Familienversichert -> Selbstständiger

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Noah
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Familienversichert -> Selbstständiger

Beitragvon Noah » 03.06.2009, 11:54

Guten Tag,

ich habe vor mich demnächst Selbstständig zu machen. Bin derzeit aber noch über meine Eltern Familienversichert.
Ist es möglich, dass ich die Familienversicherung noch weiterlaufen lasse, bis ich nächstes Jahr den Steuerbescheid bekomme, wieviel ich tatsächlich verdient habe. Dann auch nächstes Jahr einfach den Betrag nachzahle. Weil erst nächstes Jahr mit dem Steuerbescheid weiß ich, ob ich tatsächlich über die Monatliche Einkommensgrenze tatsächlich überschreite, womit ich keine Berechtigung auf Familienversicherung habe?
Gibt es eine Meldepflicht? Wenn ja, wie melde ich Ihnen das, denn beim letzten mal wollten sie mir direkt einen Vertrag für freiwilligversicherte geben. So das direkt der Betrag fällig ist.

Vielen Dank

Noah

PS: Hoffe hab mich verständlich ausgedrückt ansonsten wären Rückfragen sehr lieb.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.06.2009, 23:16

Also, die Familienversicherung ist nicht einzig und allein von dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit abhängig.

Sonst würde doch jeder hauptberuflich Selbständige - der derzeit in der Wirtschaftskrise Miese macht - in die kostenlose Familienversicherung kommen.

Es gibt hier mehrere Faktoren, die zu berücksichtigen sind:




die Familienversicherung ist nicht möglich, wenn

- die hauptberuflich selbständige Tätigkeit eine wirtschaftliche Bedeutung hat

- die Tätigkeit min. 18 Std. wö. (incl. Vor- und Nachbereitung) verrichtet wird

- 1 Arbeitnehmer angestellt ist, der über 400,00 Euro monatlich verdient


Alles muß im Zusammenhang beurteilt werden!

Also, nicht nur die Höhe des Einkommens, welches vielleicht unterhalb von 360,00 Euro im Monat liegt.

Will heissen, 300,00 Euro im Monat bei 40 Stunden pro Woche Maloche; führt nicht zur kostenlosen Familienversicherung.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.06.2009, 23:25

Rossi hat geschrieben:Also, die Familienversicherung ist nicht einzig und allein von dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit abhängig.

Sonst würde doch jeder hauptberuflich Selbständige - der derzeit in der Wirtschaftskrise Miese macht - in die kostenlose Familienversicherung kommen.

Es gibt hier mehrere Faktoren, die zu berücksichtigen sind:




die Familienversicherung ist nicht möglich, wenn

- die hauptberuflich selbständige Tätigkeit eine wirtschaftliche Bedeutung hat

- die Tätigkeit min. 18 Std. wö. (incl. Vor- und Nachbereitung) verrichtet wird

- 1 Arbeitnehmer angestellt ist, der über 400,00 Euro monatlich verdient


Alles muß im Zusammenhang beurteilt werden!

Also, nicht nur die Höhe des Einkommens, welches vielleicht unterhalb von 360,00 Euro im Monat liegt.

Will heissen, 300,00 Euro im Monat bei 40 Stunden pro Woche Maloche; führt nicht zur kostenlosen Familienversicherung.


Hallo Rossi,
alles richtig aber sein Gedankengang ist schon okay.
Wenn er sich darüber im Klaren ist dass er ggf. nachzahlen muss dann kann er den Einkommensteuerbescheid schon abwarten. Wenn die Kasse
dann eine Überprüfung der Familienversicherung turnusmäßig vornimmt und er dann seine (rückwirkende) Selbständigkeit erklärt, beendet die Kasse rückwirkend die Fahi. und er zahlt nach aufgrund seines realen Einkommen mindestens nach der Mindestbemessungsgrenze.
Ich sehe da keine Probleme.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 03.06.2009, 23:58

Sorry, Günter, Du weist doch genau, dass Noah mitteilungspflichtig ist. Jenes ergibt sich schon aus den Meldepflichten gem. §§ 198 ff. SGB V. Ich brauche mit Dir keinen Exkurs durch´s SGB V machen.

