Zu Unrecht erhobene Beiträge
Verfasst: 03.07.2009, 17:54
Hallo,
neeehmen wir mal folgendes an,:
Person A ist seit ihrer Geburt über den Vater, Familienversichert.
Nun heiratet Person A, einen Mann der nicht Versicherungspflichtig ist. A fragt regelmäßig bei der Krankenversicherung nach, ob sie dann noch FAMILIENversichert über den Vater sein könnte, Antwort NEIN. Erneute Nachfrage mit vorlage des Gesetzestext, Antwort NEIN. Person A wird nun dazu gezwungen sich Freiwillig bei dieser Versicherung zu versichern und fragt erneut nach. Widerspruchsausschuß entscheidet: NEIN.
Person A bittet das Bundesversichertenamt zur Überprüfung. Dieses kommt nun zum Entschluß das Person A dort noch FAMILIENVERSICHERT sein kann.
Es geht nun um eine Stange Geld (mehrere Tausende Euros) die die Versicherung also zu UNRECHT kassiert hat. Auch haben, in meinen Augen, die verschiedenen Sachbearbeiter und der Widerspruchsausschuß ja hier eine Falschaussage getroffen, die schon fast an Betrug grenzt.
A trifft eine kurze Rücksprache mit dem Rechtsanwalt, dieser sagt die Versicherung muss das Geld zurück zahlen.
Hat hier jemand Erfahrungen mit gemacht?
Muss Sie das Geld zurückzahlen? Wird sie es ,freiwillig, tun?
neeehmen wir mal folgendes an,:
Person A ist seit ihrer Geburt über den Vater, Familienversichert.
Nun heiratet Person A, einen Mann der nicht Versicherungspflichtig ist. A fragt regelmäßig bei der Krankenversicherung nach, ob sie dann noch FAMILIENversichert über den Vater sein könnte, Antwort NEIN. Erneute Nachfrage mit vorlage des Gesetzestext, Antwort NEIN. Person A wird nun dazu gezwungen sich Freiwillig bei dieser Versicherung zu versichern und fragt erneut nach. Widerspruchsausschuß entscheidet: NEIN.
Person A bittet das Bundesversichertenamt zur Überprüfung. Dieses kommt nun zum Entschluß das Person A dort noch FAMILIENVERSICHERT sein kann.
Es geht nun um eine Stange Geld (mehrere Tausende Euros) die die Versicherung also zu UNRECHT kassiert hat. Auch haben, in meinen Augen, die verschiedenen Sachbearbeiter und der Widerspruchsausschuß ja hier eine Falschaussage getroffen, die schon fast an Betrug grenzt.
A trifft eine kurze Rücksprache mit dem Rechtsanwalt, dieser sagt die Versicherung muss das Geld zurück zahlen.
Hat hier jemand Erfahrungen mit gemacht?
Muss Sie das Geld zurückzahlen? Wird sie es ,freiwillig, tun?