Seit 3 Monaten ohne Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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NinaHeusler
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Seit 3 Monaten ohne Krankenversicherung

Beitragvon NinaHeusler » 26.05.2009, 01:29

Hallo, ich habe eine Frage:

ich war bis ende febraur 2009 als student gesetzlich krankenversichert. ende febraur habe ich mein studium leider vorzeitig beendet und war / bin seitdem auf jobsuche.
nun ist es bereits mitte mai und ich habe leider noch keinen job gefunden.

im september diesen jahres werde ich ein neues studium beginnen, bin also definitiv ab dann wieder krankenversichert.

nun habe ich aber gelesen, dass eine versicherungspflicht besteht.

heisst das, dass ich wenn ich ab september wieder studiere, mich somit wieder bei einer KV anmelde, die monate in denen ich nicht versichert war (von 1. märz bis anfang september = 6 MONATE) komplett selber nachzahlen muss ?

auch wenn ich nicht einmal bei einem arzt war in der zeit ?

habe auch schon einen antrag auf harzt4 gestellt, der wurde aber abgelehnt weil meine wohung zu groß ist (ich wohne in einer eigentumswohung, kann also nicht mal eben schnell in eine kleinere wohnung umziehen nur weil ich 4-5 monate auf hartz4 angewiesen wäre).

derzeit bekomme ich von keiner stelle geld, habe durch meine laufenden rechungen ohnehin schon schulden die sich monatlich aufaddieren.
ich kann es mir nicht leisten, nun noch zusätzlich etwa 120 € im monat für eine KV zu bezahlen !!!
das hieße 6*120 euro = 720 euro zusätzliche schulden

wenn ich ab september wieder studiere, muss ich dann die beiträge (ca. 120 € im monat) für die komplette zeit in der ich nicht versichert war nachbezahlen wegen der versicherungspflicht ????
auch wenn ich nicht beim arzt war ?

ich habe ausserdem im internet gelesen, dass es "krankenhilfe" gibt. also, dass leute, die nicht krankenversichert sind zum sozialamt gehen können und dort einen krankenschein für einen arztbesuch bekommen.
der beitrag war von 2003.

Gibt es sowas noch oder ist seit einführung von hartz4 und der krankenversicherungspflicht alles anders ?? ...
...und der staat nötigt den mittellosen bürger schulden zu machen, indem man die beiträge für jeden monat, in dem man nicht versichert ist nachzahlen muss, unabhängig davon ob man beim arzt war und wenig oder überhaupt kein einkommen hat. ?!

ich hoffe auf ein paar ernstgemeinte antworten die mich beruhigen.

die besorgte nina :(

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.05.2009, 09:08

Beiträge von zuletzt gesetzlich Versicherten sind grundsätzlich nachzuzahlen (ca. 140 EUR/Monat Mindestsatz). Auch dann, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ausnahmen von der Nachzahlungspflicht gibt es, wenn der Versicherte die verspätete Meldung nicht zu vertreten hat und in Härtefällen wie z.B. Obdachlose.

Die Krankenhilfe der Sozialämter gibt es noch, allerdings nur für tatsächlich nicht Versicherte. Da bei zuletzt gesetzlich Versicherten eine Versicherung kraft Gesetzes besteht, verweisen die Sozialämter diese Fälle wiederum an die GKV. So hat der Gesetzgeber eine Umschichtung der Kosten vom Steuerzahler auf die Beitragszahler der GKV vorgenommen.

Außerdem gibt es noch Einrichtungen wie die Malteser Hilfsdienste, die in vielen größeren Städten eine kostenlose und anonyme medizinische Behandlung nicht Versicherter anbieten. Übrigens auch für kraft Gesetzes Versicherte, die sich aufgrund sehr hoher drohender Nachzahlungen faktisch nicht mehr trauen, sich an die GKV zu wenden oder selbst die laufenden Beiträge nicht bezahlen könnten.

Optimal wäre es, zumindest einen versicherungspflichtigen 401-EUR Job zu finden, dann laufen zumindest keine weiteren Beitragsschulden auf. Denn spätestens bei der Neuanschreibung an der Uni fällt die Versicherungslücke auf; wahrscheinlich schon vorher, falls sich die alte Kasse meldet und nach dem Versicherungsstatus fragt.

Falls kein ALG2 in Betracht kommt, gibt es noch die Möglichkeit von Wohngeld, für Eigentümer in Form eines Lastenzuschusses.

NinaHeusler
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Beitragvon NinaHeusler » 27.05.2009, 20:48

Also bin ich gezwungen alle monate ab dem zeitpunkt an dem ich arbeitslos bin komplett nachzuzahlen ?? unabhängig davon ob ich beim arzt war oder nicht ?

was is das denn für eine scheiss regelung ? da kann ich das geld ja auch zum fenster rauswerfen oder zum verfeuern in den kamin schieben...

der deutsche staat ist sooo scheisse und wird zudem bloß noch schlimmer !

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.05.2009, 21:01

der deutsche staat ist sooo scheisse und wird zudem bloß noch schlimmer !




Kann man leider betrachten wie ein Dachdecker.

Es gab hier im Forum auch schon Fälle gegeben, die richtig froh waren, dass es eine sog. Pflichtversicherung gibt. Sonst wären Haus und Hof futsch gewesen, zu dem der Rest des Lebens eine erhebliche Verschuldung.

Stelle Dir doch mal vor, Dir passiert morgen etwas. Du fällst unglücklich, liegst 3 Wochen im Koma anschliessend 3 Monate Reha; kostet nur schlappe 100.000,00 Euro; du hättest keine Kv.! Für die 100.000,00 Euro musst Du lange ackern; diese Schuld verfuscht Dir das ganze Leben; Du bist doch noch jung. Bis zum 31.03.2007 konnte so etwas passieren.

Jetzt nicht mehr; die 100.000,00 Euro werden von der Kv gelöhnt; da Du versicherungspflichtig bist. Das kostet nun einmal Kohle, aber dafür bist Du abgesichert.

NinaHeusler
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Beitragvon NinaHeusler » 27.05.2009, 21:12

Also kann ich auch jetzt, wo ich arbeitslos bin, keine Beiträge zahle und auch kein Hartz4 bekomme, einfach zum Arzt gehen ?

Mit meiner alten Krankenversicherungskarte ?

Obwohl ich nicht krankenversichert bin ??

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.05.2009, 21:30

Du kannst Dich gegen die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht wehren. Irgendwann wird Dich die Kv anschreiben und dann ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Wenn Du die Beiträge nicht zahlen kannst, dann hast Du trotzdem in Notfällen und bei aktuten Schmerzuständen, sowie bei Schwangerschaft einen Anspruch gegenüber der Kv.

Also im Klartext, nix löhen aber dennoch eine Grundversorgung!


Was will man mehr.

Du solltest ganz schnell Kontakt mit der Kv. aufnehmen und alles klären.

Aber eins ist auch schon einmal klar, die Beitragsschulden sind nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.


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