GKV und Leben im vertragslosen Ausland

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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divemaidmarion
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GKV und Leben im vertragslosen Ausland

Beitragvon divemaidmarion » 14.05.2009, 12:18

Seit nunmehr mehr als 3 Monaten versuche ich meine Angelegenheit mit der gesetzlichen Krankenkasse zu klären, leider bisher ohne Erfolg. Da es scheinbar eine kompliziertere Angelegenheit ist, schildere ich sehr ausführlich um was es geht.

Ich beabsichtige, für einige Zeit im Ausland zu leben und habe daher mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.2009 gekündigt.

Im Juni werde ich bis Ende Oktober nach Malta gehen, um dort Urlaub zu machen. Ich werde vielleicht den ein oder anderen Aushilfsjob als Kellner oder Tauchlehrer annehmen, aber vielleicht auch nicht. Jedenfalls werde ich kein Arbeitsverhältnis im deutschen Sinne eingehen und bin daher auch nicht in Malta sozialversicherungspflichtig.

Im Oktober werde ich dann für 4 - 6 Wochen nach Deutschland zurückkommen, um dann für ca 3 Jahre nach Asien zu gehen. Auch dort werde ich kein Arbeitsverhältnis eingehen, sondern lediglich jobben.

Meinen Wohnsitz werde ich in Deutschland behalten. Ich werde sicherlich auch immer mal wieder in den 3 Jahren Asienaufenthalt nach Deutschland zurückkehren.

Da mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.2009 endet, bin ich nicht mehr automatisch in der GKV (Barmer) pflichtversichert. Da ich aber weiterhin meinen Wohnsitz in Deutschland behalte unterliege ich der Versicherungspflicht nach dem SGB.

Nun zu meinen Überlegungen:
1.) Ich könnte meine Mitgliedschaft bei der GKV freiwillig fortführen und über die Auslandskarte auch in Malta Versicherungsschutz genießen, zwar eingeschränkt, aber immerhin. Außerdem wäre ich nach meiner Rückkehr nach Deutschland bis zu meinem Abflug nach Asien versichert. Sobald ich nach Asien fliege (Länder ohne Sozialversicherungsabkommen), muss ich mich privat krankenversichern. Oder trifft hier zu, dass ich den örtlichen Geltungsbereich verlasse und somit keine Versicherungspflicht i.S.d. SGB besteht (trotz Wohnsitz Deutschland, aber Nachweis anhand eines Flugtickets).

2.) Ich könnte ab Juni eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die der GKV entsprechenden Versicherungsschutz bestätigt und daher die Mitgliedschaft bei der GKV aufgehoben werden kann. Nachteil wäre, dass in den meisten Fällen bei der privaten Auslandskrankenversicherung kein Versicherungsschutz in Deutschland besteht, oder erst nach 6 Monaten Laufzeit, was im Oktober/November noch nicht der Fäll wäre.

Nun zu meinen Fragen:
Ausgangspunkt: Ich habe nicht sofort einen Arbeitsplatz und habe daher keinen Anspruch auf ALG oder bin krank und berufs- oder gar erwerbsunfähig.

Von den Sozialversicherungsträgern erhalte ich kein ALG, bin daher nicht pflichtversichert in der GKV. Ich erhalte auch keine Erwerbsunfähigkeitsrente, da ich die Vorraussetzungen nicht mehr erfülle (zu lange keine Pflichtbeiträge gezahlt).

1. Szenario
Nun meine Fragen zu einer Rückkehr nach Deutschland nach 3 Jahren Auslandsaufenthalt:

1.) Welcher Krankenversicherer muss mich nach einer Rückkehr in Deutschland versichern? Ist es die GKV, bei der ich zuletzt pflichtversichert war oder ist es die private Krankenversicherung, da ich dort zuletzt für meinen Auslandsaufenthalt krankenversichert war?

2.) Muss mich einer der beiden Versicherer aufnehmen und wenn ja, zu welchen Konditionen?

3.) Wer zahlt dann die Beiträge zur Krankenversicherung? Sofern ich ALG erhalte, zahlt es die Agentur für Arbeit, sofern ich aber kein ALG erhalte und mittellos wäre, wer zahlt dann?