So, und wenn schon jetzt feststeht, dass bspw. die Tätigkeit aus der hauptberuflichen Selbständigkeit mehr als 18 Stunden wöchentlich beträgt (Vor- und Nacharbeit incl.), dann kann sich Noah den späteren Steuerbescheid 3-mal einrahmen, weil er sowieso aus der Familienversicherung rückwirkend fliegt.

Also, bitte alle Kriterien berücksichtigen; nicht nur die Einkommensgrenze. So verkaufe ich es zumindest auf den Seminaren!!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.06.2009, 00:31

Rossi hat geschrieben:Sorry, Günter, Du weist doch genau, dass Noah mitteilungspflichtig ist. Jenes ergibt sich schon aus den Meldepflichten gem. §§ 198 ff. SGB V. Ich brauche mit Dir keinen Exkurs durch´s SGB V machen.

So, und wenn schon jetzt feststeht, dass bspw. die Tätigkeit aus der hauptberuflichen Selbständigkeit mehr als 18 Stunden wöchentlich beträgt (Vor- und Nacharbeit incl.), dann kann sich Noah den späteren Steuerbescheid 3-mal einrahmen, weil er sowieso aus der Familienversicherung rückwirkend fliegt.

Also, bitte alle Kriterien berücksichtigen; nicht nur die Einkommensgrenze. So verkaufe ich es zumindest auf den Seminaren!!


Hallo Rossi,

wo du doch sonst deine "Beratung" so formulierst in dem du auch die "Schwächen" der Gesetzgebung genüsslich beschreibst kannst du nun doch nicht über meinen Beitrag "befremdet" sein.
Was wird den passieren in diesem Fall ??
Er wird zur gegebenen Zeit seine Erklärung abgeben - die Kasse wird feststellen dass die Familienversicherung rückwirkend beendet werden muss und wird ihn einstufen, womöglich als Selbständigen - na und ??
Er weiss das, hat seinen wahrscheinllichen Beitrag zurückgelegt, vielleicht sogar angelegt und erhält dann die Rechnung seiner Kasse - mit Sicherheit passiert da nichts weiter - was soll denn die Kasse tun - ihn verklagen ??
Die Kasse wird doch froh sein, dass er sich bei Ihr versichern wird und ohne murren den Beitrag nachbezahlt statt zur Konkurrenz zu gehen.
Und ausserdem könnte in diesem Falle nicht ihn selbst verantwortlich machen sondern allenfalls seinen Vater oder seine Mutter denn diese wurden, wenn überhaupt, darauf aufmerksam gemacht dass sie Veränderungen jeglicher Art der Kasse mitzuteilen haben, doch nicht das Kind selbst, oder siehst du das anders ??
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.06.2009, 00:55

Sorry Günter, ich muss Dir doch nicht die Grundzüge des SGB V erklären.

Ich schöpfe immer nur die völlig legalen Wege, unter Berücksichtigung vielleicht irgendwelcher gesetzlichen Lücken aus.

Aber hier ist es mehr als eindeutig.

206 SGB V Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten



(1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist,

...

2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen.





Wir halten doch mal gemeinsam fest, jenes ist eine Änderung in den Verhältnissen.

Okay, der Kunde teilt diese selbständige Tätigkeit entgegen seiner Mitteilungspflicht nicht mit.

Dafür hat sich unser lieber Gesetzgeber auch etwas ausgedacht!

307 SGB V Bußgeldvorschriften



1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 291a Abs. 8 Satz 1 eine dort genannte Gestattung verlangt oder mit dem Inhaber der Karte eine solche Gestattung vereinbart.



(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

...

2. entgegen § 206 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt oder

...


(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden


Also Günter, das kann unter Umständen dann bis max. 2.500,00 Euro Bußgeld kosten.

Der Rossi ist und will immer fair bleiben, auch gegenüber den Krankenkassen!!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.06.2009, 06:53

Hallo Rossi,
na, dann werde ich mich mal schlau machen (nicht nur bei mir im Hause) ob diese Rechtsvorschrift in puncto. rückwirkendes Ende der Fahi. in der Praxis auch angewandt wird -wenn ich alleine nur die Fälle nehme, die ich selbst erlebt habe und das hochrechne da käme für die Kassen insgesamt ja mächtig viel Geld raus.
Aber ich sage schon mal vorher (die Kasse kann),
ich glaube, da kommt keine grosse Zahl raus bei denen eine Geldbuße deswegen verhängt wurde - Theorie und Praxis eben - schließlich sind das ja alles Kunden bei den Kassen und keine Bürger wie beim Sozialamt beispielsweise.
Gruß
Guenter

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Beitragvon Rossi » 05.06.2009, 16:12

schließlich sind das ja alles Kunden bei den Kassen und keine Bürger wie beim Sozialamt beispielsweise.


