Hallo,
ich bin momentan angestellt und gesetzlich versichert. Außerdem betreibe ich ein Kleingewerbe (monatlicher Gewinn ca. 50-100 Euro).
Da mein Arbeitsverhältsnis demnächst endet und ich noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, habe ich gerade mit meiner Versicherung telefoniert und gefragt, was es kosten würde, wenn ich mich bei ihnen freiwillig versichere. Antwort war: Wenn ich selbständig bin, über 300 Euro. Falls ich das Gewerbe abmelde, nur 140 Euro.
Was meint ihr dazu? Muss ich das Gewerbe tatsächlich abmelden oder gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen?
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Sonnenblume
Hohe Beiträge, da selbständig, aber kaum Gewinn
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Hallo Sonnenblume,
Die Kasse hat ein wenig Recht
300 Euro istder normale Beitrag Einstiegsbeitrag für Hauptberuflich Selbstständige.
Bitte das Gespräch mit der Kasse suchen.
Argumente Kleingewerbe, Nebenberuflich, geringe Einnahmen, Steuerbescheid oder BWA mitnehmen.
Mir sind Fälle bekannt für 140 Euro.
Gruß
Die Kasse hat ein wenig Recht

300 Euro istder normale Beitrag Einstiegsbeitrag für Hauptberuflich Selbstständige.
Bitte das Gespräch mit der Kasse suchen.
Argumente Kleingewerbe, Nebenberuflich, geringe Einnahmen, Steuerbescheid oder BWA mitnehmen.
Mir sind Fälle bekannt für 140 Euro.
Gruß
Na ja, ob die Kasse Recht hat, bezweifele ich!
Klaro, wenn man hauptberuflich selbständig ist, dann haben wir andere - sprich höhere - Mindestbemessungsgrundlagen. D. h., es wird im Bereich der frei. Kv. teuer.
Aber wann ist man überhaupt hauptberuflich selbständig?
Es gibt hier mehrere Anhaltspunkte, die erfüllt sein sollten.
1. Die Tätigkeit sollte eine wirtschaftliche Bedeutung haben
2. Mehr als 18 Stunden wöchentlich tätig (incl. Vor- und Nacharbeit)
3. Bspw. einen Arbeitnehmer oberhalb von 400,00 Euro angestellt.
Diese Merkmale muss man insgesamt prüfen und abwägen, ob man hauptberuflich selbständig ist.
Aber na ja, ein Kleingewerbe????
Klaro, wenn man hauptberuflich selbständig ist, dann haben wir andere - sprich höhere - Mindestbemessungsgrundlagen. D. h., es wird im Bereich der frei. Kv. teuer.
Aber wann ist man überhaupt hauptberuflich selbständig?
Es gibt hier mehrere Anhaltspunkte, die erfüllt sein sollten.
1. Die Tätigkeit sollte eine wirtschaftliche Bedeutung haben
2. Mehr als 18 Stunden wöchentlich tätig (incl. Vor- und Nacharbeit)
3. Bspw. einen Arbeitnehmer oberhalb von 400,00 Euro angestellt.
Diese Merkmale muss man insgesamt prüfen und abwägen, ob man hauptberuflich selbständig ist.
Aber na ja, ein Kleingewerbe????
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