Wechsel von der PKV -> freiwillige GKV

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Sascha
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Wechsel von der PKV -> freiwillige GKV

Beitragvon Sascha » 13.07.2009, 10:11

Hallo zusammen,

nach diversen nichtssagenden Telefonaten mit der ARGE, bin ich heute auf das Forum hier gestoßen.
Vielleicht kann mir ja geholfen werden.

Die Problematik ist folgende: Ich war in der Vergangenheit ca. 2,5 Jahre selbständig und in dieser Zeit auch privat versichert.
Die Selbständigkeit habe ich zum 30.04.09 aufgegeben und am 04.05.09 ein Praktikum begonnen. Leider habe ich es versäumt, mich für die dazwischen liegenden Tage arbeitssuchend zu melden (ich hatte den Vertrag schließlich schon unterschrieben).
Nun habe ich das Problem, dass mir meine gesetzliche Kasse mit teilte, dass eine freiwillige Mitgliedschaft lt. Gesetzlage nicht möglich wäre, da es sich um ein nicht versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt (Verdienst 300,- €, also hundert Euronen unter den 400,- €, die nötig wären). So weit, so gut.
Für meine PKV habe ich monatlich ca. 290,- € berappen müssen. Das kann ich mir beim besten Willen nicht mehr leisten.

Frage: Kann ich mich nachträglich für die Zeit arbeitssuchend melden, um versicherungspflichtig zu werden?
Gibt es eine andere Möglichkeit, oder bin ich nun der "Gekniffene"?

Vielen Dank schon mal.

LG

Sascha

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.07.2009, 12:34

Hallo,
das würde nichts nützen selbst wenn es ginge.
Ein wechsel von der PKV als Arbeitsloser ist nur dann möglich wenn auch Leistungen vom Arbeitsamt bezogen werden.
So wie geschildert ist derzeit kein Wechsel in die GKV möglich - dies wird erst durch eine Krankenversicherungdspflicht möglich.
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.07.2009, 12:12

Also, da Du offensichtlich mit einer ARGE gesprochen hast, geht es hier wohl um das sog. ALG II.

Dieses kannst Du sehrwohl auch bekommen, wenn Du in einem Praktikum bist. Das ALG II hat nichts mit einer Arbeitslosigkeit zu tun. Es geht allein um die sog. Bedürftigkeit. Wenn Du nur die 300,00 Euro Praktikumsentgelt beziehst und sonst keine Einkünfte vorhanden sind, dürfte Bedürftigkeit im Sinne des SGB II vorliegen.

Czauderna hat völlig Recht, dieses geht niemals rückwirkend. Das ALG II und die Pflichtversicherung in der GKV erhälst Du erst ab dem Tag, wo Du den Antrag stellst; also niemals rückwirkend.

Von daher im Schweinsgalopp zur ARGE!


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