Na, da kann man wohl geteilter Meinung sein. Bei uns sind es seit Jahren defintiv auch Kunden. Unsere Bürgermeisterin sagt immer, wir sind ein Dienstleister. Und so verstehe ich auch meinen Auftrag.

Jetzt aber zu der eigentlichen Sache.

Klaro, ich kann mir vorstellen, dass diese Bugßgeldvorschrift ein Schattendasein bei der Kv. darstellt.

Ich persönlich berate aber immer auf alle Eventualitäten hin, denn schliesslich soll die Beratung allumfassend sein.



Wichtig in diesem Zusammenhang, wenn die Tätigkeit die 18 Stundengrenze wöchentlich überschreitet, dann fliegt man definitiv aus der Famlienversicherung.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.06.2009, 11:33

Wichtig in diesem Zusammenhang, wenn die Tätigkeit die 18 Stundengrenze wöchentlich überschreitet, dann fliegt man definitiv aus der Famlienversicherung.[/quote]

Hallo Rossi,

und schon wieder muss ich die Praxis beschreiben - dies tue ich in dem
ich das Wörtchen "definitiv" da oben streiche und mit "muss man damit rechnen aus der Familienversicherung rauszufliegen".
Es handelt sich bei solchen Fällen immer um "Einzelfälle" - du kennst den Spruch "Da wo kein Kläger...."

Gruß

Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.06.2009, 14:01

Das machen die Krankenkassen aber bei uns anders!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.06.2009, 15:23

Rossi hat geschrieben:Das machen die Krankenkassen aber bei uns anders!


Hallo Rossi,

ach ja ?? - woher weisst Du das denn ??
Ich denke nicht dass du fallbezogene Entscheidungen einer Kasse mitgeteilt bekommst. Deine Informationen, die ich ganz bestimmt nicht im geringsten anzweifele können aber doch nur informeller Art sein - so in etwa so als wenn du mich fragst wie wir es denn bei solchen Fällen grundsätzlich händeln, aber ob ich Herrn X. tatsächlich mit 19 Stunden wöchentlich als hauptberuflich Selbständig einstufe oder nicht, dass weißt du nicht.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 06.06.2009, 19:30

Ich bekomme es sehrwohl in der Praxis mit, schliesslich gebe ich auch für die ARGEN SGB II-Seminare und dort ist es immer wieder Besprechungsthema!

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Beitragvon Czauderna » 07.06.2009, 12:33

Rossi hat geschrieben:Ich bekomme es sehrwohl in der Praxis mit, schliesslich gebe ich auch für die ARGEN SGB II-Seminare und dort ist es immer wieder Besprechungsthema!


Hallo Rossi,

sorry, aber das ist keine Praxis - das sind Seminare - und wenn dort Krankenkassenmitarbeiter dir etwas über die Praxis erzählen werden Sie das genau in der Art und Weise tun wie ich es beschrieben habe oder glaubst Du ernsthaft dass z.B. ein Mitarbeiter der AOK in einem Seminar bei Dir aus dem "Nähkästchen" plaudert wenn im gleichen Seminar auch noch Mitarbeiter von Barmer, TKK, BKK oder DAK sitzen und umgekehrt ??

Wir sollten aber deshalb nun nicht streiten - was sollen die Leser von uns denken ??

Deine Aussagen sind richtig und korrekt und wie sagst Du so schön - der Rossi kocht auch nur mit Wasser.

Gruss

Czauderna

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Beitragvon Rossi » 07.06.2009, 19:00

Nun ich denke mal, Noah wird zwischen den Zeilen lesen können, was die 18 Stunden Grenze angeht.

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Beitragvon Czauderna » 07.06.2009, 19:06

Rossi hat geschrieben:Nun ich denke mal, Noah wird zwischen den Zeilen lesen können, was die 18 Stunden Grenze angeht.


hallo Rossi,

und schon sind wie wieder beisammen.

Das "zwischen den Zeilen lesen" - eine Kunst die Forumsleser beherrschen sollten.

Gruß

Czauderna


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