denn?

Wegen dem Sozialgeld fuer das Kind. Meine Schwester hat 3 Kinder und ist auch noch Studentin und sie meinte, dass sie ausser dem Kindergeld nicht einen Cent bekommt. Hat sie denn da was falsch gemacht? Sie hat auch ALGII beantragt.

Gibt es denn Erziehungsgeld fuer meine Freundin? Ich habe gelesen, dass das auch geht, wenn sie keine Deutsche ist aber ich weiss nicht, ob da mein Status als Student in den Weg kommt.

Gruss,
Nico.

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Beitragvon Rossi » 01.04.2009, 17:43

Ich dachte, dass ich dann meine eigene FKV habe. Geht das denn?


Hm, was meinst Du jetzt? Wenn Du selber pflichtversichert bist, kommt die Holde und das Kind in die Familienversicherung.

Wegen dem Sozialgeld fuer das Kind. Meine Schwester hat 3 Kinder und ist auch noch Studentin und sie meinte, dass sie ausser dem Kindergeld nicht einen Cent bekommt. Hat sie denn da was falsch gemacht? Sie hat auch ALGII beantragt.


Dann ist sie leider abgewimmelt worden. Oder bist Du dir sicher, dass ausser dem Kindergeld kein Einkommen (wie bspw. Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss oder Wohngeld) zur Verfügung steht.

Gibt es denn Erziehungsgeld fuer meine Freundin? Ich habe gelesen, dass das auch geht, wenn sie keine Deutsche ist aber ich weiss nicht, ob da mein Status als Student in den Weg kommt.


Kann ich Dir nicht sagen, ist eine andere Baustelle!

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Beitragvon niconj » 02.04.2009, 11:21

Danke!!!

Mit der KV meine ich, dass ich im Moment in einer Studentischen bin. D.h. ich zahle nur 68€ im Monat fuer meine Versicherung. Nun frage ich mich eben, ob es auch eine Familienversicherung fuer einen Studenten gibt. Also dass ich sozusagen der Erstversicherte bin und meine eigene Familie damit versicher.

Nico.

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Beitragvon Rossi » 02.04.2009, 13:50

jawoll, dat geht!!

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Beitragvon niconj » 02.04.2009, 15:24

Na da bin ich ja beruhigt. Kann mir noch einer sagen, wieviel das kosten wird? Also die Versicherung fuer uns 3. Kann ich meine Freundin eigentlich auch mit da rein nehmen, wenn sie nicht mit mir verheiratet ist?

Nico.

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Beitragvon Rossi » 02.04.2009, 16:45

Die Familienversicherung für das Kind ist sogar kostenlos, d. h. es bleibt beim sog. studentischen Pflichtbeitrag von 68,00 Euro.

Die Freundin kommt dort leider nicht rein, ausser ihr tretet in den heiligen Bund der Ehe, dann wäre sie auch kostenlos familienversichert.


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