4.) Besteht die Möglichkeit, eine Anwartschaft bei der GKV abzuschließen, so dass mich die GKV nach der Rückkehr wieder aufnehmen muss? Wenn ja, wie teuer ist so etwas?

5.) Wenn ich eine private Auslandsversicherung und die Anwartschaftsversicherung bei der GKV, welche Versicherung ist dann im Falle eine Deutschlandbesuchs zuständig und wer ist zuständig bei einer Rückkehr nach Deutschland?


2. Szenario:
In Asien gefällt es mir so gut, dass ich erst im Rentenalter oder mit Ende 50 nach Deutschland zurückkommen möchte. Ich werde mich auch dort lediglich mit Jobs "über Wasser" halte oder bin sowieso im Ausland ohne Sozialversicherungsabkommen. Meinen Wohnsitz werde ich in Deutschland behalten.

1.) Bin ich automatisch über die gesetzlichen Rentenversicherung in der Rentnerkrankenversicherung versichert (Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung habe ich Anspruch auf Rente)? M. E. dürfte ich es nicht sein, da ich nicht die Vorversicherungszeit der GKV (9/10 der zweiten Hälfte meines Erwerbslebens) erfülle. Besteht auch hier die Möglichkeit, diese Ansprüche über eine Anwartschaft aufrechtzuerhalten?

2.) Wenn nicht die Rentnerkrankenkasse für mich zuständig ist, wer muss mich dann versichern?

3.) Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz ins vertragslose Ausland verlege und im Rentenalter nach Deutschland zurückkommen? Wer ist dann zuständig.


So, dass waren zunächst einmal meine Überlegungen/Fragen hierzu. Ich habe nun mehrere Male mit diversen Personen bei meiner GKV oder mit einem Mitarbeiter der Rafaeles-Werkes (Auslandsberatung der BRD) gesprochen und habe immer unterschiedliche Aussagen bekommen. Mir wurde empfohlen, mich an die dvka oder an private Versicherer zu wenden, die Geschäftsstelle zu besuchen usw. Melde ich mich bei den genannten Institutionen, werde ich wieder an die GKV verwiesen, bzw. die Mitarbeiter der Geschäftsstellen wissen weniger als ich (kein Vorwurf: ist ja auch keine alltägliche Frage).

Der eine sagt, ich solle die Mitgliedschaft bei der GKV weiterführen, der nächste sagt, ist sowieso nicht möglich, da ich im vertragslosen Ausland bin. Dann solle ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen, wobei mir aber der nächste sagt, die gibt es nicht mehr. Eine weitere Variante ist, dass ich eine private Krankenversicherung bei einem ausländischen Versicherungsträger (egal welcher, Hauptsache kein deutscher Versicherer) und die Anwartschaftsversicherung abschließen soll, um bei der GKV wieder Pflichtmitglied zu werden usw.

Sobald ich nachfrage, wo dies schriftlich geregelt ist, da u. U. diese Mitarbeiter in einigen Jahren nicht mehr dort tätig sind oder ich deren mündliche Aussagen falsch verstanden habe, werde ich wieder an dvka oder sonstige Institutionen verwiesen, die mich wieder zurück an die GKV verweisen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Überlegungen ungewöhnlich und komplex sind. Ich hoffe auch nicht, dass ich mittellos und krank zurückkomme, aber ich möchte wenigstens wissen, wie die derzeitige gesetzliche Lage ist und was ich machen muss, um möglichst umfassend versichert zu sein.

Für möglichst umfassende Informationen oder Hinweise, wer sich mit solchen Dingen auskennt, wäre ich wirklich sehr dankbar.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.05.2009, 22:55

Oh weia, ist ja schon nen halben Lebenslauf, den Du hier einstellst.

Sorry, ich würde es anders machen.

Du wirst den Job zum 31.05.2009 verlieren.

Okay!

Dann melde Dich zum 01.06.2009 bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos und beantrage Arbeitslosengeld I. Alles tuti!

Danach gehst Du hin und exportierst aufgrund der EU-Vorschriften den Anspruch auf ALG I nach Malta.

Dort kannst Du auf jeden Fall - wenn die Voraussetzungen vorliegen - für min. 3 Monate den Anspruch auf ALG I nach Malta exportieren. Hierdurch bist Du dann auch bei einer GKV pflichtversichert und alles ist tuti!


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