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Droht eine gewaltige Rückzahlung ?

Verfasst: 11.12.2006, 14:54
von Erfurter
Ich beabsichtige innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung meinen Status vom Angestellten zum Selbständigen zu wechseln, meine Frau und Kinder sind dabei mit familienversichert.
Dabei sind mir allerdings folgende Bedenken in Bezug auf eine mögliche Rückzahlungsforderung seitens der Kasse gekommen.
Mein Lohn aus dem Angestelltenverhältnis betrug ca. 800 Euro woraus sich mein Beitragssatz berechnete.
Die letzten drei Jahre bezog ich allerdings noch Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (der ich nun ausschließlich nachgehen möchte) und aus Vermietung und Verpachtung.

Nach derartigen Einkünften wurde ich aber für die Dauer meines Angestelltenverhältnisses nie gefragt und habe sie dementsprechend auch nicht angegeben.

Kann die Kasse nun rückwirkend Forderungen geltend machen, bzw. meine Steuerbescheide der Vergangenheit anfordern?

Spielen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auch im angestelltenverhältnis für die Beitragsberechnung eine rolle?

Was kann ich bestenfalls tun um eine Rückforderung zu vermeiden?

Vielen Dank für die Mühe

Erfurter

Verfasst: 11.12.2006, 15:42
von Andi
Also wenn man pflichtversicherter Arbeitnehmer ist, werden die Beiträge nach dem Arbeitseinkommen gezahlt, nicht von Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung.

Inwieweit sich die selbstständige Nebentätigkeit auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Ausschlaggebender Faktor für eine Versicherungsfreiheit ist der Umfang der selbstständigen Tätigkeit, d. h., es ist festzustellen, ob der Arbeitnehmer hauptberuflich selbstständig tätig wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine zusätzliche Kraft, die sozialversicherungspflichtig ist, d. h. über 400 Euro Einkommen monatlich erhält, von ihm eingestellt wurde.

Also wie du es geschildert hast, warst du nebenberuflich selbständig und dann müssen auch keine Beiträge gezahlt werden.

Die Beitragsberechung für freiwillige Mitglieder wird in der Satzung der jeweiligen Kasse geregelt. Da werden zur Berechnung des Beitrages alle Einküfte gezählt, wie Arbeitslohn, Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Bruttoeinnahmen), Mieten, Pacht Zinsen, Renten, usw.

Also mit einer Rückforderung würde ich nicht rechnen, da du nebenberuflich selbständig warst. Aber für die Zukunft wirst du wohl flott den Höchstbeitrag (ca. 500 EUR) erreichen. Für die Beitragsberechnung werden nämlich deine Bruttoeinküfte zugrunde gelegt.

Verfasst: 11.12.2006, 16:46
von Erfurter
Vielen Dank für die promte Antwort...
tja, das mit dem Höchstbeitrag habe ich mir schon fast gedacht. Gilt die Einbeziehung von Vermietung und Verpachtung denn bei allen gesetzlichen Kassen ?

Nochmal Danke für die Mühe,

Erfurter

Verfasst: 11.12.2006, 17:05
von Andi
Gilt die Einbeziehung von Vermietung und Verpachtung denn bei allen gesetzlichen Kassen ?


ich kenne keine, die darauf verzichtet.