Hallo,
meine Frage ist folgende: Mein Mann kommt aus Polen und ist seit November 2008 in Deutschland gemeldet, seit Dezember 2008 sind wir verheiratet. Er war seit 4 Jahren weder in Polen noch in Deutschland krankenversichert. Nun weiss ich nicht, wie eine Aufnahme in die deutsche Krankenversicherung klappen soll. Beziehungsweise, ich habe keine Ahnung, wie da überhaupt die Voraussetzungen aussehen etc.
Er ist nirgendwo angestellt, sondern arbeitet als freiberuflicher Journalist und Übersetzer, verdient allerdings nur in Polen. Ist es denn möglich, als Neueinsteiger bei der gesetzlichen KV aufgenommen zu werden? Oder ist er ein Fall für eine PKV? Und was benötigt er für eine Aufnahme? Und wie ist das mit der Nachzahlpflicht, wenn man vorher nicht versichert war? Zudem leidet er an einer leichten Psoriasis (Schuppenflechte). Macht das eine Aufnahme evtl. unmöglich?
Ich wäre über jeden Hinweis etc. wirklich sehr dankbar, da ich mir momentan große Sorgen mache.
Danke
Nina
Einstieg in Krankenkasse für freiberuflichen EU-Ausländer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Oh weia, dat könnte mal wieder mehr als interessant werden.
Wenn der Holde freiberuflicher Journalist ist, dann riecht es ganz nach einer Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
Guckst Du hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/voraussetzungen/kuenstlerundpublizisten.php
Man muss sich dort bewerben; die Versicherung wird über eine ganz normale Kasse gemacht, allerdings nach den Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Ansonsten, wie und wo war der Holde denn zuletzt versichert? Ich gehe mal davon aus, dass er zuletzt vor über 4 Jahren in Polen gesetzlich versichert war, richtig? Und demzufolge noch nie privat versichert war, richtig?
Da Polen bekanntlich zur EU gehört, würde er zum Personenkreis der zuletzt gesetzlich Versicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V zählen. Polen zählt mit als gesetzliche Versicherung in Deutschland.
Die Tatsache, dass der Holde derzeit selbständig ist, spielt dann keine Rolle, allenfalls bei der Beitragshöhe.
Ich würde es aber zunächst über die Künstlersozialversicherung versuchen. Da geht es nach dem tatsächlichen Einkommen und diese Pflichtversicherung ist in der Regel günstiger als die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V.
Wenn der Holde freiberuflicher Journalist ist, dann riecht es ganz nach einer Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
Guckst Du hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/voraussetzungen/kuenstlerundpublizisten.php
Man muss sich dort bewerben; die Versicherung wird über eine ganz normale Kasse gemacht, allerdings nach den Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Ansonsten, wie und wo war der Holde denn zuletzt versichert? Ich gehe mal davon aus, dass er zuletzt vor über 4 Jahren in Polen gesetzlich versichert war, richtig? Und demzufolge noch nie privat versichert war, richtig?
Da Polen bekanntlich zur EU gehört, würde er zum Personenkreis der zuletzt gesetzlich Versicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V zählen. Polen zählt mit als gesetzliche Versicherung in Deutschland.
Die Tatsache, dass der Holde derzeit selbständig ist, spielt dann keine Rolle, allenfalls bei der Beitragshöhe.
Ich würde es aber zunächst über die Künstlersozialversicherung versuchen. Da geht es nach dem tatsächlichen Einkommen und diese Pflichtversicherung ist in der Regel günstiger als die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V.
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