Muss ich meine Noch-Frau in meiner GKV versichern?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sonnensturm
Beiträge: 2
Registriert: 31.03.2009, 19:29

Muss ich meine Noch-Frau in meiner GKV versichern?

Beitragvon sonnensturm » 31.03.2009, 19:42

Guten Abend liebes Forum,

wie ich gelesen habe gibt es hier eine Menge an nützlichen Tipps und Tricks, leider habe ich zu meinem Problem keine Antwort gefunden. Folgende (problematische?) Fragestellungen stellt sich mit seit heute:

Ich lebe seit über zwei getrennt von meiner Noch-Frau, die Scheidung ist seit einem Jahr eingereicht und wird (endlich) in drei Wochen verhandelt. Ich wohne in Berlin, sie in NRW. Seit November 2007 ist sie Referendarin, das heißt Beamtin auf Probe und somit auch in der PKV mit Beihilfeanspruch. Ich bin seit März 2008 normal gesetzlich versichert.

Heute habe ich ein Schreiben von meiner Anwältin erhalten, dass meine Noch-Frau ihr Referendariat bereits zum 15.03.2009 unterbrochen hat und fordert nun das sie bei mir in der GKV mitversichert werden will, da sie keine Bezüge mehr hat. Hier nun meine Fragen:

1. Hat meine Noch-Frau das Recht, das sie über mich gesetzlich versichert wird?
2. Muss ich mich um alles kümmern? Ich wurde nicht mal informiert das sie ihr Referandariat unterbricht und soll mich jetzt auch noch um alles kümmern.


ich danke bereits jetzt für die tatkräftige Unterstützung.

Grüße von der Spree
Gregor

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 31.03.2009, 20:03

So lange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, hat die Holde einen Anspruch auf Familienversicherung. Das ist natürlich obsolet sobald Du das Urteil hast. Du hast eine Mitwirkungspflicht und darfst hierbei nicht "hinderlich" sein.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 31.03.2009, 23:09

Also, ich würde sehr vorsichtig sein mit den Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnissen der getrenntlebenden Ehefrau.

Na klaro, grundsätzlich muss der Stammversicherte - das bist Du - den sog. Meldbogen für die Familienversicherung ausfüllen und unterschreiben. Jenes sieht die sog. Meldeverordnung zur Familienversicherung auch so vor.

Aber bei getrenntlebenden kann dieser Meldebogen auch vom Familienversicherten ausgefüllt und unterschrieben werden. In dieser Konstellation bestätigt dann nämlich die getrenntlebende Holde die Angaben und nicht Du.

So würde ich es empfehlen. Weisst Du denn genau, welche Einkünfte die Holde sonst noch hat?

Also, besorge Dir den sog. Meldebogen von Deiner GKV und schicke diesen der Rechtsanwältin mit dem Hinweis der Meldeverordnung (getrenntlebende können Bogen selber ausfüllen und unterschreiben).

sonnensturm
Beiträge: 2
Registriert: 31.03.2009, 19:29

Beitragvon sonnensturm » 01.04.2009, 18:13

Guten Abend zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Ich habe heute auch mit meiner Krankenkasse gesprochen und sie sagt das gleiche, so wie es bereits in den Antworten wiedergegeben wurde. Daher wird sie den Anmeldebogen bekommen und werde bis zum Urteil damit leben können, danach ist es eh hinfällig.

Grüße von der Spree
Gregor


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste