Nachträgliche Stornierung der Familienversicherung

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royalroy
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Nachträgliche Stornierung der Familienversicherung

Beitragvon royalroy » 11.04.2009, 17:32

Hi,

im September 2007 habe ich für meine zwei Söhne (Schüler und Student) und mich die Krankenversicherung gewechselt. Mein Mann ist schon immer privatversichert und selbständig. Seit Sommer 2007 sind wir getrennt lebend und seit diesem Monat geschieden.
Die neue Krankenkasse erhielt den aktuellen Steuerbescheid von uns (gemeinsam veranlagt). Damals wurde festgestellt, dass mein Mann eigentlich zu viel verdiente für eine Familienversicherung von meinen Kindern und mir. Dennoch stimmte die Krankenkasse telefonisch einer Familienversicherung zu und bestätigte dies auch schriftlich. Ende 2008 fordert die Krankenkassen die aktuellen Steuerbescheide (für 2006 und 2007) an. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, dass mein Mann im Jahr 2007 zu viel für eine Familienversicherung verdiente. (Ich habe bis August 08 pro Monat ca. 800 Euro netto verdient, seitdem 1500 Euro netto)
Die Krankenkasse bietet eine freiwillige Mitgliedschaft für die Kinder für den Zeitraum zwischen September 07 und April 09 an und eine anschließende Familienversicherung nach der Scheidung. Ich habe daraufhin bei der Krankenkasse angerufen und erfragt, was das finanziell bedeuteten würde. Telefonisch wurde mir gesagt, dass die Krankenkasse für den besagten Zeitraum ca. 3800 Euro für die Versicherung der Kinder nachfordert. Zudem begründet die Versicherung den damaligen Abschluss der Familienversicherung damit, dass ich damals telefonisch gesagt habe, dass mein Mann in Zukunft weniger verdienen würde, dies aber nicht eingetroffen sei.

Ist es möglich nachdem die Krankenkasse die Familienversicherung bestätigt hatte, eine solche Stornierung rückwirkend vorzunehmen?
Wo liegt die Beweislast? Mir wurde die Familienversicherung bestätigt nachdem die Krankenkasse gesehen hatte, was mein Mann verdient... So ein Vorgehen kann doch nicht sein??

Danke für jede Hilfe!!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.04.2009, 22:43

Öhm, wenn Du schon ein wenig hier im Forum gestöbert hast, dann wirst Du gemerkt haben, dass diese Thema schon desöfteren diskutiert wurde.

Guckst Du z. B. hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1968

Also, wir halten mal fest, Du hast nach dem Wechsel der Kv alles angegeben, richtig?

Dennoch hast Du einen Bescheid über das Bestehen der Familienversicherung bekommen, richtig? Dann sieht es schon mal gar nicht schlecht aus.

Aber was ist denn hieran:

Zudem begründet die Versicherung den damaligen Abschluss der Familienversicherung damit, dass ich damals telefonisch gesagt habe, dass mein Mann in Zukunft weniger verdienen würde, dies aber nicht eingetroffen sei


Aber dürfte auch nicht weiter tragisch sein. Ist der Bescheid der Kv denn unter einem Vorbehalt (nur wenn Einkommen tatsächlich niedriger) erlassen worden? Ich glaube mal nicht!

Also, auf fernmündliche Aussagen der Kv erst einmal garnichts machen. Wenn dann bitte schön schriftlich mit der entsprechenden Begründung und unter Beachtung des Vorschriften des Verwaltungsverfahrens.


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