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Kinder alleine in der GKV - Wie wird der Beitrag bemessen ?
Verfasst: 16.04.2009, 17:30
von Experte_24
Kann mir jemand sagen wie der Beitrag für ein Kind ohne Einkommen berechnet wird, wenn die Eltern es "solo" in der GKV versichern möchten ?
Danke

Verfasst: 16.04.2009, 18:24
von Rossi
Also, ich wüsste nicht, dass bei den Kinder ohne Einkommen das elterliche Einkommen teilweise eingerechnet wird. Dieses gibt es nur im Bereich der Ehegatten.
Die Regelungen des Spitzenverbandes Bundes sagen hier auch nicht gegenteiliges aus.
Ergo, wird das Kind mit der Mindestbemessungsgrundlage eingestuft.
Will heissen:
840,00 Euro beitragspflichtige Einnahme
125,16 Euro (14,9 % von 840,00 Euro für die Kv)
16,38 Euro (1,95 % von 840,00 Euro für die PV / 2,2 % wenn 23. Jahre)
Verfasst: 16.04.2009, 18:29
von Experte_24
Danke, Dir. SO hatte ich es auch im Kopp. Wollte es nochmal kurz bestätigt wissen

Verfasst: 16.04.2009, 20:53
von pedrees
Jetzt bitte ich um Hilfe:
In welchem Fall würde sich das anbieten?
Gruß
PeDrees
Verfasst: 16.04.2009, 21:02
von dij
Beispiel: Eltern wechseln in PKV, aber das Kind kann wegen schwerer Vorerkrankung nicht mit.
Verfasst: 16.04.2009, 21:07
von pedrees
Danke, das ist nachvollziehbar!
Seit Januar muss man wirklich 'Umdenken' lernen...
Gruß
pedrees
Verfasst: 16.04.2009, 21:39
von Czauderna
dij hat geschrieben:Beispiel: Eltern wechseln in PKV, aber das Kind kann wegen schwerer Vorerkrankung nicht mit.
Hallo,
nur zu diesem Beispiel : Ist es nicht gut das es die GKV gibt wo Erkrankungen keine Rolle spielen und sich der Rest der Familie in die
"bessere und billigere" PKV absetzen kann ???
Nur zu diesem Beispiel !!!!
Gruß
Czauderna
Verfasst: 16.04.2009, 23:20
von Rossi
@Czauderna
nur zu diesem Beispiel : Ist es nicht gut das es die GKV gibt wo Erkrankungen keine Rolle spielen und sich der Rest der Familie in die
"bessere und billigere" PKV absetzen kann ???
Jetzt ist der Rossi aber begeistert!
Im Bereich der priv. Kv. gibt es völlig legal irgendwelche Risikozuschläge; im Bereich der GKV hingegen nicht.
Wo ist das Problem, wenn ein Staatsbürger seine Rechte ausschöpft und die kostengünstigste Möglichkeit wählt.
Ich kaufe auch beim Aldi ein; Du auch Czauderna; oder im Feinkostladen für den doppelten Preis die gleiche Ware??
Verfasst: 17.04.2009, 13:24
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:@Czauderna
nur zu diesem Beispiel : Ist es nicht gut das es die GKV gibt wo Erkrankungen keine Rolle spielen und sich der Rest der Familie in die
"bessere und billigere" PKV absetzen kann ???
Jetzt ist der Rossi aber begeistert!
Im Bereich der priv. Kv. gibt es völlig legal irgendwelche Risikozuschläge; im Bereich der GKV hingegen nicht.
Wo ist das Problem, wenn ein Staatsbürger seine Rechte ausschöpft und die kostengünstigste Möglichkeit wählt.
Ich kaufe auch beim Aldi ein; Du auch Czauderna; oder im Feinkostladen für den doppelten Preis die gleiche Ware??
Hallo Rossi,
war mir klar !!!!
Krankenversicherung (Solidargemeinschaft) mit ALDI zu vergleichen,
da gehört schon etwas mehr als normale Phantasie dazu - die habe ich nicht.
Aber es geht nur um dieses beispiel.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 17.04.2009, 14:30
von Experte_24
Es handelt sich hierbei um eine Übergangslösung bis die GKV die KFO Behandlung abgeschlossen hat. Danach wird auch das Kind die achso tolle Solidargemeinschaft verlassen.
Und es geht hier nicht um den Beitrag (der ist für die Familie sogar rund 400 € höher) sondern einzig um Leistungen - und die sind in der GKV nun wirklich nicht so dolle.
Verfasst: 17.04.2009, 16:36
von Rossi
Öhm Czauderna,
Du hast es doch hoffentlich ironisch aufgefasst, denn so war es gemeint!!