Beiträge rückwirkend seit dem 01.04.07 zurück bezahlen?
Verfasst: 09.04.2009, 17:38
Person A, männlich, 26 Jahre alt, gesund, war bis zum 31.12.2006 gesetzlich krankenversichert.
Ab dem 01.01.2007 bis heute ist er selbständig, aber hat sich
nicht krankenversichert, da er zu wenig verdient hat und alles in sein Geschäft investiert hat. Jetzt will er sich Arbeitslos melden und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 , da er eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hatte. Die Selbständigkeit wurde Ihm 2007 vom Arbeitsamt per Gründungszuschuss gefördert. Alle Arztbesuche wurden aus der eigenen Tasche bezahlt. Einfach beim Arzt gesagt, ich bin privat versichert und die Rechnung wurde nach Hause geschickt und einfach überwiesen.
Durch die Arbeitslosigkeit muss er wieder gesetzlich versichert werden.
Muss er zu seiner alten gesetlichen Krankenkasse und alle Beiträge
rückwirkend nachzahlen? Oder kann er sich eine andere GKV auswählen?
Kann man irgendwie legal oder durch Schlupflöcher diesen Nachzahlungen
entgehen?
Ab dem 01.01.2007 bis heute ist er selbständig, aber hat sich
nicht krankenversichert, da er zu wenig verdient hat und alles in sein Geschäft investiert hat. Jetzt will er sich Arbeitslos melden und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 , da er eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hatte. Die Selbständigkeit wurde Ihm 2007 vom Arbeitsamt per Gründungszuschuss gefördert. Alle Arztbesuche wurden aus der eigenen Tasche bezahlt. Einfach beim Arzt gesagt, ich bin privat versichert und die Rechnung wurde nach Hause geschickt und einfach überwiesen.
Durch die Arbeitslosigkeit muss er wieder gesetzlich versichert werden.
Muss er zu seiner alten gesetlichen Krankenkasse und alle Beiträge
rückwirkend nachzahlen? Oder kann er sich eine andere GKV auswählen?
Kann man irgendwie legal oder durch Schlupflöcher diesen Nachzahlungen
entgehen?