freiwillig "selbstständig" versichert
Verfasst: 30.06.2009, 19:55
Hallo zusammen,
es geht um freiwillig "selbstständig" versicherung. Und zwar bekomme ich zZt ALG1 habe im Juli die Möglichkeit als freier Mitarbeiter unterzukommen.
Da ich ja dann keine Sozialleistungen beziehe, muss ich mich ja bei meiner GKV (war ich zuletzt) freiweillig "selbstständig" versichern. Habe also dort angerufen und versucht herauszufinden wieviel sowas kostet.
Dann wurde mir erklärt ~345€ im Monat (KV + Pflege). Da aber der erwartet Verdienst irgendwie nur zwischen 600-800€ / Monat liegen wird, finde ich das ziemlich viel. Von dem Rest müsste ja noch Miete und Lebensunterhalt bezahlt werden.
Also habe ich gefragt ob es die Möglichkeit gibt zu reduzieren. Dann wurde mir erklärt:
- ja, wenn ich nebenberuflich tätig bin
- ja, wenn mein Einkommen unter 1250€ im Monat bleibt
- sonst, nein
Nebenberuflich war die Bedingung das ich verheiratet sein muss und mein Ehepartner Hauptverdiener ist (und das auch entsprechend bestätigt), oder ich bei meinen Eltern lebe (tue ich aber auch nicht und bin älter als 27J).
Ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und wir sind nicht verheiratet, leben aber in einem Haushalt.
Also habe ich die Unterlagen zu Beitragserniedrigung beantragt und da steht doch glatt drin, das auch der Verdienst des Ehepartners, und des Lebensgefährten (mit gleichem Wohnsitz)! bei der Berechnung berücksichtigt wird. Naja damit bleibe ich halt nicht mehr unter der Bemessungsgrenze. Habe auch extra nochmal angerufen und gefragt ob ich es richtig verstehe, scheint aber so.
Hat jemand von Euch schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Gibt es eine Möglichkeit das mein Lebenspartner mir eine Bestätigung austellt, dass er Hauptverdiener ist (habe hier leider widersprüchliche Angaben von der KV) und ich damit meine Einkommen als Nebeneinkommen versichern kann? Wäre ich dann voll versichert?
Und wie hoch darf mein Einkommen (punktuell? über das Jahr verteilt?) gegenüber dem Haupteinkommen sein? (Die Aussage der KV, deutlich niedriger finde ich nicht so schlüssig) (zu schlagen gilt es 1600€ Brutto / 1200€ netto)
Oder ist das der volle Ernst der KV?, weil als Konsequenz müsste ich tatsächlich arbeitslos bleiben, da ich es sonst nicht finanzieren kann (habe ein kapitale Lebensversicherung, deswegen wirds kein ALG2 geben oder entsprechende Zusatzleistungen (Vorschlag des Arbeitsamtes), aber die möchte ich ungern auflösen, weil ich noch relativ jung bin und hoffe in den nächsten Monaten eine Festanstellung zu finden).
Will mich aber auch nicht auf meinem ALG1 ausruhen und da wäre die Stelle eigentlich ideal.
Nach mehreren längeren Telefonaten mit der KV bin ich leider immer noch nicht schlauer, weil in den oben genannten Punkten bekomme ich immer wieder widersprüchliche Aussagen.
Hat jemand hier einen Tip wo ich die Infos in hoffentlich verständlichen Worten finde, oder weiß jemand wie es bei den oben genannten Punkten geregelt ist? Fände es schade wenn es daran scheitern würde.
Gruss und schon mal ein herzliches Dankeschön im Voraus.
cleo
es geht um freiwillig "selbstständig" versicherung. Und zwar bekomme ich zZt ALG1 habe im Juli die Möglichkeit als freier Mitarbeiter unterzukommen.
Da ich ja dann keine Sozialleistungen beziehe, muss ich mich ja bei meiner GKV (war ich zuletzt) freiweillig "selbstständig" versichern. Habe also dort angerufen und versucht herauszufinden wieviel sowas kostet.
Dann wurde mir erklärt ~345€ im Monat (KV + Pflege). Da aber der erwartet Verdienst irgendwie nur zwischen 600-800€ / Monat liegen wird, finde ich das ziemlich viel. Von dem Rest müsste ja noch Miete und Lebensunterhalt bezahlt werden.
Also habe ich gefragt ob es die Möglichkeit gibt zu reduzieren. Dann wurde mir erklärt:
- ja, wenn ich nebenberuflich tätig bin
- ja, wenn mein Einkommen unter 1250€ im Monat bleibt
- sonst, nein
Nebenberuflich war die Bedingung das ich verheiratet sein muss und mein Ehepartner Hauptverdiener ist (und das auch entsprechend bestätigt), oder ich bei meinen Eltern lebe (tue ich aber auch nicht und bin älter als 27J).
Ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und wir sind nicht verheiratet, leben aber in einem Haushalt.
Also habe ich die Unterlagen zu Beitragserniedrigung beantragt und da steht doch glatt drin, das auch der Verdienst des Ehepartners, und des Lebensgefährten (mit gleichem Wohnsitz)! bei der Berechnung berücksichtigt wird. Naja damit bleibe ich halt nicht mehr unter der Bemessungsgrenze. Habe auch extra nochmal angerufen und gefragt ob ich es richtig verstehe, scheint aber so.
Hat jemand von Euch schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Gibt es eine Möglichkeit das mein Lebenspartner mir eine Bestätigung austellt, dass er Hauptverdiener ist (habe hier leider widersprüchliche Angaben von der KV) und ich damit meine Einkommen als Nebeneinkommen versichern kann? Wäre ich dann voll versichert?
Und wie hoch darf mein Einkommen (punktuell? über das Jahr verteilt?) gegenüber dem Haupteinkommen sein? (Die Aussage der KV, deutlich niedriger finde ich nicht so schlüssig) (zu schlagen gilt es 1600€ Brutto / 1200€ netto)
Oder ist das der volle Ernst der KV?, weil als Konsequenz müsste ich tatsächlich arbeitslos bleiben, da ich es sonst nicht finanzieren kann (habe ein kapitale Lebensversicherung, deswegen wirds kein ALG2 geben oder entsprechende Zusatzleistungen (Vorschlag des Arbeitsamtes), aber die möchte ich ungern auflösen, weil ich noch relativ jung bin und hoffe in den nächsten Monaten eine Festanstellung zu finden).
Will mich aber auch nicht auf meinem ALG1 ausruhen und da wäre die Stelle eigentlich ideal.
Nach mehreren längeren Telefonaten mit der KV bin ich leider immer noch nicht schlauer, weil in den oben genannten Punkten bekomme ich immer wieder widersprüchliche Aussagen.
Hat jemand hier einen Tip wo ich die Infos in hoffentlich verständlichen Worten finde, oder weiß jemand wie es bei den oben genannten Punkten geregelt ist? Fände es schade wenn es daran scheitern würde.
Gruss und schon mal ein herzliches Dankeschön im Voraus.
cleo