Mitte 2007 wurde ich, Jg. 1956, wegen eines Burnout-Syndroms arbeitsunfähig. Wurde dann während AU gekündigt. Wegen Selbständigkeit und als lt. Angestellter war ich mehr als 10 Jahre privat KV. In Absprache mit dem Arzt versuchte ich ab September 2008 wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren und erhielt ALG1, vermittelbar mit Einschränkungen. In Verbindung mit dem ALG-Bezug wechselte ich von der PKV in die GKV. Im März 2009 stellte ich auf Anraten meines Arztes einen Antrag auf EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit. Seit 4 Wochen bin ich auch wieder AU geschrieben.
Wie ich einschätze, erfülle ich die Vorversicherungszeit zur KVdR nicht, da ich zur Antragstellung erst 6 Monate in der GKV und insgesamt nicht die 9/10 schaffe.
Meine 2 Fragen:
a.) Ich habe ja meine (günstige) PKV kündigen MÜSSEN, wo werde ich dann bei EM-Rentenbezug krankenversichert? Gibt es eine Chance auf KVdR?
b.) Kann es Probleme mit den Krankengeld geben, wenn die GKV z.B. feststellt, dass ich nicht in die KVdR kann?
EM-Rentenantrag, Ex-PKV, Krankengeld
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Re: EM-Rentenantrag, Ex-PKV, Krankengeld
EM-Rente2009 hat geschrieben:a.) Ich habe ja meine (günstige) PKV kündigen MÜSSEN
Das ist nicht ganz richtig, bei ALG-Bezug wäre eine Befreiung möglich gewesen und auf jeden Fall die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung.
EM-Rente2009 hat geschrieben:wo werde ich dann bei EM-Rentenbezug krankenversichert? Gibt es eine Chance auf KVdR?
KVdR wohl nicht, wenn die 9/10-Belegung nicht erfüllt ist. Ansonsten kommt es darauf an, wann die Rente ggf. bewilligt wird, ob es mit einer freiwilligen Versicherung in der GKV weitergeht (bei einem Jahr Vorversicherung) oder zurück in die Private.
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