Krankenkassenbeitrag (AOK) bei Selbstständigkeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Tombone
Beiträge: 2
Registriert: 30.04.2009, 11:38

Krankenkassenbeitrag (AOK) bei Selbstständigkeit

Beitragvon Tombone » 30.04.2009, 11:54

Hallo,
ich würde gerne mal eine Frage hier in die Runde werfen :)

Ich, d.h. meine Freundin hat sich im Internet (Communities, Social Networks) Selbstständig gemacht. Eigentlich bin ich derjenige, der diese Projekte erstellt und ich möchte auch das Gewerbe bald übernehmen.

Zur Zeit bekomme ich keinerlei Bezüge, d.h. kein Harzt IV, kein Arbeitslosengeld. Nun zu meiner Frage:

Da der Krankenkassenbeitrag für mich und am Anfang der Selbstständigkeit zu hoch wäre, hat meine Freundin (Beschäftigt und das Internet-Gewerbe als Nebengewerbe) das Gewerbe auf Ihren Namen angemeldet. Kann ich, wenn ich nun das Gewerbe übernehme möchte, mich vorher bei der Arbeitsagentur anmelden und einen gewissen Zuschuß für die KV bekommen? Ich habe da mal etwas von 6 Monaten gehört? Würde denn die Arge das bei einer Neuanmeldung akzeptieren? Zur Zeit bezahle ich den Krankenkassen-Mindestbeitrag von knappen 147 Euro!
Wie hoch wäre denn am Ende der Zuschuss der Arge!?

Grüße
Tom

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 30.04.2009, 12:29

Du zahlst bereits den geringen Mindestbeitrag für Härtefälle. Informiere Dich mal bei der Agentur für Arbeit zum Thema Einstiegsgeld und Gründungszuschuss. Einen Zuschuss zur KV gibt es nur dann , wenn festgestellt wird das die geplante Selbsständigkeit auf gesunden Füßen steht (Businessplan etc....)

mdruck
Beiträge: 2
Registriert: 27.04.2009, 19:40

Beitragvon mdruck » 01.05.2009, 12:05

Da du kein Arbeitslosengeld oder Hartz 4 beziehst hast du keinen Anspruch auf Leistungen.
Für den Gründungszuschuss der aus der Arbeitslosigkeit bezahlt wird musst du Leistungen der Arge beziehen und noch mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld 1 stehen haben.
Bei Hartz 4 gibt es das Eistiegsgeld aber da du auch das nicht beziehst steht dir garnichts zu.
Die Frage wäre halt warum du garnichts beziehst ?

Tombone
Beiträge: 2
Registriert: 30.04.2009, 11:38

Beitragvon Tombone » 03.05.2009, 13:29

Danke für eure Antworten.

Tja, warum ich garkeine Bezüge bekomme? Ich bekomme vom A-Amt keine Bezüge mehr und Hartz IV bekomme ich nicht, daß ich mit meiner Freundin zusammen wohne und sie mit Ihrem Verdienst über der Grenze liegt, die mir einen Anspruch gewähren würde.

Finde das sowieso alles etwas blödsinnig...wenn der Staat 'Kohle' möchte, zählt die eheähnliche Gemeinschaft. Möchte man ein paar Leistungen, zählt die eheähnliche Gemeinsachaft nicht!!!!

So ist der Staat eben...man müßte sich trennen, um wenigstens etwas vom Staat bekommen zu können. Und das, wo es eh' schon immer mehr Singles gibt!

Und wenn ich das Gewerbe auf mich angemeldet hätte, würde ich in der Gesetzlichen mind. 270 Euro bezahlen müssen. Das muss man erst einmal verdienen in der Startphase! So bleibt mir ja nichts anders übrig, als das Gewerbe erst einmal auf Ihren Namen anzumelden!

Grüße
Tom


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste