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Wie berechnet sich der Beitrag in der GKV ?

Verfasst: 15.04.2009, 17:44
von hge2001
Hallo,

Ich dachte es wäre leicht solch eine Berechnung vorzunehmen, jedoch habe ich mich da getäuscht.

Folgende Situation:

Mein Vater (Rentner) ist freiwilliges Mitglied der AOK
Meine Mutter familienversichert bei meinem Vater.

Vater bekommt Rente: ca. 500 Euro
Mutter bekommt Rente: ca. 250 Euro


Wenn ich die 750 Euro zugrunde lege, müsste nach meinen Berechnungen ca. 80 Euro Beitrag rauskommen. tatsächlich wird aber jeden Monat ca. 145 Euro abgebucht.

Daher würde ich gerne mal verstehen, wie sich der beitrag rechnet.
Gibt es einen Mindestbeitrag?

Gruss

HGE

Verfasst: 15.04.2009, 18:56
von ratte1
Hallo,

bei freiwillig Versicherten ist von einem Minesteinkommen von 840,- EURO im Monat auszugehen. Daher ist der errechnete Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung realistisch.

Der Rentenversicherungsträger zahlt im Übrigen einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 7,45 % aus der Rente, also ca. 38,- EURO.

Bleibt also unter dem Strich ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von rd. 100,- EURO für zwei Personen, wirklich ein Schnäppchen!

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 15.04.2009, 19:20
von hge2001
ratte1 hat geschrieben:Hallo,

Bleibt also unter dem Strich ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von rd. 100,- EURO für zwei Personen, wirklich ein Schnäppchen!



Danke für die schnelle Antwort.

Aber es werden tatsächlich 145 Euro abgebucht.
Lässt sich dies auch irgendwie erklären?

HGE

Verfasst: 15.04.2009, 19:39
von hge2001
Ich denke ich habe es jetzt:

MindestEinkommen 840,-

7,45% = 62,58 Euro Mitgliedsbeitrag
7,45% = 62,58 Euro Zuschuss der BFA
0,9% = 7,56 Euro selbst zu tragen
1,7% = 14,28 Euro Pflegevers.
==============================
zusammen 147,-

Das passt einigermassen !

Verfasst: 15.04.2009, 20:28
von ratte1
Jeep!

MfG

ratte1

Verfasst: 15.04.2009, 20:47
von Rossi
Man kann es auch exakt ausrechnen:

77,50 Euro (500,00 Euro Rente Mitglied * 15,5 % KV)
50,66 Euro (340,00 Euro Auffüllungsbetrag bis zur Mindestgrenze * 14,9 % KV)
16,38 Euro (840,00 Euro * 1,95 % PV)
-------------
144,54 Euro Gesamtbeitrag

Verschiebt sich natürlich ein wenig, wenn die Rente nicht exakt 500,00 Euro beträgt!!