Nachzahlung AOK Bayern
Verfasst: 07.12.2006, 17:02
Ein Bekannter, frisch selbsständig, erzählte mir stolz das er in die AOK Bayern gegangen ist, da die AOK bei Selbsständigen keine höheren Beiträge nachfordert.
Konkretes Beispiel:
Er wurde im Jahr 2006 mit dem Mindestsatz eingestuft, aufgrund eines fehlenden Steuerbescheids.
Nun hat er in 2006 aber Umsätze im Bereich von 90.000 EUR gemacht.
Er ist der festen Überzeugung das er NICHT NACHZAHLEN muss, da der höherere Beitrag erst zum Zeitpunkt des Steuerbescheides neu berechnet wird.
Ich bin der Meinung das er ordentlich Nachzahlen muss.
Wer hat Recht ?
Konkretes Beispiel:
Er wurde im Jahr 2006 mit dem Mindestsatz eingestuft, aufgrund eines fehlenden Steuerbescheids.
Nun hat er in 2006 aber Umsätze im Bereich von 90.000 EUR gemacht.
Er ist der festen Überzeugung das er NICHT NACHZAHLEN muss, da der höherere Beitrag erst zum Zeitpunkt des Steuerbescheides neu berechnet wird.
Ich bin der Meinung das er ordentlich Nachzahlen muss.
Wer hat Recht ?