keine Krankenversicherung bei minijob und alleinerziehend

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Heinz
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keine Krankenversicherung bei minijob und alleinerziehend

Beitragvon Heinz » 23.05.2009, 14:11

Hallo,

seit monaten bemüht sich meine freundin drum krankenversichert zu sein,aber dies scheint fast unmöglich zu sein,da
-Alleinerziehend
-vom ex mann geschieden
-monatliches einkommen von 250-399€
-kann nicht bei mir mit versichert sein,da nicht verheiratet.

gibt es eine möglichkeit sich trotzdem noch irgendwie zu versichern,außer eine freiwillige von 200€ im monat abzuschließen?

auf dem amt,Kv wird ihr kackendreist erzählt "sie solle doch wieder heiraten um kranken versichert zu sein mache doch viele so..."

wäre sehr dankbar für hilfreiche tipps.

MFG

Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.05.2009, 17:27

Öhm, sorry, seit dem 01.01.2009 soll normalerweise keiner mehr in Deutschland durch die Gegend rennen, der nicht krankenversichert ist.

Ich gehe davon aus, dass Deine Freundin zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen ist. Dann ist sie nämlich schon längst von der sog. Kralle (Versicherungspflicht der Nichtversicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) erfasst worden. D. h., sie ist schon pflichtversichert, weiss es aber noch nicht!

Damit muss die Freundin auch leider löhnen, geht kein Weg dran vorbei! Und jenes natürlich auch rückwirkend. Wenn sie nicht löhnt, passiert auch nicht viel, sie fliegt aus der Kv. auch nicht mehr raus. Der Anspruch gegenüber der Kv. wird auf ruhend gestellt. Aber in Notfällen und bei akuten Schmerzzuständen bekommt sie trotzdem Leistungen.

Die Beitragsschulden sind natürlich nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.

Wenn ihr beide in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, dann kannst Du deine Freundin von der Steuer absetzen. Hört sich gut an; Steuer absetzen! -fr-

Für diesen Steuerabsetzungsbetrag benötigst Du eine Bescheinigung vom Grundsicherungsträger für Arbeitsuchende. Der soll der Freundin bescheinigigen, wieviel Unterstützung sie bekommen würde, wenn Dein Einkommen nicht berücksichtigt werden würde. In dieser Höhe - allerdings gibt es hier eine Begrenzung - bekommst Du einen Absetzungsbetrag von der Steuer.

Ansonsten mal ein wenig googeln, wie das funktioniert. Ich wird nämlich vermutlich sein, wenn Du beim ALG II-Träger vorsprichst, dass der Sachbearbeiter erst einmal gar nicht weiss, was Du willst.


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