Rückkehr in GKV nach Auslandsaufenthalt

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Poldibaer
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Rückkehr in GKV nach Auslandsaufenthalt

Beitragvon Poldibaer » 20.11.2006, 14:00

Hallo,

eine deutsche Bekannte von mir, alleinerziehend mit Kind, hat lange als Ehefrau eines US-Soldaten in den USA gelebt. Sie hat vor ihrer Ehe hier in Deutschland gearbeitet und war auch in der GKV versichert.

Nachdem der Ehemann in den USA verstarb, zog die Frau mit ihrem Kind zurück nach Deutschland und lebt nun seit ca vier Jahren hier.

Sie erhält eine bescheidene US-Army-Witwen-Rente und das Kind eine ebenso bescheidene US-Army-Halbwaisenrente.

Die Frau ist schwer krank und kann sich die Arztkosten hier in Deutschland nicht mehr leisten, in die USA kann sie aber auch nicht zurückkehren.

Zusätzlich ist sie über die US-Army krankenversichert, jedoch gilt diese Army-KV nur in den USA.

Fragen:

1.) Gibt es ein Krankenversicherungsabkommen zwischen den USA und Deutschland, so daß die US-Army-Krankenversicherung, die sie hat, ggf. hier in Deutschland doch nützlich wäre?

2.) Welche Möglichkeiten bestunden für sie und ihre Tochter, wieder beitragspflichtig in die GKV zu kommen? Würde es ggf. Sinn machen, einen ALG-2-Antrag zu stellen? Sie würde wahrscheinlich keine SGB-II-Leistungen erhalten, aber wären sie und ihre Tochter dann nicht krankenversichert aufgrund des Antrages?

3.) Welche anderen Möglichkeiten gäbe es für die beiden, in die GKV zurück zu kommen?

4.) Wenn das, wie auch immer, möglich wäre, was würde es die beiden kosten?

Für alle Ratschläge vorab schönen Dank,
P.

Sonya
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Beitragvon Sonya » 21.11.2006, 19:10

Hallo,

hier kommen meine Antworten:

1.
Nein, es besteht kein umfassendes Abkommen. Ich weiß aber nicht, in wie weit die amerikanische Versicherung hier leistet.

2.
Versicherungspflichtig sind Personen, die Leistungen nach ALG2 beziehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Also müssen Leistungen fließen um versicherungspflichtig zu werden.

3.
Mit der neuen Gesundheitsreform soll ein Basistarif kommen, wo ehemalig Versicherte wieder in ihre alte Versicherung wieder aufgenommen werden sollen.
Weitere Infos unter
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... reform2006

4.
Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Versicherung beträgt ca. 130 EUR im Monat für beide.


Also wenn Sie kein Geld hat um die Arztkosten zu zahlen, dann würde ich auf jeden Fall mal nach ALG2 fragen.


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