Hallo Forum,
folgender Sachverhalt nebst Frage:
Ich (Mann) Selbstständig/freiwillig in PKV
+Frau GKV +Kinder über Familienversicherung mitversichert.
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Scheidung
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Mann Selbstständig/ PKV
Frau Hartz IV+Kinder bei der Frau
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Streit Tochter-Frau
Tochter seit 2 Monaten bei mir
Fragen:
1. Kann meine Tochter(14J)weiter familienversichert sein ?
2. Wenn ja, kann meine Exfrau diese Familienversicherung eigenmächtig beenden ?
Vielen Dank für eure Hilfe !!
Familienversicherung, Scheidung, Tochter bei mir
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Allerdings muß man sehen, dass hier die Frau - als Stammversicherte - grundsätzlich den Meldebogen für die Familienversicherung bei ihrer Kasse einzureichen hat.
Wenn die Mutter dieses jedoch nicht macht, könnte es nämlich Probleme geben. Die Kasse wird dann sagen, ohne Meldebogen können wir die Familienversicherung nicht feststellen. Und dann ist das Problem aktuell.
Sofern die Familienversicherte (Kind) allerdings nicht im Haushalt des Stammversicherten (Mutter) lebt, kann der Meldebogen auch vom Familienversicherten (Kind) unterschrieben werden. Dann kommt aber wieder das sog. aaabbber! Das Kind ist erst 14 Jahre alt und kann somit selber keine Anträge auf Sozialleistungen stellen. Dieses geht erst mit 15 Jahren. Aber auch in dieser Konstellation gibt es ein Schlupfloch; hier kann dann nämlich der Vater (Du) den Meldebogen als Erziehungsberechtigter für das Kind unterschreiben.
Es dürte also nix passieren; man muss nur wissen wie es geht!
Wenn die Mutter dieses jedoch nicht macht, könnte es nämlich Probleme geben. Die Kasse wird dann sagen, ohne Meldebogen können wir die Familienversicherung nicht feststellen. Und dann ist das Problem aktuell.
Sofern die Familienversicherte (Kind) allerdings nicht im Haushalt des Stammversicherten (Mutter) lebt, kann der Meldebogen auch vom Familienversicherten (Kind) unterschrieben werden. Dann kommt aber wieder das sog. aaabbber! Das Kind ist erst 14 Jahre alt und kann somit selber keine Anträge auf Sozialleistungen stellen. Dieses geht erst mit 15 Jahren. Aber auch in dieser Konstellation gibt es ein Schlupfloch; hier kann dann nämlich der Vater (Du) den Meldebogen als Erziehungsberechtigter für das Kind unterschreiben.
Es dürte also nix passieren; man muss nur wissen wie es geht!
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