Hallo zusammen,
ich habe eine Androhung zur Zwangsvollstreckung von nicht Beiträgen einer GKV erhalten.
Diese Beiträge werden erhoben für die Zeit Juni 2007 bis Oktober 2007. Davor und danach war/bin ich bei der GKV.
Obwohl ich zu der Zeit automatisch als Arbeitsloser bei meiner Frau (Beamtin) über die gesetzliche Beihilfe zu 70% versichert war.
Einen Nachweis der Behörde für die bestehende Beihilfe mit 70 % langt der GKV nicht.
Sie wollen die vollen Beiträger von mir (rund 1800 Euro inkl. Kosten) für die 5 Monate von mir.
Oder ich soll nachweisen, dass ich zu 100% versichert war.
Die Beihilfe von 70 % über meine Frau und die Übernahme vom Eigenanteil 30 % reicht denen nicht.
Wenn ich mich jetzt zu 100 % (die restlichen 30%) bei der privaten Versicherung nachträglich versichern lasse und mein Alter von 60 Jahren zugrunde lege, komme ich allerdings auch auf etwa den Betrag von 1600 Euro.
Wir haben uns seinerzeit für die Übernahme der 30 % Eigenanteil entschlossen, weil ich so und so nie krank bin.
Kann mir jemand verraten ob diese Forderung der GKV berechtigt ist???
Dank bereits im voraus für Hilfe
Gruss
kamelie
Forderung doppelte Krankenversicherung Beihilfe und Pflichtv
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Forderung doppelte Krankenversicherung Beihilfe und Pfli
Klingt richtig. 70% sind nicht genug, da man sich auf „immer gesund“ leider nicht verlassen kann und 30% von beispielsweise 100000 Euro immer noch die Möglichkeiten der meisten übersteigen.
Tja, da Du eben damals nur 70 % über die Beihilfe abgesichert gewesen bist, hattest Du leider nach dem Wortlaut des Gesetzes keine anderweitige ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und bist kraft Gesetzes pflichtversichert.
Nunmehr für diesen Zeitraum eine private Restkostenabsicherung rückwirkend abzuschliessen wird definitiv nicht funktionieren. Im Bereich der priv. Kv. gibt es nämlich keine sog. Rückwärtsversicherung - ausser im Falle einer Geburt für max. 2 Monate, sonst immer nur für die Zukunft.
Sieht nicht gut aus.
Nunmehr für diesen Zeitraum eine private Restkostenabsicherung rückwirkend abzuschliessen wird definitiv nicht funktionieren. Im Bereich der priv. Kv. gibt es nämlich keine sog. Rückwärtsversicherung - ausser im Falle einer Geburt für max. 2 Monate, sonst immer nur für die Zukunft.
Sieht nicht gut aus.
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